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   KG, 06.05.2003 - 1 W 35/01   

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https://dejure.org/2003,4512
KG, 06.05.2003 - 1 W 35/01 (https://dejure.org/2003,4512)
KG, Entscheidung vom 06.05.2003 - 1 W 35/01 (https://dejure.org/2003,4512)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 1 W 35/01 (https://dejure.org/2003,4512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschaltung von Detektiven zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung; Kostenrechtliche Erforderlichkeit von Ermittlungsmaßnahmen im Zeitpunkt der Auftragserteilung; Erstattung von Mehrwertsteuerbeträgen bei Vorsteuerabzugsberechtigung; Grundsatz der Kosten sparenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit von Detekteikosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1444
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 35/01
    Auch dürfen die dadurch entstandenen Aufwendungen nicht außer Verhältnis zum Streitgegenstand stehen (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1970, 315 und 1971, 91; OLG Hamm AnwBl. 1994, 93; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 430/431; OLG München JurBüro 1994, 226; Baumbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 90 und 274; Zöller/Herget, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort "Detektivkosten, jew.m.w.N.; s.a. BGHZ 111, 168/177 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.1995 - 3 W 96/95

    Notwendigkeit und Höhe von Detektivkosten; Notwendige Parteikosten;

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 35/01
    Auch dürfen die dadurch entstandenen Aufwendungen nicht außer Verhältnis zum Streitgegenstand stehen (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1970, 315 und 1971, 91; OLG Hamm AnwBl. 1994, 93; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 430/431; OLG München JurBüro 1994, 226; Baumbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 90 und 274; Zöller/Herget, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort "Detektivkosten, jew.m.w.N.; s.a. BGHZ 111, 168/177 ff.).
  • OLG München, 18.06.1993 - 11 W 1592/93
    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 35/01
    Auch dürfen die dadurch entstandenen Aufwendungen nicht außer Verhältnis zum Streitgegenstand stehen (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1970, 315 und 1971, 91; OLG Hamm AnwBl. 1994, 93; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 430/431; OLG München JurBüro 1994, 226; Baumbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 90 und 274; Zöller/Herget, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort "Detektivkosten, jew.m.w.N.; s.a. BGHZ 111, 168/177 ff.).
  • OLG Hamm, 31.08.1992 - 23 W 92/92

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Detektivs

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 35/01
    Auch dürfen die dadurch entstandenen Aufwendungen nicht außer Verhältnis zum Streitgegenstand stehen (vgl. zu Vorstehendem Senat JurBüro 1970, 315 und 1971, 91; OLG Hamm AnwBl. 1994, 93; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 430/431; OLG München JurBüro 1994, 226; Baumbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 90 und 274; Zöller/Herget, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rdn. 13 Stichwort "Detektivkosten, jew.m.w.N.; s.a. BGHZ 111, 168/177 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines

    Ebenso können die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs erstattungsfähig sein, dessen Hilfe sich der Versicherer bedient, um einem entsprechenden Verdacht nachzugehen (vgl. OLG Bremen, aaO, Rn. 2; OLG Frankfurt, VersR 2014, 979; KG, JurBüro 2004, 32).
  • LAG München, 03.12.2008 - 10 Sa 645/07

    Auskunftsanspruch bei Vermutung einer Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers -

    Derartige Umstände müssen daher bereits bei Beauftragung der Detektei vorgelegen haben (vgl. BAG vom 17.09.1998 - a.a.O.; KG JurBüro 2004, 32).
  • LG Berlin, 18.01.2023 - 80 T 489/22

    Anforderungen an Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten in Mietprozess

    Notwendigkeit und Höhe der Aufwendungen sind durch Vorlage von Ermittlungsberichten und Rechnungen nachzuweisen (KG JurBüro 2004, 32).

    Gleichwohl sind seine Kosten nicht erstattungsfähig, denn es fehlt an der Vorlage eines Ermittlungsberichts und der danach aufgegliederten Kostenrechnung (KG JurBüro 2004, 32).

  • OLG Schleswig, 26.05.2005 - 15 WF 363/04

    Detektivkosten als Kosten der Rechtsverfolgung bei Unterhaltsverwirkung

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob neben einer Notwendigkeitsprüfung auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattzufinden hat (OLG Koblenz, VersR 2003, 1554 ff.; Kammergericht, JurBüro 2004, 32 - 34; gegenteiliger Auffassung: OLG Frankfurt, NJW 1971, S. 1183).
  • OLG Köln, 02.08.2017 - 17 W 175/16

    Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Detektivkosten

    Die Höhe der Kosten und Aufwendungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien (vgl. dazu auch KG, MDR 2003, 1444).
  • OLG München, 30.08.2016 - 11 WF 885/16

    Gebühren im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Hinsichtlich der im Schriftsatz des Antragstellervertreters vom 13.07.2016 gegen diesen Wert vorgebrachten Bedenken ist darauf hinzuweisen, dass seit der Beendigung des Beschwerdeverfahrens mehr als 6 Monate vergangen sind (§ 63 Abs. 3 Satz 2 GKG) und im Übrigen auch eine Änderung durch den Senat im jetzigen Beschwerdeverfahren nicht möglich wäre (s. OLG Koblenz, JurBüro 2004, 32).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2018 - 25 W 35/18

    Kosten für die Beauftragung eines Detektivs als Kosten des Rechtsstreits

    Die Höhe der Kosten und Aufwendungen stehen auch noch in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien (vgl. dazu auch KG, MDR 2003, 1444).
  • OLG Rostock, 18.04.2008 - 1 U 12/08

    Abänderung des Streitwertes: Streitwertbemessung bei einer Klageforderung und

    Die Festsetzung kann außerdem in der Rechtsmittelinstanz erstmalig oder auch erneut erfolgen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2004, 32; OVG Saarlouis, JurBüro 1994, 240; Hartmann, a.a.O., § 63 GKG Rn. 47).
  • KG, 09.08.2007 - 19 WF 132/07

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

    Auch dürfen die dadurch entstandenen Aufwendungen nicht außer Verhältnis zum Streitgegenstand stehen (vgl. zu diesen Grundsätzen z.B. KG, 1. ZS, JurBüro 2004, 32; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1217 OLGR Schleswig 2005, 561, ferner Zöller/ Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rn. 13, "Detektivkosten" m.w.N. aus der Rspr.) .
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