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   OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97   

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OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97 (https://dejure.org/1997,3607)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.1997 - 1 W 5/97 (https://dejure.org/1997,3607)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 1997 - 1 W 5/97 (https://dejure.org/1997,3607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    PKH Klagerücknahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 114, 117
    PKH Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe-Bewilligung auch bei Klagerücknahme bei vorherigem entsprechenden Antrag; Begrenzung der rückwirkenden Prozesskostenhilfe-Bewilligung auf den Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 690
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97
    Die Rückwirkung ist lediglich auf den Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung begrenzt (vgl. BGH NJW 1982, 446; Zöller/Philippi, ZPO, 20.Aufl. § 119 Rdnr.41).
  • OLG Frankfurt, 06.01.1995 - 22 W 33/94
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97
    Ebenso wie nach rechtskräftigem Abschluß einer Instanz kann daher auch nach Klagerücknahme unter den Voraussetzungen des § 114 ZPO noch Prozeßkostenhilfe bewilligt werden, sofern zuvor ein ordnungsgemäßer (§ 117 ZPO) Prozeßkostenhilfeantrag gestellt war (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1995, 205; OLG Bamberg JurBüro 1986, 123; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rdn. 540).
  • OLG Bamberg, 05.06.1985 - 7 WF 42/85
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.1997 - 1 W 5/97
    Ebenso wie nach rechtskräftigem Abschluß einer Instanz kann daher auch nach Klagerücknahme unter den Voraussetzungen des § 114 ZPO noch Prozeßkostenhilfe bewilligt werden, sofern zuvor ein ordnungsgemäßer (§ 117 ZPO) Prozeßkostenhilfeantrag gestellt war (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1995, 205; OLG Bamberg JurBüro 1986, 123; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rdn. 540).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    cc) Nach der Gegenmeinung kann dem Beklagten auch nach Rücknahme der Klage und damit nach Abschluss des Verfahrens Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung bewilligt werden (OLG Hamm [Beschluss vom 17. März 2004 - 11 WF 4/04 -] FamRZ 2005, 463; OLG Köln MDR 1997, 690; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; Zimmermann Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 265).

    Insoweit handelt es sich bei dem Prozesskostenhilfeverfahren einerseits und dem Hauptsacheverfahren andererseits um zwei verschiedene Verfahren (vgl. BGHZ 91, 311, 312; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 703; OLG Köln MDR 1997, 690).

  • KG, 06.04.2009 - 12 W 18/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei Klagerücknahme

    c) Abweichend von der vorstehend aufgezeigten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur vertritt das OLG Köln (Beschluss vom 17. März 1997 - 1 W 5/97 - MDR 1997, 690) die Auffassung, dass bei Vorliegen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen auch nach Rücknahme der Klage noch Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, und zwar auch dann, wenn das Gericht die Entscheidung nicht durch nachlässige Bearbeitung verzögert habe; allerdings sei die Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung begrenzt.
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.1997 - 1 W 5/97 (https://dejure.org/1997,43770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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