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   BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85   

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BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85 (https://dejure.org/1986,553)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 1 WB 128.85 (https://dejure.org/1986,553)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128.85 (https://dejure.org/1986,553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers - Straftat - Charakterliche Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 200
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.11.1981 - 1 WB 3.80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85
    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. November 1981 - 1 WB 3/80 - m.w.N.).

    Ruft ein Soldat im Vertrauen auf die Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung ein unzuständiges Gericht an, so dürfen ihm die dadurch veranlaßten besonderen Kosten nicht zur Last fallen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 21. Mai 1980 - 1 WB 183/79 - und vom 10. November 1981 - 1 WB 3/80).

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85
    Soweit durch die Anrufung des allgemeinen Verwaltungsgerichts besondere Kosten einschließlich notwendiger Auslagen (vgl. § 162 Abs. 1 VwGO) entstanden sind, hat der Senat hierüber nach § 155 Abs. 4 VwGO zu entscheiden; dabei sind die Kostenvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden (BVerwGE 43, 193, 194) [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70].
  • BVerwG, 30.06.1980 - 1 WB 130.79

    Wehrfliegerverwendungsfähigkeit - Zulassung zur Offizierslaufbahn -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85
    Wegen des Begriffs der besonderen Kosten und notwendigen Auslagen wird auf den Beschluß des Senats vom 4. November 1980 - 1 WB 130/79 - verwiesen.
  • BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78

    Rechtswegeröffnung zum BVerwG - Wehrdienstsenat - bei Streitigkeiten um die

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85
    Diese Kosten hat der Bund in vollem Umfang zu tragen; denn der BMVg hat durch eine - hinsichtlich dieses Rechtsstreits unrichtige (vgl. BVerwG Urteil vom 1. Februar 1979 - 2 C 17.78 - m.w.N.) - Rechtsmittelbelehrung die Anrufung der allgemeinen Verwaltungsgerichte und damit die vor diesen Gerichten möglicherweise zusätzlich entstandenen Kosten verursacht.
  • BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 183.79

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offizieranwärters in die Laufbahn eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85
    Ruft ein Soldat im Vertrauen auf die Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung ein unzuständiges Gericht an, so dürfen ihm die dadurch veranlaßten besonderen Kosten nicht zur Last fallen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 21. Mai 1980 - 1 WB 183/79 - und vom 10. November 1981 - 1 WB 3/80).
  • VG München, 03.03.2014 - M 21 K 12.1532

    Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit eines Verwaltungsakts

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung der Beurteilung als ungeeignet geführt haben, als solche nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (BVerwG v. 08.02.1961, Az. VI C 55.59 = NJW 1961, 1942; BVerwG v. 26.06.1986, Az. 1 WB 128/85; BVerwG v. 19.12.2001, Az. 1 WB 44.01; BayVGH v. 27.09.2010, Az. 6 ZB 09.232; BayVGH v. 26.08.2013, Az. 6 CS 13.1459; BayVGH v. 25.01.2013, Az. 6 ZB 12.376; OVG Lüneburg v. 02.03.2007, Az. 5 ME 252/06; OVG Sachsen-Anhalt v. 25.05.2007, Az. 1 L 71/07; VG München v. 12.01.2012, Az. M 21 K 10.3252; VG München v. 06.06.2012, Az. M 21 K 10.4804; VG Würzburg v. 09.12.2008, Az. W 1 K 08.1656; VG Würzburg v. 25.03.2013, Az. W 1 K 12.693; Walz / Eichen / Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl.2010, § 55, Rn. 37).
  • VG Mainz, 19.03.2019 - 4 L 105/19

    Keine Ausbildung zu Polizisten bei charakterlichen Bedenken

    Die im Rahmen dieser Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Tatbestand zu Grunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85 -, BVerwGE 83, 200-201, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der für eine solche Entlassung zuständigen Stelle ein Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Frage zusteht, ob die Eignung zum Offizier fehlt (BVerwG, Beschl. v. 26.6. 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, BVerwGE 83, 200, zitiert nach Juris, RdNr. 19 des Langtextes).

    Nach der nicht weiter begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 26.6.1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, a. a. O.; vgl. auch Beschl. v. 10.11.1992 - BVerwG 1 WB 61.92 - Juris, Rdnr. 10 des Langtextes, und Beschl. v. 14.6.2006 - BVerwG 1 WB 8.06 -, NZWehrr 2006, 246, zitiert nach Juris, Rdnr. 8 des Langtextes) ist es dem Antragsteller aufgrund der Rechtskraft des Strafurteils versagt, sich darauf zu berufen, dass er am 2. Mai 2004 eine Körperverletzung nicht, oder zumindest nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich (Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) begangen habe.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 26.6. 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 -, BVerwGE 83, 200, zitiert nach Juris, RdNr. 19 des Langtextes) ist zudem anerkannt, dass dann, wenn der Soldat eine Straftat begangen hat, die zugleich als schuldhafte Dienstpflichtverletzung anzusehen ist, nicht allein eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG in Betracht kommt.

  • VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16

    Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung

    Das Gericht hat zu prüfen, ob der Dienstherr von einem zutreffendem Sachverhalt ausging, den gesetzlichen Rahmen einhielt, allgemein gültige Wertmaßstäbe zu Grunde legte und keine sachfremden oder willkürlichen Überlegungen anstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85 -, juris, Rn. 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. März 2007 - 5 ME 252/06 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86

    Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung -

    Dementsprechend können fachliche Erwägungen, die zu der Beurteilung "mangelnder Eignung oder Leistung" führen, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. November 1981 - 1 WB 3/80 - m.w.N. und Beschluß vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85).

    Denn es ist als vertretbare Auffassung anzusehen, daß der Antragsteller nach wiederholter straf- und disziplinargerichtlicher Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr den Anforderungen an die Verantwortung, die er als Vorgesetzter in der besonderen Funktion des Staffelfeldwebels zu tragen hat, in der Regel nicht mehr gerecht werden kann (vgl. BVerwG Beschluß vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85).

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 115.88

    Rechtsmittelbelehrung - Gerichtsanrufung - Unzuständigkeit - Kostenlast

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. November 1981 - 1 WB 3/80 - m.w.N. und vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85).

    Dabei sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften zu berücksichtigen (BVerwGE 83, 200 f. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 M 119/19

    Entlassung eines Soldaten wegen Zweifel an seiner charakterlichen Eignung

    Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich insoweit auf die Kontrolle, ob die Entlassungsbehörde im Einzelfall den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen ihres Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128.85 -, juris Rn. 19, vom 14. September 1999 - 1 WB 40.99 -, juris Rn. 2, und vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschlüsse vom 27. September 2010 - 6 ZB 09.232 -, juris Rn. 4, und vom 4. September 2017 - 6 ZB 17.1325 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03

    Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum;

    Angesichts der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, ist es gerechtfertigt, wenn die zuständige Personal bearbeitende Stelle und der BMVg im Rahmen der Eignungsbeurteilung neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung des Offizierbewerbers im dargestellten Sinne berücksichtigen (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Juni 1986 BVerwG 1 WB 128.85 und vom 19. November 1998 BVerwG 1 WB 35.98 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.1987 - 1 WB 170.86

    Aufhebung einer begünstigenden Maßnahme - Militärischer Vorgesetzter - Eignung

    Dabei sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften zu berücksichtigen (BVerwG Beschlüsse vom 12. November 1985 - 1 WB 173/84- und vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 10. November 1981 - 1 WB 3/80 - m.w.N. und vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85).

  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 49.95

    Ablösung eines Soldaten von seinem Dienstposten mangels Eignung - Ausbildung und

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128.85 - <BVerwGE 83, 200 [BVerwG 26.06.1986 - 1 WB 128/85]> und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 -).

    Die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Soldat sich für die vorgesehene Verwendung als OffzMilFD eignet, hängt zunächst davon ab, ob er die fachlichen Anforderungen erfüllt (vgl. BVerwGE 83, 200 [BVerwG 26.06.1986 - 1 WB 128/85]).

  • VG Kassel, 31.01.2005 - 7 G 2361/04

    Entlassung eines Offizieranwärters wegen Charaktermängeln; Straßenverkehrsdelikt

  • BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97

    Eingriff in Natur und Landschaft durch Torfabbau - Maßgeblichkeit des Beginns des

  • VG Aachen, 26.02.2015 - 1 K 1395/14

    Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr rechtmäßig

  • VG München, 20.04.2020 - M 21b S 20.286

    Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Verdachts extremistischer Bestrebungen

  • VG Minden, 04.10.2011 - 10 K 823/10

    Bundeswehr musste Stabsunteroffizier entlassen

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 28.03

    Laufbahn; Feldwebel; Eignung; Beurteilungsspielraum; Disziplinarbußen;

  • VG Schleswig, 24.08.2017 - 12 B 26/17

    Einstweilige Anordnung auf Berücksichtigung eines Beamten im Auswahlverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 1 L 71/07

    Zur Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 SG

  • BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 61.92

    Rechtmäßigkeit einer Zurückführung wegen mangelnder Eignung zum Offizier mit

  • VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 44.01

    Gleichbehandlung von Offizieren der Reserve und aktiven Offizieren bei der

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96

    Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere -

  • VG Würzburg, 24.08.2021 - W 1 K 21.354

    Entlassung eines Sanitätsoffiziersanwärters wegen mangelnder Eignung, negative

  • VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 17/18

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst; gesundheitliche Eignung im Falle einer

  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 86.92

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offiziersanwärters in die Laufbahn der

  • VG Greifswald, 26.10.2022 - 6 A 1077/20

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers als Freiwillig

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 445/08

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit: Charakterliche Ungeeignetheit eines

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 95.95

    Beurteilung eines Soldaten - Nichteignung zum Offizier - Aufhebung einer

  • VG Kassel, 20.11.2003 - 7 G 2950/03
  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 38.95

    Beurteilung eines Soldaten - Zurückstellung von einer Beförderung

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 35.98

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung bei Zulassung zu einer

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 60.95

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Eignung für einen Dienstposten

  • VG Hamburg, 29.03.2023 - 21 K 4032/22

    Entlassung eines Zeitsoldaten bei Teilung rechtsextremer Inhalte in Sozialen

  • VG Stuttgart, 11.07.2005 - 17 K 1854/05

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit nach mehreren Straftaten.

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 63.96

    Zurückführung in die Laufbahngruppe der Mannschaften wegen Nichteignung zum

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 67.96

    Zurückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere wegen Nichteignung auf Grund

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 66.96

    Aufhebungsantrag gegen den Bescheid des PSABw (Personalstammamt der Bundeswehr )

  • BVerwG, 28.10.1992 - 1 WB 79.92

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offiziersanwärters in die Laufbahngruppe der

  • BVerwG, 08.12.1987 - 1 WB 20.87

    Beschwerde eines Zeitsoldaten gegen den Prüfungsablauf im Rahmen eines

  • VG München, 10.08.2017 - M 21 S 17.1958

    Entlassung eines Offizieranwärters aus der Bundeswehr wegen mangelnder Eignung

  • VG Lüneburg, 07.09.2006 - 1 B 39/06

    Aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Beurteilungsspielraum; Bundeswehr;

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 64.02

    Voraussetzungen für eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 17.98

    Klage gegen die Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit -

  • BVerwG, 19.08.1992 - 1 WB 133.91

    Ablösung eines Soldaten von der Ausbildung zum Hubschrauberführeroffizier -

  • BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 55.89

    Nichterfüllung der Anforderungen an einen Hubschrauberführeroffizier -

  • BVerwG, 25.11.1987 - 1 WB 110.86

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zurückstellung der zu erwartenden Beförderung

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 177.86

    Verfahrensrechtliche Anforderungen der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen

  • BVerwG, 08.10.1987 - 1 WB 92.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 62.96

    Rückführung von Offizieranwärtern in ihre frühere Laufbahn bei Nichteignung -

  • BVerwG, 25.10.1989 - 1 WB 119.88

    Streit um die Ablösung eines Zeitsoldaten von der Hubschraubergrundausbildung -

  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 101.87

    Zurückführung von Offizieranwärtern in ihre frühere Laufbahn - Begriff der

  • VG Gera, 08.09.2005 - 1 K 2006/04

    Recht der Bundesbeamten; Entlassung eines Offizieranwärters; rechtsradikale

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