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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9326
OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,9326)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.04.2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,9326)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. April 2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,9326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 66 StGB; Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB

  • openjur.de

    Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung wegen fehlender Anlasstaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung wegen Fehlens von Anlasstaten nach neuem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGStGB Art. 316e Abs. 3 S. 1; StGB § 66
    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung wegen Fehlens von Anlasstaten nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 703
  • StV 2011, 486
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 ( NStZ 2011, 703) hat die Strafvollstreckungskammer die Auffassung vertreten, dass Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB die Erledigungserklärung vorsehe, wenn die Sicherungsverwahrung auf Grundlage der im anordnenden Urteil getroffenen Feststellungen nach § 66 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung (nF) aktuell nicht mehr angeordnet werden könnte, weil dessen Voraussetzungen nicht mehr vorlägen.

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch den genannten Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 ( aaO) gehindert und hat die Sache zur Entscheidung folgender Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt: Ist in dem Verfahren nach Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB die nach § 66 StGB aF angeordnete Sicherungsverwahrung ohne Berücksichtigung der Vorverurteilungen schon immer dann für erledigt zu erklären, wenn die der Anlassverurteilung zugrunde liegende Tat nicht mehr in den Katalog des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung fällt?.

  • OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11

    Erledigung der Sicherungsverwahrung nach Art. 316 II 1 EGStGB - sog. Mischfälle

    Zur Begründung der Erledigungserklärung, die nach persönlicher Anhörung des Verurteilten vor der Strafvollstreckungskammer erfolgte, führte die Kammer unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 (Az. 1 Ws 118/11, zit. nach juris) aus, dass Artikel 316e Absatz 3 EGStGB die Erledigungserklärung vorsehe, wenn die Sicherungsverwahrung auf Grundlage der im anordnenden Urteil getroffenen Feststellungen nach § 66 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung aktuell nicht mehr angeordnet werde könne, weil dessen Voraussetzungen nicht (mehr) vorlägen.

    16 An der Fortsetzung seiner Rechtsprechung sieht sich der Senat aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 (Az. 1 Ws 118/11, zit. nach juris) gehindert.

  • OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des

    Vielmehr ist - auch vor dem Hintergrund der Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise von der gesetzlich gebotenen zeitnahen Entscheidung über den Widerruf einstweilen abgesehen werden kann oder muss (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 13.3.2009 [1 Ws 126-129/09], vom 01.04.2011 [1 Ws 118-120/11] und vom 8.2.2012 [1 Ws 19/12].
  • OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11

    Strafvollstreckung: Erledigterklärung der angeordneten Maßregel der Unterbringung

    Der Gesetzgeber wollte bei der Schaffung der Neuregelungen erklärtermaßen (vgl. BT-Drucks. 17/3403, S. 50), dass die neue Rechtslage auch bei denjenigen Verurteilten zum Tragen kommt, bei denen bereits die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen wird (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, StV 2011, 486).

    Nach Ansicht des OLG Frankfurt kann eine Erledigterklärung nach Art. 316 e Abs. 3 EGStGB nicht erfolgen, wenn zwar nicht die Anlasstat(en), wohl aber eine oder mehrere Vortaten im Katalog des § 66 StGB n. F. enthalten sind (vgl. zu sog. "Mischfällen" auch BT-Drucks. 17/3403 S. 51, OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2011, Gz.: 2Ws 161/11 und OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, Gz.: 1 Ws 118/11, jeweils zitiert nach juris sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2011, NStZ 2011, 581).

  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11

    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven

    Diese werde dann naheliegen, wenn das Gericht auf der Grundlage einer aktuellen Gefährlichkeitsprognose zur Überzeugung gelange, dass "eine vom Täter weiterhin bestehende Rückfallgefahr" sich nur (noch) auf solche Taten beziehe, die nach neuem Recht nicht mehr taugliche Anlass- oder Vortaten für die Sicherungsverwahrung sein könnten; den Wertungen der Neuregelung könne mittelbar entnommen werden, dass eine solche Gefahr zumindest grundsätzlich nicht mehr als ausreichend angesehen werde, um auf Dauer eine weitere Freiheitsentziehung zu rechtfertigen (vgl. dazu auch OLG Nürnberg, StV 2011, 486 f.).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass er zu der Auffassung neigt, dass in "Mischfällen" - wie vorliegend hinsichtlich § 66 Abs. 1 StGB n.F. - keine Erledigung nach Art. 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB eintreten kann (a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, 1 Ws 118/11 , jedenfalls dann, wenn es gänzlich an Anlasstaten und nur nicht an Vortaten fehlt, die unter den Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. fallen).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11

    Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat

    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass er zu der Auffassung neigt, dass in "Mischfällen" - wie vorliegend hinsichtlich § 66 Abs. 1 StGB n.F. - keine Erledigung nach Art. 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB eintreten kann (a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, 1 Ws 118/11, jedenfalls dann, wenn es gänzlich an Anlasstaten und nur nicht an Vortaten fehlt, die unter den Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. fallen).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass er zu der Auffassung neigt, dass in "Mischfällen" - wie vorliegend hinsichtlich § 66 Abs. 1 StGB n.F. - keine Erledigung nach Art. 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB eintreten kann (a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2011, 1 Ws 118/11 , jedenfalls dann, wenn es gänzlich an Anlasstaten und nur nicht an Vortaten fehlt, die unter den Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. fallen).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.02.2011 - 1 Ws 118/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30780
OLG München, 11.02.2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,30780)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,30780)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,30780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Gesetzwidrige Weisung über Wohnsitznahme nach Haftentlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 98
  • StV 2011, 558
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Damit stellt sich die Problematik einer Wohnsitzzuweisung über § 68b Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. dazu: OLG München NStZ 2012, 98; OLG Rostock, Beschl. v. 21.09.2016 - 20 Ws 234/16 - juris) hier nicht.
  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

    Allerdings gibt § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB dem Gericht nur die Möglichkeit zu einer Mobilitätsbeschränkung, gestattet jedoch nicht, einem Verurteilten einen bestimmten Wohnsitz zuzuweisen (LK-Schneider a.a.O.; Nomos-Kommentar/Ostendorf, StGB, 3. Aufl., § 68 b Rn. 9; OLG München, Beschl. v. 11.02.2011 - 1 Ws 118/11, BeckRS 2011, 04247).
  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB ermöglicht damit nur eine Mobilitätsbeschränkung, nicht hingegen die Zuweisung eines bestimmten Wohnortes gegen den Willen des Verurteilten (OLG München, Beschluss vom 11. Februar 2011 [Az.: 1 Ws 118/11], zitiert nach juris; OLG Jena a.a.O. mit weiteren Nachweisen; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. April 2013 [Az.: 1 Ws 120-121/13]; Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB, 4. Aufl., § 68 b Rdnr. 9; Hanack in LK-StGB, 11. Aufl., § 68 b Rdnr. 19).
  • OLG Jena, 01.12.2011 - 1 Ws 526/11

    Führungsaufsicht: Weisung über die Wohnsitznahme im Inland

    Die Zuweisung eines bestimmten Wohnsitzes ist davon nicht erfasst (OLG München, Beschluss vom 11.2.2011, 1 Ws 118/11, juris; Frehsee/Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 2. Aufl., § 68b Rdz. 9; Hanack in LK-StGB, 11. Aufl., § 68b Rdz. 19).
  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 345/11

    Führungsaufsicht: Weisung des Wohnens in einer geschlossenen Therapieeinrichtung

    Allerdings gibt § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB dem Gericht nur die Möglichkeit zu einer Mobilitätsbeschränkung, gestattet jedoch nicht, einem Verurteilten einen bestimmten Wohnsitz zuzuweisen (LK-Schneider a.a.O.; Nomos-Kommentar/Ostendorf, StGB, 3. Aufl., § 68 b Rn. 9; OLG München, Beschl. v. 11.02.2011 - 1 Ws 118/11, BeckRS 2011, 04247).
  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Die genannte Vorschrift gibt dem Gericht im Rahmen der Führungsaufsicht nur die Möglichkeit zu einer Mobilitätsbeschränkung, wobei sich eine solche auch nur auf eine (kommunale) Gebietskörperschaft als "Wohn- oder Aufenthaltsort", nicht aber auf eine Wohnung oder ein Grundstück beziehen darf (vgl. Groß, a.a.O., § 68b Rdn. 12); dagegen gestattet es § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nicht, einem Verurteilten einen bestimmten Wohn- oder Aufenthaltsort zuzuweisen (vgl. OLG München NStZ 2012, 98; Fischer, StGB 65. Aufl., § 68b Rdn. 3a; Schneider a.a.O.).
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Allerdings gibt § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB dem Gericht nur die Möglichkeit zu einer Mobilitätsbeschränkung, gestattet jedoch nicht, einem Verurteilten einen bestimmten Wohnsitz zuzuweisen ( vgl. OLG München, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 Ws 118/11-).
  • OLG Hamm, 14.07.2022 - 1 Ws 110/22

    Führungsaufsicht; strafbewehrte Weisungen; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheitsgebot

    Im Hinblick auf die unter Ziff. 3. erteilte strafbewehrte Verpflichtung, unter der im Rubrum aufgeführten Anschrift festen Wohnsitz zu nehmen, ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Führungsaufsicht weder gemäß § 68 b Abs. 1 Nr. 1 StGB - der lediglich eine Möglichkeit zur Mobilitätsbeschränkung beinhaltet - noch im Übrigen die Befugnis besteht, dem Verurteilten insbesondere nach Haftentlassung einen bestimmten Wohnort zuzuweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 31.10.2018 zu 1 Ws 525/18; OLG München, Beschluss vom 11.02.2011 - zu 1 Ws 118/11 -, juris).
  • OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13

    Gesetzliche Führungsaufsicht: Reichweite und inhaltliche Bestimmtheit von

    Sie rechtfertigt dagegen keine Einschränkung seines Grundrechts auf Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 2 GG (vgl. Stree/Kinzig, a.a.O. Rn. 5; OLG München NStZ 2012, 98), das im Übrigen auch nicht nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB, der Wohnsitzwechsel des Verurteilten lediglich einer Meldepflicht unterwirft, eingeschränkt werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 28.11.2011 - 1 Ws 118/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,60189
OLG Bremen, 28.11.2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,60189)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28.11.2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,60189)
OLG Bremen, Entscheidung vom 28. November 2011 - 1 Ws 118/11 (https://dejure.org/2011,60189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    StPO § 26a Abs. 1 Nr. 3
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen verfahrensfremder Zwecke bei der wiederholten Ablehnung von Richtern zwecks Blockade der Gerichtsverhandlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 26a Abs. 1 Nr. 3
    Strafprozessrecht; Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs; Verfolgung verfahrensfremder Zwecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.04.2009 - 1 Ws (L) 171/09

    Strafaussetzung; Bewährung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Bremen, 28.11.2011 - 1 Ws 118/11
    Dies zeigte sich in der Vergangenheit wiederholt, soweit am Hanseatischen Oberlandesgericht tätige Richter betroffen waren (so in den Verfahren Ws 163/08, Ws 50/09, Ws 59/09, Ws 166/09, Ws 172/09 und Ws 6/10), wird aber auch in anderen Verfahren deutlich.
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 2 Ws 162/08

    Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; Pflichtverteidiger; rückwirkende

    Auszug aus OLG Bremen, 28.11.2011 - 1 Ws 118/11
    Dies zeigte sich in der Vergangenheit wiederholt, soweit am Hanseatischen Oberlandesgericht tätige Richter betroffen waren (so in den Verfahren Ws 163/08, Ws 50/09, Ws 59/09, Ws 166/09, Ws 172/09 und Ws 6/10), wird aber auch in anderen Verfahren deutlich.
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