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   OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03   

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https://dejure.org/2003,3143
OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03 (https://dejure.org/2003,3143)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.06.2003 - 1 Ws 236/03 (https://dejure.org/2003,3143)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 1 Ws 236/03 (https://dejure.org/2003,3143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 13 Abs. 1; StGB § 348
    Abschlussvermerke trotz tatsächlich nicht vollständiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anklage wegen Falschbeurkundung im Amt gegen Notar; Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinreichender Tatverdacht ; Kaufvertrag über Wohnungs- oder Teileigentum; Ordnungsgemäße Beurkundung der Teilungserklärung; Entbehrlichkeit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Notar - Falschbeurkundung im Amt

  • Judicialis

    StGB § 348

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 348
    Straftaten im Amt: Falschbeurkundung durch Notar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Falschbeurkundung im Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2912
  • NStZ 2004, 334
  • DNotZ 2005, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
    Falsch beurkundet im Sinne dieser Vorschrift sind nur diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, das heißt die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann, erstreckt (BGHSt 22, 201, 203).
  • BGH, 15.12.2000 - V ZR 241/99

    Beurkundungspflicht hinsichtlich Baubeschreibungen und Bauplänen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
    Zwar gehört vor Eintragung im Grundbuch die ordnungsgemäße Beurkundung der Teilungserklärung zum notwendigen Inhalt eines Kaufvertrages über Wohnungs- oder Teileigentum, denn die Vertragsbeteiligten vereinbaren dadurch die dem Vertragsgegenstand zugrunde liegenden rechtlichen Strukturen und geben insoweit rechtlich erhebliche Erklärungen ab (vgl. BGHZ 74, 348; BGH NJW-RR 01, 953).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
    Daran gemessen handelt der Notar bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags etwa dann tatbestandsmäßig, wenn die von ihm aufgenommene Urkunde in Bezug auf seine Anwesenheit (vgl. BGHSt 26, 47), die Anwesenheit der Beteiligten oder auf den Inhalt der abgegebenen Erklärungen unzutreffende Angaben enthält.
  • OLG Frankfurt, 19.04.1985 - 5 Ss 608/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
    Aus der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NStZ 1986, 121), die im Falle einer sog. Fernbeglaubigung, wegen der unwahren Angabe eine zu beglaubigende Unterschrift sei vor ihm - dem Notar - vollzogen worden, eine Strafbarkeit wegen Falschbeurkundung im Amt angenommen hat, ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22

    Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes

    Das (weitere) Mordmerkmal eines Handelns aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht unter Hinweis auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, NStZ 2019, 518; vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 334) unter anderem mit folgender Erwägung abgelehnt: "Dies gilt umso mehr, als die Trennung von der Geschädigten ausgegangen war, die dem Angeklagten zuletzt unmissverständlich deutlich gemacht hatte, dass ihre Beziehung zu Ende sei ("Es ist aus und vorbei!"), was als Indiz weiterhin gegen die Annahme niedriger Beweggründe spricht." Dieser Erwägung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG München, 27.06.2007 - 2 Ws 494/06

    Computerbetrug durch kurzfristige, kostenlose Ping-Anrufe

    Auch wenn man dieser sehr weitgehenden subjektivierenden Sicht nicht folgt, sondern "Unbefugtheit" nur dann annimmt wenn die fragliche Befugnis gerade zu den Grundlagen des jeweiligen Geschäftstypus gehört und nach der Verkehrsanschauung als selbstverständlich vorhanden vorausgesetzt wird (OLG Karlsruhe NStZ 2004, 334; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl., Rn 13 zu § 263 a), so liegen diese Voraussetzungen hier vor.
  • OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09

    Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im

    Jedenfalls die Beurkundung einer Tatsache, die nach dem Gesetz nicht zwingend angegeben zu werden braucht (und deren unwahre Kundgabe die Wirksamkeit der Beurkundung nicht berührt), kann danach nicht als die Beurkundung einer rechtlich erheblichen Tatsache angesehen werden (BGHSt 22, 32, 35, 44, 186, 188; 47, 39, 42; OLG Zweibrücken, NStZ 2004, 334, 335; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 348 Rn. 11; etwas einschränkend -"vor allem"/"insbesondere" - BGH NStZ-RR 2000, 235 = wistra 2000, 266 für eine andere Fallgestaltung und BGH NJW 2004, 3195 ohne Abweichung im Ergebnis, ebenso Fischer a.a.O., § 348 Rn. 6).
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