Weitere Entscheidung unten: KG, 07.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.04.2011 - 1 Ws 53/11   

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https://dejure.org/2011,23640
OLG Brandenburg, 11.04.2011 - 1 Ws 53/11 (https://dejure.org/2011,23640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2011 - 1 Ws 53/11 (https://dejure.org/2011,23640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2011 - 1 Ws 53/11 (https://dejure.org/2011,23640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weisung nach § 68b Abs. 2 StPO, die die organisatorische Gestaltung einer Therapie und die aufzusuchende Einrichtung bestimmt, ist nicht unbestimmt; Rechtmäßigkeit der Weisung zur Fortsetzung von Therapiegesprächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68b Abs. 2
    Rechtmäßigkeit der Weisung zur Fortsetzung von Therapiegesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2011 - 1 Ws 53/11
    Zwar verlangt die einheitliche Oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. April 2010 -2 Ws 50/10- m.w.N.; KG, Beschluss vom 27. Januar 2010 -2 Ws 19/10-), dass die Pflichten des Verurteilten in den Weisungen möglichst genau zu bestimmen sind, insbesondere darf die Entscheidung darüber, ob eine Therapie fortzudauern hat, nicht dem Ermessen eines Therapeuten überlassen bleiben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 6. September 2007 -2 Ws 423/07- zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2013 - 1 Ws 46/13

    Verteidigervergütung: Postentgeltpauschale im Beschwerdeverfahren

    Mit Beschluss vom 11. April 2011 (1 Ws 53/11) hat der 1. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ... vom 13. Januar 2011 als unbegründet verworfen.
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Rechtsprechung
   KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,76522
KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11 (https://dejure.org/2011,76522)
KG, Entscheidung vom 07.09.2011 - 1 Ws 53/11 (https://dejure.org/2011,76522)
KG, Entscheidung vom 07. September 2011 - 1 Ws 53/11 (https://dejure.org/2011,76522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung einer angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG im Fall der Geltendmachung überhöhter Gebühren seitens des Rechtsanwalts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch;

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    In Bezug auf die für die Teilnahme an dem kurzen Haftprüfungstermin am 7. Mai 2009 angesetzte Terminsgebühr Nr. 4103 VV RVG ergibt sich die Unbilligkeit der durch den Beschwerdeführer vorgenommenen Gebührenfestsetzung bereits daraus, dass der Gebührenrahmen (30,00 bis 312, 50 EUR) für insgesamt drei Termine pro Verfahrensabschnitt ausgelegt und deshalb die Teilnahme an nur einem Termin grundsätzlich mit einem Betrag unterhalb des Rahmenmittels zu honorieren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 1 Ws 283/08 - ).

    Die Vorschrift des § 464d StPO wendet sich nicht nur an den Tatrichter, sondern auch an den mit der Kostenfestsetzung befassten Rechtspfleger (vgl. BT-Drucksache 12/6962 S. 111), der nach pflichtgemäßem Ermessen selbst entscheidet, ob er von der Möglichkeit einer Quotelung Gebrauch macht oder die zu erstattenden Auslagen nach der Differenzmethode festsetzt (vgl. Senat, StraFO 2009, 260; OLG Koblenz, aaO; OLG Karlsruhe, aaO; LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 464d Rdn. 7).

    Auch der Umstand, dass die Kostengrundentscheidung des Schwurgerichts keine Quotelung enthält, steht einer Kostenfestsetzung nach Bruchteilen nicht entgegen (vgl. Senat, StraFo 2009, 260 [KG Berlin 05.12.2008 - 1 Ws 283/08] ; OLG Dresden, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 1 Ws 249/01 -, NStZ-RR 2003, 224 [LS], vollständige Entscheidung bei [...]).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen anderen - gegenüber der Differenzmethode vereinfachten - und in der Regel ebenso zuverlässigen Weg zur Ermittlung der dem Angeklagten zu erstattenden Auslagen, sofern nicht durch eine unsachgemäße Schätzung der auf den Teilfreispruch entfallenden Quote eine nachträgliche Änderung der rechtskräftigen Kostengrundentscheidung bewirkt wird (vgl. Senat, StraFo 2009, 260 [KG Berlin 05.12.2008 - 1 Ws 283/08] ).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 3 Ws 299/97
    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    aa) Die Entscheidung des Rechtspflegers, den Erstattungsbetrag nicht durch die so genannte Differenztheorie, nach der im Einzelnen die Auslagen zu bestimmen sind, die durch den zum Freispruch führenden Anklagevorwurf veranlasst worden sind (vgl. hierzu ausführlich OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2007 - 1 Ws 191/07 - bei [...]; OLG Karlsruhe, StV 1998, 609 ), sondern durch eine Quotelung nach § 464d StPO zu ermitteln, entspricht pflichtgemäßem Ermessen.

    Dies ist der Fall, wenn die Quotelung die zur Verurteilung und zu dem Teilfreispruch führenden Verfahrensanteile nachvollziehbar bemisst und zueinander in Beziehung setzt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1998, 317 [OLG Karlsruhe 02.03.1998 - 3 Ws 299/97] ).

  • KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Überschreitung angemessener Gebührenwerte für

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    Dabei ist jeweils von der Mittelgebühr auszugehen (vgl. KG, StV 2006, 198 ).
  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    Wegen eines weiteren Vorwurfs ist das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO - ohne die an sich gebotene Kostenentscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 Ws 354/08 - BGH, NJW 1996, 2518 [BGH 23.03.1996 - 1 StR 685/95] ) - eingestellt worden.
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    aa) Allerdings ist dem Rechtspfleger zuzugeben, dass die durch den Bundesgerichtshof getroffene Kostengrundentscheidung, anders als in scheinbar vergleichbaren Fällen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 128 [BGH 30.11.2005 - 2 StR 402/05] ; NStZ-RR 2010, 144), keine dem § 473 Abs. 1 Satz 3 , Abs. 2 Satz 1 StPO entsprechende Auslagenverteilung enthält.
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04

    Erstattung der Kosten für mehrere Wahlverteidiger

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    Nach § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO sind die Kosten mehrer Rechtsanwälte - verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG NJW 2004, 3319 [BVerfG 30.07.2004 - 2 BvR 1436/04] - nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen.
  • OLG Dresden, 09.01.2002 - 1 Ws 249/01

    Kostenquotelung; Kostenansatzverfahren

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    Auch der Umstand, dass die Kostengrundentscheidung des Schwurgerichts keine Quotelung enthält, steht einer Kostenfestsetzung nach Bruchteilen nicht entgegen (vgl. Senat, StraFo 2009, 260 [KG Berlin 05.12.2008 - 1 Ws 283/08] ; OLG Dresden, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 1 Ws 249/01 -, NStZ-RR 2003, 224 [LS], vollständige Entscheidung bei [...]).
  • OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07

    Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    aa) Die Entscheidung des Rechtspflegers, den Erstattungsbetrag nicht durch die so genannte Differenztheorie, nach der im Einzelnen die Auslagen zu bestimmen sind, die durch den zum Freispruch führenden Anklagevorwurf veranlasst worden sind (vgl. hierzu ausführlich OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2007 - 1 Ws 191/07 - bei [...]; OLG Karlsruhe, StV 1998, 609 ), sondern durch eine Quotelung nach § 464d StPO zu ermitteln, entspricht pflichtgemäßem Ermessen.
  • KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
    Wegen eines weiteren Vorwurfs ist das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO - ohne die an sich gebotene Kostenentscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 Ws 354/08 - BGH, NJW 1996, 2518 [BGH 23.03.1996 - 1 StR 685/95] ) - eingestellt worden.
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