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   OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06   

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https://dejure.org/2006,34691
OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Diese Rechtsgarantien umfassen den Anspruch des Inhaftierten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, soweit er sie benötigt, um sich über die der Haftentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel zu informieren (BVerfG NStZ 1994, 551, 552; EGMR NJW 2002, 2013, 2015).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01

    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Die den Verkehr des Beschuldigten mit der Vertretung seines Heimatlandes betreffende Belehrungspflicht nach Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜG (BGBl. 1969 II 1585, 1625), Nr. 135 Abs. 1 S. 3 RiVASt soll dem Zweck der Vorschriften über die Benachrichtigung der konsularischen Vertretung Rechnung tragen, der allein darin besteht zu verhindern, dass Angehörige eines fremden Staates, die außerhalb ihre Heimat vielfach nur über geringe oder gar keine Sozialkontakte verfügen, dort aufgrund staatlichen Zugriffs spurlos aus der Öffentlichkeit verschwinden (BGH NStZ 2002, 168).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Diese Rechtsgarantien umfassen den Anspruch des Inhaftierten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, soweit er sie benötigt, um sich über die der Haftentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel zu informieren (BVerfG NStZ 1994, 551, 552; EGMR NJW 2002, 2013, 2015).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Sie besteht hier in dem Haftbefehlserweiterungsbeschluss der Jugendkammer vom 22. September 2006, den die Kammer dem Angeklagten am 10. Oktober 2006 ordnungsgemäß nach § 115 StPO eröffnet hat (die Erledigung im Wege der Rechtshilfe wäre nicht ausreichend gewesen, vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2006, 588).
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11

    Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines

    § 115 StPO ist über seinen Wortlaut hinaus auch auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten entsprechend anwendbar, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (BVerfG StV 2001, 691 ; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; Senat, Beschluss vom 06.11.2006 - 1 Ws 675, 676/06 -, StV 2007, 589; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 -, juris; OLG Hamm , Beschluss vom 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 115, Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Sie wird jedoch rechtlich und tatsächlich anders bewertet als im Ursprungshaftbefehl (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.10.2001 - 1 Ws 1273/01 - und vom 06.11.2006 - 1 Ws 675, 676/06 -, in juris und StV 2007, 589 [Ls.]).

  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13

    Haftbeschwerde; Prozessuale Überholung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6; Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Ein solches käme nur dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Angeklagte ohne Zuerkennung des besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. dazu: OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 10).

  • OLG Koblenz, 23.12.2015 - 2 Ws 664/15

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen eine überholte Haftfortdauerentscheidung

    Gültige Grundlage der Untersuchungshaft und als solche anfechtbar ist grundsätzlich nur die letzte auf Haftfortdauer erkennende gerichtliche Entscheidung (st. Rspr. des OLG Koblenz, vgl. 2 Ws 507/14 v. 20.10.2014; 2 Ws 702/13 v. 05.12.2013, 1 Ws 675, 676/06 v. 06.11.2006 - StV 2007, 589; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 117 Rn. 8 mwN.).

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Beschwerde käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Angeklagte ohne Zuerkennung eines solchen Interesses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 507/14 v. 20.102014; 1 Ws 675, 676/06 v. 06.11.2006 - StV 2007, 589; Meyer-Goßner/Schmitt aaO. vor § 296 Rn. 18a mwN.).

  • BGH, 04.01.2013 - StB 10/12

    Haftbeschwerde (Fortdauer der Untersuchungshaft; Unstatthaftigkeit der Beschwerde

    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 11/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 14/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 15/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
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