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   VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472   

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VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 (https://dejure.org/1999,11306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 (https://dejure.org/1999,11306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 1 ZB 99.1472 (https://dejure.org/1999,11306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1131
  • NVwZ 2000, 577 (Ls.)
  • AnwBl 2000, 455
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
    Dieser Abgleich dient der Kontrolle, ob die Klagefrist gewahrt wurde und ob ggf. schon zu diesem Zeitpunkt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist beantragt werden muss (vgl. BVerfG vom 25.11.1994 NJW 1995, 711/712).
  • VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91

    Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
    Diese Überprüfung muss der Rechtsanwalt - jedenfalls in den Fällen, in denen die Klageschrift am letzten Tag der Frist übermittelt worden ist und in denen für den Rechtsanwalt deshalb eine besondere Sorgfaltspflicht besteht, - selbst vornehmen (vgl. VGH Kassel vom 19.5.1992 NJW 1993, 748/749).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 25 A 4760/95

    Klagefrist; Klageschrift; Übermittlung per Telefax; Terminverlegung; Erkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
    Die am 18.3.1997 mittels Telefax beim Verwaltungsgerichtshof eingegangene Klageschrift stellt keine wirksame Klageerhebung dar (§ 81 Abs. 1 S. 1 VwGO) und wahrt deshalb die Klagefrist nicht (OVG Münster vom 29.8.1995 NJW 1996, 334; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 74; Rennert in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 9 zu § 74).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - 7 D 13/08

    Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    vgl. zur Eintragung einer Rechtsmittelfrist: BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 1999 - 1 ZB 99.1472 -, NJW 2000, 1131.
  • VG Stuttgart, 08.06.2020 - 4 K 7503/19

    Zu den Sorgfaltsplichten eines Rechtsanwalts bei der Einhaltung von

    Die Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO beginnt zu laufen, wenn der Prozessführende erkennt oder wenn er bei Anwendung der Sorgfalt, die für einen gewissenhaften Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles zumutbar war, hätte erkennen müssen, dass die Klagefrist versäumt worden ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 - NJW 2000, 1131 - in juris Rn. 6).

    Die Eingangskontrolle anhand einer zugesandten Eingangsmitteilung ist eine Sorgfaltspflicht, die den Beteiligten unabhängig davon trifft, ob und zu welchem Zeitpunkt das Gericht in der Lage ist, die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.01.2003 - 2 BvR 447/02 - NJW 2003, 1516 - in juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 - NJW 2000, 1131 - in juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 19.05.1992 - 13 TP 2474/91 - NJW 1993, 748 - in juris Rn. 6; OVG Münster, Beschl. V. 13.05.1998 - 8 A 2610/96 - in juris Rn. 7).

  • VG München, 26.07.2019 - M 31 K 18.5116

    PKH-Entscheidung nach Vergleich in Streitverfahren wegen Subventionsrückforderung

    Die Antragsfrist beginnt zu laufen, wenn der Prozessführende erkennt oder bei Anwendung der Sorgfalt, die für einen gewissenhaften Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles zumutbar war, hätte erkennen müssen, dass die Klagefrist versäumt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.1999 - 1 ZB 99.1472 - juris Rn. 6).

    Dieser Abgleich dient der Kontrolle, ob die Klagefrist gewahrt wurde und ob ggf. schon zu diesem Zeitpunkt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist beantragt werden muss (BayVGH, B.v. 29.7.1999 - 1 ZB 99.1472 - juris Rn. 7).

  • VG Ansbach, 07.08.2008 - AN 2 K 07.00458

    Versäumung der Klagefrist und der Frist für die Stellung eines

    Die Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO beginne zu laufen, wenn der Prozessführende erkenne oder wenn er bei Anwendung der Sorgfalt, die für einen gewissenhaften Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles zumutbar sei, hätte erkennen müssen, dass die Klagefrist versäumt worden ist (BayVGH, B.v. 29.07.1999, NJW 2000 S. 1131).

    Diese Überprüfung muss der Rechtsanwalt selbst vornehmen (vgl. BayVGH, B.v. 29.07.1999, NJW 2000, 1131).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 12 LA 265/05

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlgeschlagener

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Kläger zwar die jeweils geltenden Rechtsbehelfsfristen ausnutzen kann, ihn bei Absendung eines Rechtsbehelfs kurz vor Ablauf der zu wahrenden Frist aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und er mit Fehlern oder Verzögerungen bei der Übersendung rechnen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.7.1980 - 6 B 63/79 -, DÖV 1981, 180; BayVGH, Beschluss vom 29.7.1999 - 1 ZB 99.1472 -, NJW 2000, 1131).
  • OVG Hamburg, 20.08.2018 - 4 Bf 59/16

    Zugang eines Rechtsbehelfs beim (Ober-)Verwaltungsgericht per Telefax;

    Dies ist der Fall, sobald der Prozessbeteiligte (bzw. sein Prozessbevollmächtigter) Kenntnis von der Fristversäumung erhalten hat oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte haben können (vgl. z.B. BFH, Beschl. v. 22.7.1997, III R 9/97, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 29.7.1999, 1 ZB 99.1472, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.12.1994, 1 S 3532/94, NVwZ-RR 1995, 377, juris Rn. 4; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 60 Rn. 26 m.w.N.; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 110 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 1 O 14/07

    Beginn der Wiedereinsetzungsantragsfrist bei unrichtigen Angaben über das Datum

    Dann kann von einer vermeidbaren Gleichgültigkeit gesprochen werden, falls solche sich aufdrängenden Zweifel nicht zum Anlass von Erkundigungen genommen werden (BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89 -, NJW 1992, 38/39; VGH München, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 -, NJW 2000, 1131/1132; vgl. auch BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, 711, 712).
  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 2 ZB 11.1171

    Wiedereinsetzungsantrag; Benachrichtigung des Mandanten

    Auch besteht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der fristwahrende Schriftsatz am letzten Tag der Frist eingereicht werden soll, eine besondere Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts selbst (vgl. BayVGH vom 29.7.1999 NJW 2000, 1131; vom 27.4.2010 Az. 8 CS 09.2806 - juris; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806

    Versäumte Beschwerdebegründungsfrist; keine Wiedereinsetzung;

    Zudem besteht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der fristwahrende Schriftsatz am letzten Tag der Frist übermittelt werden soll, eine besondere Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts selbst (vgl. BayVGH vom 29.7.1999 NJW 2000, 1131; Kopp/Schenke a.a.O. RdNr. 17 m.w.N.).
  • VG München, 15.11.2011 - M 4 K 11.701

    Ausweisung eines in Österreich lebenden türkischen Staatsangehörigen

    In diesem Fall muss er auch bei Erhalt der Eingangsbestätigung des Gerichts selbst prüfen, ob die Frist gewahrt worden ist (BayVGH v. 29.7.1999, Az. 1 ZB 99.1472, NJW 2000, 1131 = BayVBl 2000, 734).
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