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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81, 1 BvR 427/82, 1 BvR 440/82, 1 BvR 605/81   

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https://dejure.org/1984,73
BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81, 1 BvR 427/82, 1 BvR 440/82, 1 BvR 605/81 (https://dejure.org/1984,73)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1984 - 1 BvR 464/81, 1 BvR 427/82, 1 BvR 440/82, 1 BvR 605/81 (https://dejure.org/1984,73)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 464/81, 1 BvR 427/82, 1 BvR 440/82, 1 BvR 605/81 (https://dejure.org/1984,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    2. § 3 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß bei belastet erworbenem Vermögen im Ausmaß der Belastung neben der Schenkungsteuer ke... ine Grunderwerbsteuer zu erheben ist

  • Wolters Kluwer

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - Grunderwerbsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungskonforme Auslegung - Belastet erworbenes Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 70
  • NJW 1984, 2514
  • BB 1984, 1412
  • BB 1984, 1413
  • BStBl II 1984, 608
 
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Wird zitiert von ... (124)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.10.1980 - II R 56/79

    Zur Grunderwerbsteuer bei Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 131, 532) unterliegt der Erwerb eines Grundstücks schenkungshalber unter Vorbehalt des Nießbrauchs auch nach dem 31. Dezember 1973 der Grunderwerbsteuer unter Zugrundelegung des Wertes des Nießbrauchs, wenn die Schenkungsteuer gemäß § 25 Abs. 1 Buchst. b ErbStG 1974 ohne Abzug des Wertes des Nießbrauchs berechnet und ganz oder teilweise zinslos gestundet worden ist.

    Der Bundesfinanzhof hat auf diese Vorschrift im Zusammenhang mit der Frage der Grunderwerbsteuerpflicht von Auflagenschenkungen nach Inkrafttreten des § 25 ErbStG 1974 hingewiesen und ausgeführt, daß diese "Vorgängervorschrift" des § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG seinerzeit geschaffen worden sei, um zu verhindern, daß Schenkungen auch insoweit von der Grunderwerbsteuer befreit wurden, als sich bei Errechnung der Schenkungsteuer etwa wegen einer der Schenkung beigefügten Auflage keine Bereicherung ergab (BFHE 131, 532 [534]).

  • BFH, 25.02.1981 - II R 114/78

    Bereicherungsprinzip - Schenkung - Nutzung des Zuwendungsgegenstandes - …

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Eine Verletzung des Übermaßverbots oder durch Art. 14 GG geschützter Rechtspositionen könne in derartigen Fällen nicht bejaht werden (BFHE 132, 486).

    Danach trifft die Feststellung des Bundesfinanzhofs (BFHE 132, 486 [488]) zu, daß die bei dem Empfänger eingetretene Bereicherung zur richtigen Zeit in ihrem richtigen Umfang erfaßt wird.

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Die vom Gesetzgeber verwendeten Begriffe brauchen nicht unbedingt in einer undifferenzierten Weise verstanden zu werden (BVerfGE 59, 360 [386]).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Ermessen bei Revisionsannahme

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    c) Gegenstand der verfassungsrechtlichen Überprüfung sind allein der sachliche Inhalt einer Vorschrift und ihre Wirkung (vgl. BVerfGE 49, 148 [165]).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Ersatzerbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich auch nicht aus Art. 14 Abs. 1 GG; denn von einer erdrosselnden Wirkung des § 25 Abs. 1 Buchst. b ErbStG 1974 kann nicht die Rede sein (vgl. BVerfGE 63, 312 [327]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Kapitalverkehrsteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    a) Steuergesetze, die die Steuerpflicht an bestimmte wirtschaftliche Lebenssachverhalte knüpfen, müssen der Vielfalt wirtschaftlicher Gestaltungsmöglichkeiten Rechnung tragen können (vgl. BVerfGE 13, 153 [164]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor (BVerfGE 59, 36 [49], m. w. N.).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Die angegriffenen Entscheidungen verletzen Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG im Wege der Auslegung auf einen Inhalt festlegen, der mit diesem Grundrecht unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 58, 369 [374], m. w. N.).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 124/71

    Zahlung von Sterbegeld durch eine Anwaltskammer

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Das gilt aber nur dann, wenn die Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, daß ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (BVerfGE 52, 256 [263]).
  • BFH, 25.09.1953 - III 229/52 U

    Berechnung der Erbschaftssteuer bei Schenkung vor dem Tod des Erblassers - …

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
    Wenn dabei der Wert der Bereicherung nicht nach steuerlichen Bewertungsvorschriften, sondern nach bürgerlich-rechtlichen Maßstäben ermittelt wird, so entspricht dies, wie der Bundesfinanzhof ausgeführt hat (BStBl 1953 III S. 308), dem rechtsgeschäftlichen Charakter einer freigebigen Zuwendung (…vgl. auch Troll, ErbStG, 3. Aufl., Stand März 1984, § 7 Anm. 37, § 10 Anm. 14).
  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

  • BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14

    Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …

    Da im Bereich des Steuerrechts tatsächliche Umstände stets normativ mitgeprägt sind, erstreckt sich das Differenzierungsgebot letztlich auch auf die damit zusammenhängenden rechtlich begründeten Ungleichheiten in den zu regelnden Sachverhalten (vgl. BVerfGE 19, 119 ; 21, 12 ; 37, 38 ; 67, 70 ; 98, 365 ).

    Da im Bereich des Steuerrechts tatsächliche Umstände stets normativ mitgeprägt sind, erstreckt sich das Differenzierungsgebot letztlich auch auf die damit zusammenhängenden rechtlich begründeten Ungleichheiten in den zu regelnden Sachverhalten (vgl. BVerfGE 19, 119 ; 21, 12 ; 37, 38 ; 67, 70 ; 98, 365 ).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft …

    Die Auswahl muss allerdings sachgerecht getroffen werden (vgl BVerfGE 67, 70, 85 f).
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Die in diesem Fall zulässige und gebotene verfassungskonforme Auslegung (vgl. BVerfGE 18, 97, 111; BVerfGE 67, 70, 88 f) ergibt, daß den betroffenen Eigentümern eine finanzielle Kompensation auch dann zu gewähren ist, wenn die vorhandene Trasse - wie im Streitfall - bis zum Inkrafttreten des TKG nicht zur Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden konnte und durfte.
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