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   BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98   

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https://dejure.org/1999,13340
BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98 (https://dejure.org/1999,13340)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1999 - 10 AZR 551/98 (https://dejure.org/1999,13340)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1999 - 10 AZR 551/98 (https://dejure.org/1999,13340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 75 76; BGB §§ 242 611
    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung unständig Beschäftigter mit Teilzeitbeschäftigten bei Treue- und Jubiläumsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Zu den von den Betriebsparteien zu beachtenden Grundsätzen gehört auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen Leistungen ist nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).

    Auch das unterschiedliche Interesse der Beklagten an der Betriebstreue stellt ein zulässiges Differenzierungsmerkmal dar (BAG Urteil vom 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - aaO).

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 540/95

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente bei bedarfsorientierter

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Sie wurde schriftlich niedergelegt, von der Geschäftsleitung sowie vom Gesamtbetriebsrat unterschrieben und enthält Regelungen, die für eine näher bezeichnete Gruppe von Arbeitnehmern unmittelbar gelten sollen (zu dieser Protokollnotiz: BAG Urteil vom 23. Oktober 1996 - 3 AZR 540/95 - n.v.).

    Entsprechend hat auch der Dritte Senat (Urteil vom 23. Oktober 1996 - 3 AZR 540/95 - n.v.) hinsichtlich der fiktiven Anrechnung von Dienstzeiten bei der Ermittlung der Betriebsrente von unständig Beschäftigten bei der Beklagten einen sachlichen Grund in den Ermittlungsschwierigkeiten und dem beträchtlichen Verwaltungsaufwand aufgrund der Berücksichtigung der teilweise stark schwankenden individuellen Arbeitszeit für länger zurückliegende Zeiträume gesehen.

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Die revisionsrechtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (st. Rspr., z. B. BAG Urteil vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (BVerfG Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Zu den von den Betriebsparteien zu beachtenden Grundsätzen gehört auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen Leistungen ist nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Dadurch, daß die Klägerin ihre Revisionsbegründung darauf stützte, daß sie im Hinblick auf die Bewertung ihrer Betriebszugehörigkeit bei der Berechnung des Treue- und Jubiläumsgeldes ebenso zu behandeln sei, wie festangestellte Mitarbeiter, ist die Richtung des Revisionsangriffs hinreichend erkennbar (BAG Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - AP Nr. 30 zu § 554 ZPO , m.w.N.).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95

    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Zu den von den Betriebsparteien zu beachtenden Grundsätzen gehört auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (BAG Urteile vom 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97

    Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 551/98
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage als auch die sachfremde Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung (BAG Urteil vom 6. August 1998 - 6 AZR 45/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 09.12.2022 - 13 Sa 754/22

    Jubiläumzuwendung; Dienstjubiläum

    Der Zweck der aufgrund einer freiwilligen Betriebsvereinbarung gewährten Jubiläumsgeldzahlungen besteht im Wesentlichen darin, die vom Arbeitnehmer in der Vergangenheit erbrachte Betriebstreue und die Arbeitsleistung in der Vergangenheit zu belohnen (vgl. BAG, Urteil vom 10. März 1999 - 10 AZR 551/98 -, Rn. 55, juris).
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