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   VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284   

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https://dejure.org/2014,40153
VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284 (https://dejure.org/2014,40153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2014 - 10 C 14.2284 (https://dejure.org/2014,40153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2014 - 10 C 14.2284 (https://dejure.org/2014,40153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Identitätskontrolle und Durchsuchung der Teilnehmer einer Versammlung i.R.d. Gefahrenprognose; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identitätskontrolle und Durchsuchung der Teilnehmer einer Versammlung i.R.d. Gefahrenprognose; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 13.04.2012 - 10 ZB 11.2993

    Prozesskostenhilfe; Zulassungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; unverschuldete

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284
    Erforderlich ist insoweit, dass er bis zum Fristablauf für das Rechtsmittel ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazu gehörigen Unterlagen einschließlich der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht hat (Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 60 Rn. 15; OVG Hamburg, B.v. 6.10.1999 - 4 BF 46/99 - juris m.w.N.; BFH, B.v.10.11.2008 - S 14/08 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.4.2012 - 10 ZB 11.2993 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine Bezugnahme auf eine bereits früher abgegebene Erklärung und die Versicherung, dass diese unverändert richtig sei, reichen aber anstelle einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus, um das Erfordernis der fristgerechten Einreichung eines vollständigen Prozesskostenhilfegesuchs zu erfüllen (BayVGH, B.v. 13.4.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284
    Es kann sich - zum anderen - um eine unter der Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung erhobene und damit unzulässige Klage (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1980 - 5 C 32.79 - juris Rn. 9) handeln.
  • BFH, 19.03.2014 - VII B 166/13

    Bedingte Klageerhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284
    Nach ständiger Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe (vgl. BFH, B.v. 19.3.2014 - VII B 166/13 - juris Rn. 2 m.w.N.) ist eine Klage, die unter der ausdrücklichen Bedingung erhoben wird, dass Prozesskostenhilfe gewährt wird, unzulässig.
  • BVerwG, 16.10.1990 - 9 B 92.90
    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284
    Maßgebend ist vielmehr der in der Erklärung verkörperte Wille unter Berücksichtigung der erkennbaren Umstände des Falles (vgl. BVerwG, B.v. 16.10.1990 - 9 B 92.90 - juris Orientierungssatz 1 und 2).
  • OVG Hamburg, 06.10.1999 - 4 Bf 46/99

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Anwendung der Grundsätze über

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284
    Erforderlich ist insoweit, dass er bis zum Fristablauf für das Rechtsmittel ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazu gehörigen Unterlagen einschließlich der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht hat (Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 60 Rn. 15; OVG Hamburg, B.v. 6.10.1999 - 4 BF 46/99 - juris m.w.N.; BFH, B.v.10.11.2008 - S 14/08 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.4.2012 - 10 ZB 11.2993 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 C 13.696

    Prozesskostenhilfe; selbständig anfechtbare Auflage; Beschränkung des Aufenthalts

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2014 - 10 C 14.2284
    Maßgeblich für die der Prozesskostenhilfeentscheidung zugrunde zu legende Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2014 - 10 C 13.696 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • AG Kehl, 29.04.2016 - 2 Cs 303 Js 19062/15

    Strafbefehlsverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln:

    Um einen solchen gefährlichen Ort handelt es sich dann, wenn Tatsachen bekannt sind, die nach kriminalistischen Erfahrungen darauf hindeuten, dass dort die in § 26 Abs. 1 Nr. 2 BWPolG genannten Tätigkeiten regelmäßig stattfinden (vgl. zum gleichlautenden Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.11.2014, Az. 10 C 14.2284, veröffentlicht bei juris.de).
  • VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2335

    Befangenheitsantrag - Kostenrechnung ohne Unterschrift

    Eine solche Verknüpfung, die z. B. auch dadurch hätte erreicht werden können, dass das Rechtsmittel nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wird, muss ein Rechtsmittelführer, wenn er beide Anträge gleichzeitig und unbedingt stellt, eindeutig zum Ausdruck bringen (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 7; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5; OVG NRW, B.v. 25.9.2014 - 13 D 93/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 18.11.2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 3 M 16.567

    Gleichzeitige Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und eine

    Bei gleichzeitiger Einreichung von PKH-Antrag und (hier) Anhörungsrüge muss der Antragsteller eindeutig klarstellen, dass er die Anhörungsrüge nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 7; Beck"scher Online-Kommentar ZPO, Stand: Dez, 2015, § 117 Rn. 16; Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 117 Rn. 5; OVG N.-W., B. v. 25.9.2014 - 13 D 93/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B. v. 18.11.2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - 19 A 1660/21

    Zulassung der Berufung auf Antrag durch Darlegen von Zulassungsgründen

    BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92.90 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22, juris, Rn. 8; vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Januar 2022 - 19 E 6/22 -, juris, Rn. 4 ff., vom 28. Februar 2020 - 4 B 813/18 -, juris, Rn. 6 ff. und vom 18. Dezember 2018 - 4 B 1030/18 -, www.nrwe.de, Rn. 6 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2014 - 10 C 14.2284 -, juris, Rn. 12 ff.
  • VGH Bayern, 09.02.2017 - 4 M 16.2336

    Erfolgloser offenbar missbräuchlicher Befangenheitsantrag

    Eine solche Verknüpfung, die z. B. auch dadurch hätte erreicht werden können, dass das Rechtsmittel nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wird, muss ein Rechtsmittelführer, wenn er beide Anträge gleichzeitig und unbedingt stellt, eindeutig zum Ausdruck bringen (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 7; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5; OVG NRW, B.v. 25.9.2014 - 13 D 93/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 18.11.2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 3 S 6.18

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag und bedingte Klageerhebung; Rücknahme eines

    Da bedingt erhobene Klagen oder Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1990 - 9 B 92/90 - juris Rn. 8; Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 32/79 - juris Rn. 9), und den Antragstellern nicht unterstellt werden kann, dass sie neben ihrem vorrangig zu behandelnden Prozesskostenhilfeantrag einen unzulässigen Sachantrag stellen wollten, muss ihr Vorbringen im Zweifel dahingehend ausgelegt werden, dass sie lediglich isoliert Prozesskostenhilfe beantragt haben (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. November 2014 - 10 C 14.2284 - juris Rn. 13; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 82 Rn. 8).
  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 9 K 1896/17

    Prozesskostenhilfe, Verwaltungsgebührenrecht, Veranlassung, Interesse,

    BayVGH, Beschluss vom 18. November 2014 - 10 C 14.2284 -, Rn. 13, juris, m.w.N.
  • VG Greifswald, 08.04.2016 - 3 A 103/14

    Anforderungen an den isolierten Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Da eine Klage, die unter der ausdrücklichen Bedingung erhoben wird, dass Prozesskostenhilfe gewährt wird, unzulässig und vorliegend schon aus Kostengründen nicht davon auszugehen ist, dass die Antragstellerin eine unzulässige Klage erheben wollte, ist das Begehren der Antragstellerin im Zweifel dahingehend auszulegen, dass Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Klage beantragt wird und der Entwurf der Klageschrift als Anlage zu diesem Antrag zu verstehen ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. November 2014 - 10 C 14.2284 -, juris Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2013, § 82, Rn. 8).
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