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FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des Ehegatten des Klägers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Falle von fehlenden Angaben bzgl. der Einkünfte des Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 142; ZPO § 114; BGB § 1360a Abs. 4
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des Ehegatten des Klägers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des Ehegatten des Klägers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.11.2004 - III S 16/04
PKH: Nachweis der Mittellosigkeit
Auszug aus FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09
Wird diese Erklärung nicht oder nur unvollständig abgegeben, kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. November 2004 III S 16/04, BFH/NV 2005, 572). - BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - …
Auszug aus FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09
Ebenso kann Prozesskostenhilfe versagt werden, wenn die gemachten Angaben nicht belegt werden (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, in Juris).
- FG Hamburg, 28.10.2010 - 3 K 81/10
FGO/MRK: Keine Verfahrensrechts-Zuständigkeit des EGMR in Steuerprozessen
Sind die gemachten Angaben unvollständig und werden sie nicht belegt, kann der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt werden (BFH vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, Juris;… vom 13. November 2000 IX B 94/00, BFH/NV 616; FG München vom 17. März 2010 10 K 2645/09, Juris).