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   FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09   

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https://dejure.org/2010,33490
FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09 (https://dejure.org/2010,33490)
FG München, Entscheidung vom 17.03.2010 - 10 K 2645/09 (https://dejure.org/2010,33490)
FG München, Entscheidung vom 17. März 2010 - 10 K 2645/09 (https://dejure.org/2010,33490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des Ehegatten des Klägers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Falle von fehlenden Angaben bzgl. der Einkünfte des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142; ZPO § 114; BGB § 1360a Abs. 4
    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des Ehegatten des Klägers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei fehlenden Angaben zu den Einkünften des Ehegatten des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.11.2004 - III S 16/04

    PKH: Nachweis der Mittellosigkeit

    Auszug aus FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09
    Wird diese Erklärung nicht oder nur unvollständig abgegeben, kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. November 2004 III S 16/04, BFH/NV 2005, 572).
  • BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse -

    Auszug aus FG München, 17.03.2010 - 10 K 2645/09
    Ebenso kann Prozesskostenhilfe versagt werden, wenn die gemachten Angaben nicht belegt werden (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, in Juris).
  • FG Hamburg, 28.10.2010 - 3 K 81/10

    FGO/MRK: Keine Verfahrensrechts-Zuständigkeit des EGMR in Steuerprozessen

    Sind die gemachten Angaben unvollständig und werden sie nicht belegt, kann der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt werden (BFH vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, Juris; vom 13. November 2000 IX B 94/00, BFH/NV 616; FG München vom 17. März 2010 10 K 2645/09, Juris).
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