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   FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96   

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FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96 (https://dejure.org/2002,10691)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2002 - 10 K 288/96 (https://dejure.org/2002,10691)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 10 K 288/96 (https://dejure.org/2002,10691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch Scheidung veranlasste Auffüllungszahlungen als Vorsorgeaufwendungen; Zahlungen zur Aufstockung der bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs gekürzten Rentenstammrechte ; Leibrenten für zusatzversicherte Angestellte und Arbeiter im Kommunaldienst; Zahlungen ...

  • Judicialis

    EStG 1990 § 10 Abs. 3; ; EStG 1990 § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG 1990 § 19 Abs. 2; ; EStG 1990 § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a; ; BGB § 1587b; ; GG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung von Auffüllungszahlungen an den Rentenversicherungsträger nach Durchführung des Versorgungsausgleichs; Einkommensteuer 1994

  • rechtsportal.de

    Steuerliche Behandlung von Auffüllungszahlungen an den Rentenversicherungsträger nach Durchführung des Versorgungsausgleichs; Einkommensteuer 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung von Auffüllungszahlungen an den Rentenversicherungsträger nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Einkommensteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1611
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.10.1983 - VI R 198/79

    Einkommensteuer - Versorgungsausgleich - Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96
    Bereits 1983 habe der Bundesfinanzhof im Falle eines Pensionszusageempfängers entschieden, dass die Einmalzahlung, die ein geschiedener Ehegatte als Versorgungsausgleich nach der inzwischen vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Vorschrift des § 1587 b Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BGB für seinen früheren Ehegatten zur Begründung einer Rentenanwartschaft im Wege der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten hatte, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Arbeitnehmers (Pensionszusageempfängers) abgezogen werden könne, wobei er nicht übersehen habe, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung ein geschiedener Beamter, der beim Versorgungsausgleich durch Quasi-Splitting (§ 1587 b Abs. 2 BGB) die Auffüllungszahlung zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge als Werbungskosten geltend machen könne (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106).

    In der Rechtsprechung des BFH konnte diese Frage letztlich offen bleiben (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1984, 106 und Beschluss vom 19. Juni 2000 VI B 30/00, BFH/NV 2000, 1467).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96
    Es habe ihn aber erst mit Urteil vom 6. März 2002 (DStRE 2002, 349) verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen.
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96
    Nur wenn der Gesetzgeber befugt wäre, beide Formen von Altersversorgung dadurch gleich zu besteuern, dass er Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie nicht durch Arbeitnehmer-Beiträge zur Rentenversicherung finanziert worden seien, in voller Höhe und nicht nur mit dem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte der Besteuerung zu unterwerfen, könnte und müsste die Frage neu gestellt werden, ob auch die sogenannten Auffüllungszahlungen in voller Höhe (und ohne Begrenzung auf die verhältnismäßig niedrig angesetzten Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG) als steuerlich abziehbare Werbungskosten auszugestalten seien (BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStBl II 1986, 747, 749 Abschn. 2 c).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 105/95

    Zusatzrenten von der Bahnversicherungsanstalt sind Leibrenten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96
    Denn bei genauerer Betrachtung beruhen die späteren Versorgungsleistungen nicht ausschließlich auf den vor Eintritt des Versorgungsfalls erbrachten Dienstleistungen des Beamten, sondern, soweit die Anrechte beim so genannten Quasi-Splitting nach § 1587 b Abs. 2 BGB zunächst gekürzt worden sind, auf der diese Kürzung ausgleichenden einmaligen Auffüllungszahlung, nicht anders, als wenn der Beamte den Einmal-Betrag nicht für die freiwillige Auffüllungszahlung an den Dienstherrn, sondern an ein Versicherungsunternehmen erbringen würde, das ihm bzw. seinen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles mehr oder weniger dynamische Pensionsersatzleistungen zahlen wird (vgl. auch Urteil vom 24. Juli 1996 X R 105/95, BStBl II 1996, 650), das die Besteuerung der von der Bahnversicherungsanstalt gezahlten und von der Deutschen Bundesbahn garantierten Zusatzrenten betrifft.
  • BFH, 19.06.2000 - VI B 30/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlungen an die BfA zur Begründung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96
    In der Rechtsprechung des BFH konnte diese Frage letztlich offen bleiben (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1984, 106 und Beschluss vom 19. Juni 2000 VI B 30/00, BFH/NV 2000, 1467).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 33/02
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 10 K 288/96
    Der BFH hat in jüngster Zeit - möglicherweise auch, um dem Urteil des BVerfG vom 06. März 2002 Rechnung zu tragen -, Revisionen zugelassen (vgl. die bei ihm anhängigen Verfahren VI R 19/00, VI R 123/01, VI R 33/02).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.07.2016 - 3 K 49/14

    Abzug einer Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs

    Dieser Erwerbsvorgang durch Hingabe von Vermögen ist vergleichbar einem erstmaligen Erwerb eines Rentenstammrechtes oder einem Ansparvorgang bei der Ansammlung von Kapitalvermögen, da in den späteren Renten- bzw. Versorgungszahlungen zugleich auch eine Rückzahlung des hingegebenen Kapitals zu sehen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 6.3.2006 X B 5/05, BFH/NV 2006, 1091 , Urteil vom 7.2.1990 X R 204/87, BFH/NV 1990, 762; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2002, 10 K 288/96, EFG 2003, 1611 ; Steger/Venturelli, INF 2006, 938, 941; vgl. FG Köln, a.a.O.).
  • FG Köln, 26.03.2014 - 7 K 1037/12

    Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Dieser Erwerbsvorgang durch Hingabe von Vermögen ist vergleichbar einem erstmaligen Erwerb eines Rentenstammrechtes oder einem Ansparvorgang bei der Ansammlung von Kapitalvermögen, da in den späteren Rentenzahlungen zugleich auch eine Rückzahlung des hingegebenen Kapitals zu sehen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 6.3.2006 X B 5/05, BFH/NV 2006, 1091, Urteil vom 7.2.1990 X R 204/87, BFH/NV 1990, 762; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2002, 10 K 288/96, EFG 2003, 1611; Steger/Venturelli, INF 2006, 938, 941).
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