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   BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83   

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https://dejure.org/1984,3518
BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83 (https://dejure.org/1984,3518)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1984 - 10 RAr 4/83 (https://dejure.org/1984,3518)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1984 - 10 RAr 4/83 (https://dejure.org/1984,3518)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 15/81

    Provisionen und Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
    Daß auch Provisionsansprüche unselbständiger Arbeitnehmer i.S. von § 84 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum kaug-fähigen Arbeitsentgelt gehören, hat der erkennende Senat bereits entschieden (vgl Urteil vom 24. März 1983 - 10 RAr 15/81 - zur Veröffentlichung bestimmt), und darauf hingewiesen, daß deren Besonderheit darin besteht, daß die vom Arbeitnehmer aufgrund der Provisionsabrede geschuldete Gegenleistung für die Provision regelmäßig erst in dem Zeitpunkt erfüllt ist (die Provision "erarbeitet" ist), in dem das vermittelte Geschäft vom Arbeitgeber abgeschlossen wird , "der Auftrag hereingebracht ist".

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Meinung der Beklagten - auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1983 (aaO).

  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
    Da es sich bei diesen - hypothetischen - Provisionen um schwankende Vergütung handelt, ist eine Schätzung erforderlich (vgl. BAG 19.8.1976 - 3 AZR 173/75 - DB 1976, 2308).

    Da es sich bei diesen - hypothetischen - Provisionen um schwankende Vergütung handelt, ist eine Schätzung erforderlich (BAG DB 1976, 2308, BAG AP Nr. 4 zu § 63 HGB; KR-Becker, § 11 KSchG RdNr. 27).

  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
    Dies hat das BSG für Urlaubsentgelt bereits ausdrücklich entschieden (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 2 = BSGE 43, 49; SozR 4100 § 141b Nr. 14) und darauf hingewiesen, daß Kaug keine Entschädigung für die Zeit ist, für die der Arbeitnehmer ohne Gegenleistung gearbeitet hat, sondern für Zeiten zu zahlen ist, für die Arbeitslohn geschuldet wird .
  • BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64

    Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
    Dieser Anspruch ist mithin echter Erfüllungsanspruch und nicht - wie die Beklagte meint - ein Schadensersatzanspruch (so BGH NJW 1967, 248 = LM Nr. 2 zu § 615 BGB; BAG AP Nr. 23 zu § 615 BGB; KR-Becker, § 11 KSchG Rz 29; Erman/Küchenhoff, Komm zum BGB, § 615 RdNr. 1; Soergel/Wlotzke/Volze, Komm zum BGB, § 615 RdNr. 1; Staudinger/Nipperdey/Mohnen, Komm zum BGB, § 615 RdNr. 2; Schaub in Münchner Komm, § 615 RdNr. 38).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 588/78

    Fristlose Kündigung - Zahlungsunfähigkeit - Schadensersatzanspruch - Konkurs -

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
    Auch aus dem Urteil des BAG vom 13. August 1980 (BAGE 34, 101 = NJW 1981, 885 = AP Nr. 11 zu § 59 KO = DBlR BA Nr. 2448a zu § 141b AFG) ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 20/82

    Arbeitnehmer - Fristlose Kündigung - Arbeitsvergütung - Insolvenz desArbeitgebers

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
    Ob Schadensersatzansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a KO - und damit von § 141b Abs. 2 AFG - erfaßt werden, bedarf hier keiner Erörterung (vgl. Urteil des Senats vom 29. Februar 1984 - 10 RAr 20/82 -).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 410/97

    Berechnung eines Provisionsanspruchs bei Betriebsstillegung

    § 611 BGB , damit auch Provisionen, die dem Arbeitnehmer infolge des Annahmeverzugs entgangen sind (BAG, Urteil vom 19. August 1976 - 3 AZR 173/75 -, DB 1976, 2308; BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 10 RAr 4/83 -, SozSich 1984, 290; MünchKomm/Schaub, BGB , 3. Aufl., § 615 Rdn. 53, Erman/Hanau, BGB , 9. Aufl., § 615 Rdn. 34; ErfKom/Preis, § 615 BGB Rdn. 77).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 46/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung des Verletztengeldes bei

    Die Ermittlung eines Regelentgeltes für den Kläger, das sowohl nach § 561 Abs. 1 RVO als auch nach § 47 Abs. 1 SGB VII die Grundlage des Verletztengeldes bildet, ist analog den Sätzen 1 und 2 des § 47 Abs. 2 SGB V unter ausnahmsweiser Anwendung des Lohnausfallprinzips (BSGE 84, 41, 46 = SozR aaO; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 47 RdNr 29; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl, § 47 SGB VII RdNr 5.6 f; zum sog Lohnausfallprinzip vgl BSG Urteil vom 20. März 1984 - 10 RAr 4/83 - USK 8462) vorzunehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2005 - L 19 (9) AL 188/04

    Berücksichtigung von Varioanteilen des Arbeitsentgeltes bei der Bemessung des

    Unter Bezügen aus dem Arbeitsverhältnis ist alles zu verstehen, was als Gegenwert für die Arbeitsleistung anzusehen ist, unabhängig davon, ob es sich um Lohnsteuer- oder sozialversicherungsrechtliche Bezüge handelt ( Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24.3.1983,Az: 10 RAr 15/81, Entscheidungen des Bundesozialgerichts ( BSGE), 55, 62; Urteil vom 20.3.1984,Az: 10 RAr 4/83; Roeder in Niesel, Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung-SGB III-,2.Aufl. 2002, § 183 Rn.57; Schmidt in Wissing/Mutschler/Bartz/ Schmidt-De Caluwe, Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung,2. Aufl. 2004, § 183 Rn.66).
  • LSG Hessen, 20.08.2010 - L 7 AL 165/06

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgelt - Tantiemenansprüche - Einstellung

    Mit Schreiben vom 15. Oktober 2003 wies der Kläger zusätzlich darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bereits verdiente Provisionen und Provisionen, die aufgrund Annahmeverzuges des Arbeitgebers nach § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht mehr verdient werden konnten, durch das Insolvenzgeld versichert seien (BSG, Urteil vom 20. März 1984, Az.: 10 RAr 4/83).
  • BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 12/83

    Letztes Arbeitsverhältnis - Insolvenzfall - Dreimonatszeitraum

    Sie sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses dem Zeitraum zuzuordnen, in dem das Arbeitsentgelt, das sie ersetzen, erarbeitet worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1984 - 10 RAr 4/83 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2009 - L 12 AL 1524/08
    Darüber hinaus sind auch Provisionsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs versichert (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 10 RAr 4/83 - SozSich 1984, 290).
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 152/09 B
    4 Soweit die Beschwerdebegründung ausdrücklich das Abweichen der Entscheidung des LSG von der bisherigen Entscheidungspraxis des BSG (Urteile vom 20.3.1984 - 10 RAr 4/83, 24.3.1983 - 10 RAr 15/81, 30.5.1990 - 10 RAr 15/89, 3.12.1996 - 10 RAr 7/95) des Bundesarbeitsgerichts (BAG), des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des BVerfG (Urteil vom 19.10.1983 - 2 BvR 298/81) anführt, übersieht sie, dass nach der gesetzlichen Bestimmung des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG die Abweichung von einer Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts - hier des BAG und des BGH - die Divergenz von vornherein nicht begründet.
  • BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83

    Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld

    Je nach dem Inhalt des (unwirksamen) Vertrages richtete sich der Schadensersatzanspruch des gutgläubigen Arbeitnehmers unmittelbar auf die geschuldete Leistung oder, falls sich der Verleiher im Annahmeverzug befand, entsprechend §§ 611, 615 BGB auf Erfüllung (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage - 10 RAr 4/83 -).
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