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   VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03   

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https://dejure.org/2004,5025
VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03 (https://dejure.org/2004,5025)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2004 - 10 S 1199/03 (https://dejure.org/2004,5025)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2004 - 10 S 1199/03 (https://dejure.org/2004,5025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für Bodenuntersuchungen und Rechtsanwaltskosten; Duldung von Erkundungsmaßnahmen zur Erklärung des Eintritts von Schadstoffen ins Grundwasser; Übertragung der Kosten für Untersuchungen des Bodens auf den Störer; Bestehen eines ...

  • Judicialis

    BBodSchG § 9 Abs. 2; ; BBodSchG § 24 Abs. 1 Satz 2; ; BBodSchV § 8; ; BBodschV § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiger Umweltschutz - Altlastenverdächtige Fläche, Bodenschutz, Ausräumung des Verdachts, Erstattungsanspruch, Gutachtenskosten, Analogie, Nicht förmliches Verwaltungshandeln, Kooperation, PAK, Prüfwert, Grundwasser, Sickerwasser, Bodenversiegelung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 256 (Ls.)
  • VBlBW 2004, 347
  • DÖV 2005, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03
    Denn § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG enthält nach Überzeugung des Senats eine planwidrige Unvollständigkeit, also eine Regelungslücke (vgl. dazu z. B. BVerwGE 107, 231 = NVwZ 1999, 196; BVerwGE 99, 362 = NVwZ-RR 1996, 393) für Fälle wie den vorliegenden, in denen der Verdacht nach dem Ergebnis eines Gutachtens nicht bestätigt wird (s. zu c)), dieses Gutachten aber von dem Betroffenen nicht auf Grund eines Verwaltungsaktes nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, sondern schon im Vorfeld eines solchen nach Anhörung zu seinem geplanten Erlass in enger Abstimmung mit der Behörde in Auftrag gegeben wurde.

    b) Es besteht auch eine ausreichende Analogiebasis (vgl. dazu z. B. BVerwGE 107, 231 = NVwZ 1999, 196; BVerwGE 99, 362 = NVwZ-RR 1996, 393) jedenfalls für diejenigen Fälle, in denen das kooperative Handeln nach Anhörung zu einem hinreichend konkretisierten Entwurf eines Verwaltungsakts in anschließender enger Abstimmung mit der Behörde erfolgt ist, so dass es keinerlei Hinweis darauf gibt, dass durch Abwarten des förmlichen Verwaltungsakts nach § 9 Abs. 2 BBodSchG sich am Untersuchungsprogramm irgendwelche Abweichungen gegenüber dem im Rahmen des kooperativen Handelns in Auftrag gegebenen hätten ergeben können.

  • BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97

    Familienasyl; "stammberechtigtes" Familienmitglied; unanfechtbare Anerkennung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03
    Denn § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG enthält nach Überzeugung des Senats eine planwidrige Unvollständigkeit, also eine Regelungslücke (vgl. dazu z. B. BVerwGE 107, 231 = NVwZ 1999, 196; BVerwGE 99, 362 = NVwZ-RR 1996, 393) für Fälle wie den vorliegenden, in denen der Verdacht nach dem Ergebnis eines Gutachtens nicht bestätigt wird (s. zu c)), dieses Gutachten aber von dem Betroffenen nicht auf Grund eines Verwaltungsaktes nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, sondern schon im Vorfeld eines solchen nach Anhörung zu seinem geplanten Erlass in enger Abstimmung mit der Behörde in Auftrag gegeben wurde.

    b) Es besteht auch eine ausreichende Analogiebasis (vgl. dazu z. B. BVerwGE 107, 231 = NVwZ 1999, 196; BVerwGE 99, 362 = NVwZ-RR 1996, 393) jedenfalls für diejenigen Fälle, in denen das kooperative Handeln nach Anhörung zu einem hinreichend konkretisierten Entwurf eines Verwaltungsakts in anschließender enger Abstimmung mit der Behörde erfolgt ist, so dass es keinerlei Hinweis darauf gibt, dass durch Abwarten des förmlichen Verwaltungsakts nach § 9 Abs. 2 BBodSchG sich am Untersuchungsprogramm irgendwelche Abweichungen gegenüber dem im Rahmen des kooperativen Handelns in Auftrag gegebenen hätten ergeben können.

  • VG Karlsruhe, 09.04.2003 - 10 K 87/01

    Der Kostenersatz nach § 24 Abs 1 S 2 BBodSchG setzt einen Verwaltungsakt voraus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09. April 2003 - 10 K 87/01 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 09. April 2003 - 10 K 87/01 - zu ändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn 5.722,35 EUR zuzüglich Zinsen in gesetzlicher Höhe seit dem 30.06.2000 zu bezahlen.

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03
    Zwar sind Ausnahmebestimmungen in der Regel eng auszulegen und einer Analogie nur selten zugänglich (vgl. BVerwGE 114, 122, 129), doch gilt dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt.
  • BGH, 22.01.1998 - III ZR 168/96

    Begriff der Maßnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03
    Auch die von Landel/Vogg/Wüterich (BBodSchG, aaO) zitierten Entscheidungen (OLG Köln, NVwZ 1993, 1020 und BGH, NJW 1998, 2289) betreffen noch die Rechtslage vor § 24 BBodSchG.
  • OLG Köln, 27.08.1992 - 7 U 19/92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03
    Auch die von Landel/Vogg/Wüterich (BBodSchG, aaO) zitierten Entscheidungen (OLG Köln, NVwZ 1993, 1020 und BGH, NJW 1998, 2289) betreffen noch die Rechtslage vor § 24 BBodSchG.
  • VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16

    Begründeter Anspruch auf Kostenerstattung für eine umwelttechnische Untersuchung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auflage in der Baugenehmigung eine solche förmliche Anordnung sein kann, denn - falls nicht - ist § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG jedenfalls analog anzuwenden (hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14/04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2004 - 10 S 1199/03 -, juris).

    Daher erschiene es bedenklich, dem Betroffenen einen Erstattungsanspruch für den Fall, dass er nach dem Gesetz gar nicht in der Pflicht ist, Gefahrerforschungsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG zu treffen, solche Maßnahmen aber gleichwohl auf Aufforderung der Behörde trifft, zu verwehren (vgl. diese Argumentation zur Begründung der analogen Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG, allerdings zur "Abwendung" einer Anordnung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2004 - 10 S 1199/03 -, juris).

  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 1301/01

    Kostentragung nach BBodSchG für eine Gefährdungsabschätzung

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2004 - 10 S 1199/03 - , juris zu § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG; anders die Vorinstanz VG Karlsruhe, Urteil vom 9. April 2003 - 10 87/01 - , juris.
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