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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 10 S 19.09   

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https://dejure.org/2009,9356
OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 10 S 19.09 (https://dejure.org/2009,9356)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2009 - 10 S 19.09 (https://dejure.org/2009,9356)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2009 - 10 S 19.09 (https://dejure.org/2009,9356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierte Störung und Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung nachbarlicher Belange durch eine infolge einer Befreiungsentscheidung ermöglichte Aufstockung eines Baukörpers; Würdigung nachbarlicher Interessen auch bei nicht dem Schutz der Nachbarn dienenden ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 212a Abs. 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 4 Satz 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 4 Satz 2; ; BauO Bln § 6 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierte Störung und Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung nachbarlicher Belange durch eine infolge einer Befreiungsentscheidung ermöglichte Aufstockung eines Baukörpers; Würdigung nachbarlicher Interessen auch bei nicht dem Schutz der Nachbarn dienenden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befreiung von höchstzulässiger Vollgeschosszahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 10 S 19.09
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund der Irrevisibilität des Ortsrechts seiner Entscheidung die durch das Berufungsgericht erfolgte Auslegung der Zielsetzung der in dem konkreten Bebauungsplan enthaltenen Festsetzung der Geschosszahl zugrunde gelegt, denn dem Grundsatz, dass bauplanungsrechtliche Festsetzungen der Geschosszahl keinen nachbarschützenden Charakter haben, steht nicht entgegen, dass sich ausnahmsweise aus der Entstehungsgeschichte oder der Begründung eines Bebauungsplans etwas anderes ergeben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, NVwZ 1987, 409).

    Erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Störung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, NVwZ 1987, 409; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 2 S 54.07 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 10 S 19.09
    In besonders gelagerten Fällen kann somit ein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme zur Unzulässigkeit eines Bauvorhabens führen, obwohl es die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften nicht verletzt (vgl. grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102 sowie zusammenfassend unter Anführung von Fallbeispielen: NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007, BRS 71 Nr. 88 und vom 18. Februar 2009, BauR 2009, 954; zu unzumutbaren Einsichtnahmemöglichkeiten von einem Aussichtsturm neben einem Wohnhaus: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVGE 10 S 5.05 -, OVGE 27, 53).

    Vielmehr beschränkt sich dies auf Extremfälle, die der Schaffung einer "Hinterhofsituation" vergleichbar sind und dem Nachbargrundstück gleichsam die "Luft zum Atmen nehmen" oder - wie in dem vom Senat entschiedenen Fall (Beschluss vom 10. März 2006, a. a. O) - ein Nachbargrundstück aus nahezu jedem Blickwinkel den Einsichtnahmemöglichkeiten Dritter aussetzen.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 10 S 19.09
    In besonders gelagerten Fällen kann somit ein Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme zur Unzulässigkeit eines Bauvorhabens führen, obwohl es die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften nicht verletzt (vgl. grundsätzlich: BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102 sowie zusammenfassend unter Anführung von Fallbeispielen: NdsOVG, Beschluss vom 15. Januar 2007, BRS 71 Nr. 88 und vom 18. Februar 2009, BauR 2009, 954; zu unzumutbaren Einsichtnahmemöglichkeiten von einem Aussichtsturm neben einem Wohnhaus: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVGE 10 S 5.05 -, OVGE 27, 53).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Maß der baulichen Nutzung;

    Sein gegen das Bauvorhaben gerichteter vorläufiger Rechtschutzantrag blieb auch im Beschwerdeverfahren erfolglos (vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -, juris).

    Von einer "Hinterhofsituation" könne mit Blick auf die mit 52 m x 48 m eher ungewöhnlich große Grünfläche auf dem Grundstück der Beigeladenen (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. September 2009, a.a.O., Rn. 11), keine Rede sein.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Vorbringen des Klägers, im Frühjahr und Sommer erhalte sein Grundstück durch die Aufstockung täglich eine halbe Stunde weniger Sonne und diese verschwinde ab den Mittagstunden, denn der streitgegenständliche Baukörper auf dem Grundstück der Beigeladenen hält die vorgeschriebenen Abstandsflächen ohne weiteres ein, wie der Senat bereits im Beschluss vom 1. September 2009 (a.a.O., Rn. 10) näher dargelegt hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09

    Anbau einer Garage mit Dachterrasse hinter dem Wohnhaus;

    Erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Störung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, NVwZ 1987, 409; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2007 - OVG 2 S 54.07 - Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -).
  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

    Vielmehr muss auch insoweit ein Extremfall dergestalt vorliegen, dass auf dem Nachbargrundstück - trotz Einhaltung der Abstandsflächen - das Gefühl des Eingemauertseins entsteht, es also quasi in eine Hinterhof- oder gar Gefängnishofsituation versetzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -, Beschluss vom 27.Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, Beschluss vom 3. Juni 2015 - OVG 2 S 7.15 - VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 15 ZB 13.1759 -).
  • VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16

    Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene

    Vielmehr muss insoweit ein Extremfall dergestalt vorliegen, dass auf dem Nachbargrundstück das Gefühl des Eingemauertseins entsteht, es also quasi in eine Hinterhof- oder gar Gefängnishofsituation versetzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -).
  • VG Berlin, 18.08.2020 - 13 K 258.18
    Vielmehr muss auch insoweit ein Extremfall dergestalt vorliegen, dass auf dem Nachbargrundstück - trotz Einhaltung der Abstandsflächen - das Gefühl des Eingemauertseins entsteht, es also quasi in eine Hinterhof- oder gar Gefängnishofsituation versetzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2009 - OVG 10 S 19.09 -, Beschluss vom 27.Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, Beschluss vom 3. Juni 2015 - OVG 2 S 7.15 - VGH München, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 15 ZB 13.1759 -).
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