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   VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06   

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VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06 (https://dejure.org/2007,3750)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.01.2007 - 10 S 396/06 (https://dejure.org/2007,3750)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 10 S 396/06 (https://dejure.org/2007,3750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine verbindlichen Punktekonten beim Kraftfahrt-Bundesamt - unzulässige Feststellungsklage eines Fahrerlaubnisinhabers auf verbindliche Feststellung seines Punktestandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug; Widerspruch gegen die Verwarnung wegen wiederholter Verkehrsverstöße; Verkehrspsychologische Beratung mit anschließendem Punkterabatt; Systematik des Punktsystems; Anspruch auf Abzug von Punkten ...

  • archive.org
  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; StVG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; StVG § 4 Abs. 4 Satz 1; ; StVG § 28 Abs. 3 Nr. 1; ; StVG § 38 Abs. 3 Nr. 2; ; StVG § 38 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage und allgemeine Leistungsklage einschließlich Unterlassungsklage, Fahrerlaubnis - Leistungsklage, Klagebefugnis, Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Feststellungsinteresse, Punktsystem, Punkteabzug, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 455 (Ls.)
  • DVBl 2007, 455 DÖV 2007, 437 (Leitsatz) VRR 2007, 163 (Leitsatz) ACE-Verkehrsjurist 2007, Nr. 3, 20
  • DÖV 2007, 437
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    1) Die Leistungsklage des Klägers auf Verurteilung des Beklagten, von dem beim Kraftfahrt-Bundesamt für den Kläger geführten Punktestand im Hinblick auf die am 31.07.2004 ausgestellte und dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis am 03.08.2004 vorgelegte Bescheinigung über seine Teilnahme an einem Aufbauseminar durch Meldung dieser Teilnahme und des sich hieraus ergebenden Punktabzugs 4 Punkte abzuziehen, ist wegen der fehlenden Klagebefugnis des Klägers (§ 42 Abs. 2 VwGO analog; BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262, 271 = NJW 1996, 2048) unzulässig.

    Hierfür könnte sprechen, dass unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur die rechtlichen Beziehungen zu verstehen sind, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 m.w.Nachw.).

    Das in § 43 Abs. 1 VwGO geforderte berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung ist nicht gleichbedeutend mit einem "rechtlichen Interesse", sondern schließt darüber hinaus jedes als schutzwürdig anzusehendes Interesse, insbesondere auch wirtschaftlicher oder ideeller Art, ein (BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262, 271 m.w.Nachw.).

  • VG Sigmaringen, 26.07.2005 - 7 K 429/05

    Der Tag der Tat des Verkehrsverstoßes - Tattagprinzip - ist maßgeblich für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Juli 2005 - 7 K 429/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 26.07.2005 - 7 K 429/05 - zu ändern und den Beklagten zu verurteilen, von seinem Punktestand, bezüglich der im Verkehrszentralregister zu seiner Person gespeicherten und nach § 40 FeV i.V.m. Anlage 13 zur FeV zu bewertenden Entscheidungen (Punktekonto beim Verkehrszentralregister), aufgrund der von ihm mit Ausstellungsdatum vom 31.07.2004 vorgelegten Teilnahmebescheinigung an einem Aufbauseminar, gesamt 4 Punkte, durch Meldung der Teilnahme und des sich hieraus ergebenden Punktabzugs in Höhe von insgesamt 4 Punkten an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Verkehrszentralregister, abzuziehen,.

  • VG München, 14.07.2000 - M 6a K 00.3
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    Es ist offensichtlich und nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass dem Kläger ein Anspruch gegen den Beklagten darauf zusteht, dass dieser im Hinblick auf die am 31.07.2004 ausgestellte und innerhalb der in § 4 Abs. 4 Satz 1 StVG geregelten Frist der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegte Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar im Sinne von § 4 Abs. 8 StVG "Veränderungen in Bezug auf den beim Kraftfahrt-Bundesamt (Verkehrszentralregister) geführten Punktestand des Klägers" vornimmt (vgl. auch VG München, Urt. v. 14.07.2000 - M 6a K 00.3 -, Juris, Rn. 24) .

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtsauffassung zu folgen ist, wonach die Punktebewertung aufgrund ihres internen Charakters und ihrer bloßen Hilfsfunktion kein isoliertes feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO begründet (vgl. VG München, Urt. v. 14.07.2000 - M 6a K 00.3 -, juris, Rn. 25; VG Ansbach, Urt. v. 16.10.1975 - AN 9997-V/75, DAR 1976, 52 f; Lässig, JuS 1990, 459, 461).

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    Das Kraftfahrt-Bundesamt nimmt hinsichtlich der ihm gemeldeten rechtskräftigen Entscheidungen und sonstigen für den Punktestand relevanten Mitteilungen - intern - eine vorläufige und rechtlich nicht verbindliche Bewertung nach Maßgabe der Anlage 13 zu § 40 FeV vor und teilt das Ergebnis seiner Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde (zu weiteren Adressaten, vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 StVG) mit, wenn einer der für Maßnahmen nach § 4 StVG relevanten Punktestände erreicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2006 - 3 B 49.06 - unter Hinweis auf sein zur früheren Rechtslage ergangenes Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 83.84 - BVerwGE 77, 268, 272 = NJW 1988, 87, 88).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    In diesem Fall diente der Rechtsstreit lediglich dazu, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen zu lösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, BVerwGE 111, 276 (Rn. 29).
  • BVerwG, 15.12.2006 - 3 B 49.06

    Gebührenpflichtige Mitteilung; Verkehrszentralregister; Punktesystem;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    Das Kraftfahrt-Bundesamt nimmt hinsichtlich der ihm gemeldeten rechtskräftigen Entscheidungen und sonstigen für den Punktestand relevanten Mitteilungen - intern - eine vorläufige und rechtlich nicht verbindliche Bewertung nach Maßgabe der Anlage 13 zu § 40 FeV vor und teilt das Ergebnis seiner Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde (zu weiteren Adressaten, vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 StVG) mit, wenn einer der für Maßnahmen nach § 4 StVG relevanten Punktestände erreicht ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2006 - 3 B 49.06 - unter Hinweis auf sein zur früheren Rechtslage ergangenes Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 83.84 - BVerwGE 77, 268, 272 = NJW 1988, 87, 88).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    Denn für eine Klage auf Verurteilung einer Behörde zu einer - tatsächlichen - Handlung, die keine rechtlichen Folgen hat und damit nicht zu einer rechtlichen Besserstellung des Klägers führt, fehlt diesem, weil die Inanspruchnahme des Gerichts nutzlos ist, das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; Beschl. v. 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    Für den damit verlangten vorbeugenden Rechtsschutz ist aber kein Raum, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchtete Maßnahme der Verwaltung abzuwarten, und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz, gegebenenfalls mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207, Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 396/06
    Denn für eine Klage auf Verurteilung einer Behörde zu einer - tatsächlichen - Handlung, die keine rechtlichen Folgen hat und damit nicht zu einer rechtlichen Besserstellung des Klägers führt, fehlt diesem, weil die Inanspruchnahme des Gerichts nutzlos ist, das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; Beschl. v. 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107).
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2008 - 9 K 1944/07

    Eine gegen die Bußgeldbehörde gerichtete Klage auf Feststellung, dass ein mit

    VGH Mannheim, Urteil vom 9. Januar 2007 - 10 S 396/06 - m.w.N.

    BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 B 49.06 - VGH Mannheim, Urteil vom 9. Januar 2007 - 10 S 396/06 - In Rechtskraft erwächst der Hinweis im Bußgeldbescheid auf die Punkte aber gerade nicht, da er nicht Gegenstand der "Entscheidung" (s. Bußgeldbescheid) ist.

  • VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung

    Allein die Fahrerlaubnisbehörden haben zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu ergreifen sind; dabei müssen sie auch die Richtigkeit der Punktbewertung - ausgehend von ihrem Kenntnisstand - eigenständig überprüfen (BayVGH, B. v. 2.12.2015 - 11 CS 15.2138 - BeckRS 2015, 56400; NdsOVG, U. v. 23.1.2014 - 12 LB 46/13 - VerkMitt 2014, Nr. 25; BVerwG, U. v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48; B. v. 15.12.2006 - 3 B 49/06 - NJW 2007, 1299; U. v. 20.05.1987 - 7 C 83.84 - BVerwGE 77, 268; VGH BW, U. v. 09.1.2007 - 10 S 396/06 - VRS 112, Nr. 112).
  • VG Würzburg, 24.05.2023 - W 6 K 22.1189

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem,

    Betroffene können nicht im Wege der Leistungsklage verlangen, dass die Fahrerlaubnisbehörde durch Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt verbindliche Änderungen im Fahreignungsregister herbeiführt (vgl. zu einer Klage auf Änderung des Punktestandes: BVerwG, B.v. 16.10.2007 - 3 B 25/07 - Rn. 5; VGH BW, U.v. 9.1.2007 - 10 S 396/06 - Rn. 22 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - 16 B 1096/12

    Benennung der mit einem Verkehrsdelikt einhergehenden Erhöhung der Punktezahl als

    vgl. VGH Bad.Württ., Urteil vom 9. Januar 2007 10 S 396/06 , juris, Rn. 22 (= VRS 112 [2007], 385).
  • VG Augsburg, 22.08.2016 - Au 7 S 16.997

    Fahrerlaubnisentziehung

    Allein die Fahrerlaubnisbehörden haben zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maß 50 nahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu ergreifen sind; dabei müssen sie auch die Richtigkeit der Punktbewertung - ausgehend von ihrem Kenntnisstand - eigenständig überprüfen (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 11 CS 15.2138 - BeckRS 2015, 56400; NdsOVG, U.v. 23.1.2014 -12 LB 46/13 - VerkMitt 2014, Nr. 25; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48; B.v. 15.12.2006 - 3 B 49/06 - NJW 2007, 99; U.v. 20.05.1987 - 7 C 83.84 -BVerwGE 77, 268; VGH BW, U.v. 9.1.2007 -10 S 396/06 - VRS 112, Nr. 112).
  • VG Gelsenkirchen, 11.11.2008 - 9 L 1228/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Punktestand

    BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 B 49.06 - VGH Mannheim, Urteil vom 9. Januar 2007 - 10 S 396/06 - Die mitgeteilten Verstöße sind vorliegend sämtlich verwertbar, da sie im Verkehrszentralregister noch nicht getilgt sind.
  • AG Köln, 25.05.2012 - 136 C 104/12

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rücktritts von einem

    Wenn die Klägerin daraufhin trotzdem noch einmal außergerichtlich gegen den Beklagten vorgehen lässt - ohne ihren Anwälten einen unbedingten Klageauftrag zu erteilen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242 f.) - kann sie diese völlig unnötigen Kosten nicht ersetzt verlangen (vgl. LG Köln, Urteil vom 19.09.2007, Az.: LG Köln 10 S 396/06).
  • VG München, 11.07.2008 - M 6a K 07.4966

    Unzulässige Leistungsklage; fehlende Klagebefugnis; keine verbindlichen

    Die Bewertung der im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Taten nach dem Punktsystem des § 4 StVG obliegt ausschließlich der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen einer Entscheidung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 9.1. 2007 Az. 10 S 396/06, zitiert nach juris) .
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