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VGH Baden-Württemberg, 17.10.1985 - 10 S 412/85 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 10 S 412/85 (https://dejure.org/1985,2124)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 23.08.1984 - 6 K 676/83
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.1985 - 10 S 412/85
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1370
- NVwZ 1986, 492 (Ls.)
- VBlBW 1987, 20
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 15.01.2024 - 11 CS 23.1639
Entziehung der Fahrerlaubnis nach unaufgeklärtem Betäubungsmittelbesitz …
Daher muss der Auftraggeber seinen Erfüllungsanspruch, etwaige Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber der beauftragten Begutachtungsstelle ohne Mitwirkung der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der vertraglichen Beziehung selbst geltend machen und auch bei unberechtigter Nichterfüllung eines Gutachtensauftrags oder bei fehlerhaftem Erstgutachten die Kosten einer notwendig werdenden Zweitbegutachtung tragen (…vgl. Siegmund a.a.O., § 11 FeV Rn. 172; VGH BW, U.v. 17.10.1985 - 10 S 412/85 - NJW 1986, 1370/1371 zur inhaltlich vergleichbaren Regelung in § 15 c StVZO). - LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 89/01
Erstattung von Vorverfahrenskosten im Sozialrecht; Widerspruchsbescheid als …
Im Interesse einer möglichst einfachen Kostenentscheidung stellt § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X - ebenso wie die vergleichbare Vorschrift des § 80 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - aber allein auf den Umfang des Obsiegens ab, ohne Raum für weitere Erwägungen zu lassen (vgl. BVerwG NVwZ 1983, 544; VGH Baden-Württemberg NJW 1986, 1370;… Obermayer a.a.O., Rdnr. 13). - VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400
Anforderung eine Gutachtens - Umfang der Pflichten des Betroffenen
Daher muss der Auftraggeber seinen Erfüllungsanspruch, etwaige Gewährleistungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche gegenüber der beauftragten Begutachtungsstelle ohne Mitwirkung der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der vertraglichen Beziehung selbst geltend machen und auch bei unberechtigter Nichterfüllung eines Gutachtensauftrags oder bei fehlerhaftem Erstgutachten die Kosten einer notwendig werdenden Zweitbegutachtung tragen (vgl. VGH BW, U.v. 17.10.1985 - 10 S 412/85 - NJW 1986, 1370/1371 zur inhaltlich vergleichbaren Regelung in § 15 c StVZO).
- VG Freiburg, 28.04.1994 - 4 K 1237/93
Heranziehung eines medizinisch-psychologische Gutachten des TÜV über die Eignung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 2 S 1666/93
Festsetzung der Rahmengebühr für die Versagung einer Fahrerlaubniserteilung durch …
Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Berufung schließlich auch nicht wegen einer Abweichung von der Entscheidung des 10. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 17.10.1985 - 10 S 412/85 - zuzulassen (§ 131 Abs. 3 Nr. 2 VwGO). - OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90
Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid; …
Andernfalls könnte ein Bürger durch die bloße Einlegung eines Widerspruches die Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen, obwohl er an sich, d.h. ohne Widerspruchseinlegung, diese Kosten hätte tragen müssen (ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Oktober 1985 - 10 S 412/85 -, NJW 1986, 1370 (1371)).