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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05   

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https://dejure.org/2005,5342
VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05 (https://dejure.org/2005,5342)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 (https://dejure.org/2005,5342)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 10 S 644/05 (https://dejure.org/2005,5342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage; Kernkraftwerk; mangelnde Bestimmtheit; Einstellung des Leistungsbetriebs bei einer Vielzahl von Fallgestaltungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage; Auflage zur Genehmigung eines Kernkraftwerkes; Frage der Bestimmung des Inhalts von verschiedenen Genehmigungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Sicherheitstechnische Anforderungen der ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2; ; AtG § ... 17 Abs. 1 Satz 3; ; AtG § 19 Abs. 3 Satz 2; ; AtG § 46 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 327 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; AtVfV § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; AtVfV § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; StrlSchV § 49 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Atomrecht (Strahlenschutz) - Kernkraftwerk, nachträgliche Auflage, Bestimmtheit, Auslegungsstörfall, Beherrschung, Sicherheitsspezifikationen, Einstellung des Leistungsbetriebs, Sachverhaltsklärung, Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Nachträgliche Auflage zur Betriebsführung des KKW Philippsburg voraussichtlich rechtswidrig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    EnBW ficht Auflagen und Anordnungen des Landes für KKW Philippsburg an

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es für § 80 Abs. 3 VwGO dagegen nicht an (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.07.1994 - 10 S 1017/94 -, NVwZ-RR 1994, 625; v. 09.08.1994 - 10 S 1767/94 -, NVwZ-RR 1995, 174).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Dann muss aber der konkrete Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 -, Rn. 56, GRUR 2001, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1994 - 10 S 1017/94

    Duldung von geologischen Untersuchungen eines möglichen Abfalldeponiestandortes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es für § 80 Abs. 3 VwGO dagegen nicht an (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.07.1994 - 10 S 1017/94 -, NVwZ-RR 1994, 625; v. 09.08.1994 - 10 S 1767/94 -, NVwZ-RR 1995, 174).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    EnBW ficht Auflagen und Anordnungen des Landes für KKW Philippsburg an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Der Begriff der Strafbarkeit im Sinne von Art. 103 Abs. 2 GG erfasst jede Regelung, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes oder vorwerfbares Handeln ermöglicht und bezieht sich damit auch auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.12.1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 -, BVerfGE 87, 399, 411 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Wenn der Verwaltungsakt einen vollstreckbaren Inhalt hat, muss er grundsätzlich auch so bestimmt sein, dass er Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 7.95

    Klagen gegen das Kernkraftwerk Obrigheim erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Werden nach der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen abschließend atomrechtliche Genehmigungen erteilt, so enthalten diese die verbindliche Feststellung, dass eine genehmigungskonform errichtete bzw. betriebene Anlage die atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1997 - 11 C 7.95 -, BVerwGE 104, 36, zu Teilerrichtungsgenehmigungen).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 11 C 1.00

    Kernkraftwerk; Errichtungsgenehmigungen; Betriebsgenehmigungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Die Ausübung der der Behörde durch diese Vorschrift eröffneten Befugnis, die für den betroffenen Anlagenbetreiber mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, steht in ihrem Ermessen (vgl. zur behördlichen Duldung formell illegal betriebener kerntechnischer Anlagen in atypischen Ausnahmefällen, BVerwG, Urt. v. 25.10.2000 - 11 C 1.00 -, BVerwGE 112, 123, 131 ff.).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners kann auch nicht auf die Grundsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 18.05.1988 (- 2 BvR 579/84 -, BVerfGE 78, 205, 213 f.) zurückgegriffen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Ferner soll die Begründung der Sofortvollzugsanordnung die Grundlage für eine gerichtliche Kontrolle der Anordnung bilden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.01.2001, NJW 2001, 3427 = NZV 2001, 396).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05
    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen die nachträgliche Auflage vom 17.03.2005 (10 S 643/05) ist begründet; bei der vom Gericht im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmenden Abwägung überwiegt das Interesse der Antragstellerin, vom Vollzug der nachträglichen Auflage vor einer endgültigen Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben.
  • VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17

    Sofort vollziehbare Betriebsuntersagung hinsichtlich eines Dieselfahrzeugs,

    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurück zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es indes nicht an (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger

    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurück zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, Juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es indes nicht an (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 10 S 643/05

    Zur mangelnden Bestimmtheit einer abstrakten nachträglichen Auflage für ein

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, auf die einschlägigen Akten des Wirtschaftsministeriums (zwei Bände), auf die beigezogenen Akten zu dem Kernkraftwerken Philippsburg 1 und 2 sowie auf die Akte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (10 S 644/05) verwiesen.

    Jedenfalls ist die nachträgliche Auflage vom 17.03.2005 aus den Gründen rechtswidrig, auf die der Senat bereits in seinem Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vom 02.12.2005 (10 S 644/05) abgestellt hat.

    Auf den Umstand, dass die Festsetzungen in den Genehmigungen nicht auf die "Beherrschung der Auslegungsstörfälle" Bezug nehmen, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 02.12.2005 (10 S 644/05) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgestellt.

    Auch im Hinblick auf das Vorbringen des Beklagten im Klageverfahren hält der Senat an seiner im Beschluss vom 02.12.2005 (10 S 644/05) geäußerten Ansicht fest, dass die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts, der - vergleichbar einer Rechtsnorm - dem Betroffenen für eine unbestimmte Vielzahl von Fallgestaltungen ein bestimmtes Verhalten vorschreibt, nicht durch die Erwägung relativiert werden können, der "Betroffene werde schon wissen, was gemeint sei".

  • VG Karlsruhe, 10.08.2018 - 12 K 1148/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Rückbau- und Wiederherstellungsanordnung

    Aus der Begründung muss nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12

    Löschungsanspruch hinsichtlich von einer Wirtschaftsauskunftei gespeicherten

    Die vom Antragsgegner in seiner Verfügung formulierte Begründung genügt den von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben zur Begründung der sofortigen Vollziehung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 - juris und vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 - NVwZ 1996, 281).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen oder privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen dringenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es indes nicht an (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -â , juris Rn. 2).

    Ob die Begründung die Anordnung der sofortigen Vollziehung auch inhaltlich trägt, bedarf im Rahmen des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO hingegen keiner Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 04.12.2020 - 4 VR 4.20 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurück zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, Juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es indes nicht an (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18

    Nebentätigkeit eines dienstunfähigen Ruhestandbeamten - juristische Tätigkeit

    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurück zu stellen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 80, Rn. 84; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL 2018, § 80, Rn. 245).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurück zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es indes nicht an (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18

    Duldungsverfügung zur Beseitigung von Bäumen im Uferbereich eines Bachs

  • VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18

    Vollzugsinteresse bei der Anordnung der Sofortigen Vollziehung einer

  • VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verfügung eines Einreise-

  • VG Karlsruhe, 18.01.2012 - 6 K 3050/11

    Vergütung von Krankenfahrten; Drittschutz durch § 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

  • VG Cottbus, 16.12.2019 - 4 L 513/19
  • VG Augsburg, 23.01.2023 - Au 9 S 22.2417

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sonderunterhaltungslast, Gemeinsamer Betrieb einer

  • VG Augsburg, 27.01.2022 - Au 9 S 22.64

    Vorläufiger Rechtsschutz, Heizölschaden, Verpflichtung zur Erstellung eines

  • VG Augsburg, 13.03.2020 - Au 9 S 19.2149

    Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung

  • VGH Baden-Württemberg - 10 S 645/05 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    EnBW ficht Auflagen und Anordnungen des Landes für KKW Philippsburg an

  • VG Augsburg, 12.01.2023 - Au 9 S 22.1237

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Anordnung einer bodenschutzrechtlichen

  • VG Augsburg, 17.12.2021 - Au 9 S 21.1897

    Vorläufiger Rechtsschutz, Altlastenverdachtsfläche, Auffüllung einer ehemaligen

  • VGH Baden-Württemberg - 10 S 646/05 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
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