Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht der US-Streitkräfte zur einseitigen Verkürzung der Arbeitszeit eines Küchenchefs; Verlängerung der Arbeitszeit des Arbeitnehmer durch einstweilige Anordnung des Arbeitgebers; Verlängerung der Arbeitszeiten durch Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft
- Judicialis
TVAL II § 9; ; TVAL II § 9 Ziff. 1; ; TVAL II § 9 Ziff. 2; ; TVAL II § 9 Ziff. 4; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; GewO § 106
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Reduzierung der Arbeitszeit bei Stationierungsstreitkräften durch Anordnung des Arbeitgebers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 27.04.2006 - 2 Ca 172/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Arbeitszeit: Wirksamkeit der Reduzierung auf Grund einer Anordnung des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Dieser Rechtsstreit war zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des vorliegenden Verfahrens noch in der Berufungsinstanz (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 644/06) anhängig.Es gehe daher im vorliegenden Verfahren nicht um denselben Streitgegenstand wie in dem nunmehr in zweiter Instanz unter dem Az. 10 Sa 644/06 geführten Rechtsstreit.
Die Klage ist nicht bereits deshalb insgesamt unzulässig, weil der Kläger in dem zwischen den Parteien parallel geführten Rechtsstreit (LAG Rheinland-Pfalz - Az. 10 Sa 644/06 -) mit seinem Berufungsantrag die Feststellung begehrt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn auch über den 30.06.2005 hinaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 43 Stunden sowie mit einer bestimmten Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit zu beschäftigen.
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG vom 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - BAG vom 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - LAG Rheinland-Pfalz vom 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 -).Im Übrigen verkennt der Kläger, dass die Angabe der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag im Bereich der US-Streitkräfte regelmäßig lediglich den aktuellen Zustand des Arbeitsverhältnisses fixiert (BAG vom 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 -).
- BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu dem Vertrauen berechtigen, dass gerade und nur die bisherige Arbeitszeitdauer auch zukünftig verbindlich sein soll (BAG vom 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 -). - BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96
Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Eine bezifferte Leistungsklage kann jedoch grundsätzlich nicht zugleich auch Gegenstand eines Feststellungsantrages sein (vgl. BGH vom 17.02.1998 - VI ZR 342/96 -). - BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Die Bestimmungen in § 9 TVAL II berechtigen den Arbeitgeber, durch einseitige Anordnung die Arbeitszeit zu verlängern und in derselben Weise auch wieder auf die tarifliche Normalarbeitszeit zu verkürzen (BAG vom 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - BAG vom 29.01.1986 - 4 AZR 531/84 -, LAG Rheinland-Pfalz vom 13.08.1985 - 8 Sa 228/85 - LAG Rheinland-Pfalz vom 02.07.1993 - 3 Sa 1074/92 -).
- LAG Köln, 19.12.2007 - 7 Sa 1409/06
Sonderzahlungen; Einzelhandel NRW; Nachwirkung; allgemein-verbindlicher …
Die Beklagte und Berufungsklägerin zu 1) beruft sich für diese Auffassung u. a. auf ein Urteil des LAG Köln vom 03.08.2006 in Sachen 10 Sa 429/06.Das Arbeitsverhältnis der Parteien des vorliegenden Rechtsstreits bestand auch während der gesamten Geltungsdauer des TV Sonderzahlungen 1996, wodurch sich die Sachverhaltskonstellation des vorliegenden Rechtsstreits grundlegend von derjenigen unterscheidet, die dem Urteil der 10. Kammer des LAG Köln vom 31.08.2006 in Sachen 10 Sa 429/06 zugrunde lag.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 322/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 323/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 254/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 252/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 247/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 324/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 255/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 253/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 250/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
Dass die fortlaufend erteilten Mitteilungen über den Stand des Arbeitsverhältnisses lediglich den Stand der aktuell gültigen Vereinbarungen widerspiegelten, hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend angenommen, zumal dort regelmäßig zur Arbeitszeit die Angabe "gegenwärtige Arbeitszeit" erfolgt ist, welche eine Festlegung für die Zukunft gerade nicht beinhaltet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 06. Dezember 2006 - 10 Sa 429/06 - Rn. 39, zitiert nach juris) . - LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 251/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …