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   LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05   

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LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05 (https://dejure.org/2006,6659)
LAG München, Entscheidung vom 08.02.2006 - 10 Sa 465/05 (https://dejure.org/2006,6659)
LAG München, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 10 Sa 465/05 (https://dejure.org/2006,6659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld; Einordnung einer zwischen einem tarifgebundenen Arbeitgeber und Gewerkschaft getroffenen Vereinbarung mit Folge der Verschlechterung tariflicher Leistungen aus einem Verbandstarifvertrag; Auswirkungen einer arbeitsvertraglichen ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschlechterung verbandstariflicher Leistungen durch Haustarifvertrag - arbeitsvertragliche Verweisung auf tarifliche Vorschriften bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Sowohl nach dem Wortlaut wie aus dem in der Vereinbarung zum Ausdruck gebrachten Willen der Parteien folgt deutlich, dass die Parteien damit einen Tarifvertrag geschlossen haben (vgl. BAG vom 07.11.2000 - 1 AZR 175/00 = AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972 "Tarifvorbehalt"; BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 237/00 = AP Nr. 26 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz").

    Auch ein Firmentarifvertrag kann bisher allgemein geltende tarifliche Bestimmungen zum Nachteil des Arbeitnehmers verschlechtern (vgl. BAG vom 04.04.2001 - 4 AZR 237/00 = AP Nr. 26 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz").

    Rechtliche Bedenken dagegen bestehen - wie ausgeführt - nicht (vgl. BAG vom 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 = AP Nr. 29 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz"; BAG vom 04.04.2001 - a. a. O.; BAG vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 = AP Nr. 173 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Metallindustrie").

  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Vereinbarungen von Tarifvertragsparteien, die den gesetzlichen Formvorschriften genügen sind auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als Tarifvertrag wirksame tarifliche Regelungen (vgl. BAG vom 14.04.2004 - 4 AZR 232/03 = AP Nr. 188 zu § 1 TVG "Auslegung"; BAG vom 17.09.2003 - 4 AZR 540/02 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Verkehrsgewerbe").

    Selbst bei verbandswidrigen Verhalten wird ein einem Verbandstarifvertrag entgegenstehender Firmentarifvertrag nicht beeinträchtigt (vgl. BAG vom 17.09.2003 - 4 AZR 540/02 = AP Nr. 26 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz").

    Vielmehr geht ein solcher Firmentarifvertrag einem Verbandstarifvertrag als speziellere Regelung regelmäßig vor (vgl. BAG vom 17.09.2003 - a. a. O.; BAG vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 = AP Nr. 173 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Metallindustrie") und verdrängt die allgemeinen Regelungen des Verbandstarifvertrages.

  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

    Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Vielmehr geht ein solcher Firmentarifvertrag einem Verbandstarifvertrag als speziellere Regelung regelmäßig vor (vgl. BAG vom 17.09.2003 - a. a. O.; BAG vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 = AP Nr. 173 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Metallindustrie") und verdrängt die allgemeinen Regelungen des Verbandstarifvertrages.

    Rechtliche Bedenken dagegen bestehen - wie ausgeführt - nicht (vgl. BAG vom 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 = AP Nr. 29 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz"; BAG vom 04.04.2001 - a. a. O.; BAG vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 = AP Nr. 173 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Metallindustrie").

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Dass es der GmbH gerade auf die Vereinbarung der für den Betrieb einschlägigen Rechtsnormen ankam, ergibt sich auch aus dem ausdrücklichen - wegen § 77 Abs. 4 BetrVG an sich überflüssigen - Hinweis auf die Geltung etwaiger Betriebsvereinbarungen (vgl. so: BAG vom 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 = AP Nr. 29 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz").

    Rechtliche Bedenken dagegen bestehen - wie ausgeführt - nicht (vgl. BAG vom 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 = AP Nr. 29 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz"; BAG vom 04.04.2001 - a. a. O.; BAG vom 24.01.2001 - 4 AZR 655/99 = AP Nr. 173 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Metallindustrie").

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 434/00

    Vertragsauslegung - Höhe der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Haben die Parteien eine gesonderte eigenständige Regelung getroffen, kommt in diesem Fall einer allgemeinen Verweisung auf den Tarifvertrag keine Bedeutung mehr zu (vgl. BAG vom 26.09.2002 - 6 AZR 434/00 = AP Nr. 10 zu § 10 BBiG).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Auch ein einzelvertraglicher Anspruch auf Anpassung der bisher geltenden Arbeitsbedingungen an die bei dem neuen Arbeitgeben kollektiv geltenden Bedingungen ergibt sich daraus nicht (vgl. BAG vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04 = AuR 2006, 35).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Die Inbezugnahme soll in diesem Fall nur die Regelungen betreffen, über die die Parteien nicht selbst eine Regelung getroffen haben (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 = AP Nr. 36 zu § 626 BGB "Verdacht strafbarer Handlung" zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Der Kläger ist in diesem Betriebsteil beschäftigt, so dass sein Arbeitsverhältnis diesem Betriebsteil zuzuordnen ist und damit auf die Beklagte übergegangen ist (vgl. BAG vom 22.07.2004 - 8 AZR 350/03).
  • BAG, 21.02.2001 - 5 AZR 96/99

    Einzelvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Die Vereinbarung der Bezugnahme kann daher Tarifverträge vollständig oder auch nur teilweise einbeziehen und bestimmte einzelne Fragen abweichend regeln (vgl. BAG vom 21.02.2001 - 5 AZR 96/99 = EzA Nr. 14 zu § 3 TVG "Bezugnahme auf Tarifvertrag").
  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 315/04

    Betriebsübergang - ver. di - Gründung - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
    Denn auch für die Verdrängung nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB weiter geltender Tarifbedingungen durch einen anderen Tarifvertrag ist die so genannte kongruente Tarifgebundenheit der Parteien des Arbeitsverhältnisses - also auch die des Arbeitnehmers - an den anderen Tarifvertrag Voraussetzung (vgl. BAG vom 11.05.2005 - 4 AZR 315/04 = AP Nr. 30 zu § 4 TVG "Tarifkonkurrenz" = NZA 2005, 1362).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • LAG Hessen, 21.01.1992 - 7 Sa 933/91

    Rechtmäßigkeit der Ergänzung eines Arbeitsvertrages; Anforderungen an die

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

  • BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

    Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 23.01.2008 - 4 AZR 602/06

    Haustarifvertrag bei Teilbetriebsübergang

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Februar 2006 - 10 Sa 465/05 - aufgehoben.
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