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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13   

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https://dejure.org/2013,18298
LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,18298)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2013 - 10 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,18298)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 10 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,18298)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur korrekten Dokumentierung der Arbeitszeit

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur korrekten Dokumentierung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeitprotokollierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug zugunsten nachgeordneter Mitarbeiter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
    Zwar muss der Arbeitgeber auch vor einer außerordentlichen Kündigung, die auf personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden soll, dem Arbeitnehmer von sich aus einen anderen ihm zumutbaren freien Arbeitsplatz anbieten (BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - unter B II 3 a der Gründe, NZA 1985, 455).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37 mwN, NZA 2010, 1227).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 24, NZA 2011, 571).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
    Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst und füllt ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14 mwN, NZA 2011, 1027; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2012 - 10 Sa 270/12 - Rn. 22, Juris).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
    Ein materieller Rechtsfehler ist angesichts der Schlüssigkeit des Vorbringens der Beklagten nicht zu erkennen (zum Erfordernis einer solchen Schlüssigkeitsprüfung vgl. BAG 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 48 ff., NZA 2013, 137).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
    Der Kläger hätte nach § 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO im Einzelnen bezeichnen müssen, in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder die dem Betriebsrat mitgeteilten Tatsachen für unvollständig hält (vgl. BAG 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 - Rn. 51 mwN, NZA 2013, 425).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 10 Sa 270/12

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
    Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst und füllt ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies in aller Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14 mwN, NZA 2011, 1027; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2012 - 10 Sa 270/12 - Rn. 22, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17

    Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers

    Der Arbeitgeber hat auch vor einer außerordentlichen Kündigung, die auf personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden soll, von sich aus alle Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz - ggf. zu geänderten Arbeitsbedingungen - anzubieten (LAG Rheinland-Pfalz 23.05.2013 - 10 Sa 6/13 - zu II. 1. d) cc) der Gründe, BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - unter B 11 3 a der Gründe, NZA 1985, 455).
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