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   VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04   

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VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04 (https://dejure.org/2004,3308)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.04.2004 - 10 TG 532/04 (https://dejure.org/2004,3308)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04 (https://dejure.org/2004,3308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 Abs 2 S 4 SGB 5, § 62 Abs 2 S 5 SGB 5, § 61 SGB 5, § 62 Abs 1 S 1 SGB 5, Art 28 Nr 4 GMG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Verpflichtung zur Gewährung einer Beihilfe aus Sozialhilfemitteln; Ausgleichsbegehren für zu leistende Zuzahlungen zu einer gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt bei Unmöglichkeit ...

  • Judicialis

    BSHG § 15 a; ; BSHG § 15 b; ; BSHG § 21; ; BSHG § 22; ; RegelsatzVO § 1; ; SGB V § 62; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht - Anordnungsgrund, Bedarfsgemeinschaft, Belastungsgrenze, Krankenversicherung, Regelsatz, Sozialhilfe, Zuzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1826 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92

    Sorialhilfe - Minderjähriger Hilfeempfänger - Haushaltsführung - Erhöhung der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
    Eine die abweichende Regelung rechtfertigende Besonderheit des Einzelfalles im Sinne der genannten Vorschrift besteht nämlich nur, wenn der Hilfesuchende einen laufenden Bedarf geltend macht, der bei der generalisierenden Bemessung der Regelsatzleistungen nicht berücksichtigt worden ist und der, weil einzelfallabhängig, auch nicht berücksichtigt werden konnte (Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 22, Rdnr. 11 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 5 C 55/92 -, BVerwGE 97, 232).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1992 - 6 S 435/92

    Entscheidungszuständigkeit des Berichterstatters - Kostenentscheidung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
    Dies gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - erst nach ergangener einstweiliger Anordnung durch das Verwaltungsgericht während des Beschwerdeverfahrens Ereignisse eintreten, die nunmehr das Vorliegen des Anordnungsanspruchs und/oder des Anordnungsgrundes entfallen lassen (HessVGH, Beschluss vom 3. Dezember 1982 - 9 TG 107/82 -, FEVS 32, 243; HessVGH, Beschluss vom 22. April 1992 - 6 S 435/92 -, NVwZ-RR 1992, 442).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2002 - 12 B 423/02

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt im einstweiligen Rechtsschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
    Verbreitet wird die Auffassung vertreten, durch eine einstweilige Anordnung abzuwendende wesentliche Nachteile in § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO seien dann nicht gegeben, wenn dem Hilfesuchenden noch das zum Leben unerlässliche im Sinne von § 25 Abs. 2 BSHG verbleibe, was mit etwa 75 bis 80 v.H. des Regelsatzes angenommen wird (so etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 12 B 423/02 -, FEVS 54, 174; vgl. auch die Darstellungen bei LPK-BSHG, a.a.O., Anhang III, Rdnr. 144 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 1166/90

    Sozialhilfe: Keine einmalige Leistung für die Anschaffung eines Kinderfahrrades -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
    Es entspricht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Bedarfslagen, die nach § 22 BSHG und § 1 RegelsatzVO durch die Regelsätze abgedeckt werden, keinen Anspruch auf einmalige Leistungen im Sinne von § 21 Abs. 1 BSHG begründen können (HessVGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - 9 UE 1166/90 -, DÖV 1993, 674 - nur Leitsatz -), und zwar auch dann nicht, wenn sich der Regelsatz als zu niedrig bemessen erweisen sollte.
  • VG Kassel, 10.02.2004 - 7 G 56/04

    Darlehensweise Gewährung von Rezeptgebühren und Praxisgebühren; Anforderungen an

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 10. Februar 2004 - 7 G 56/04 - ist insoweit wirkungslos, als damit der Antragsgegner verpflichtet worden ist, den Antragstellern ein über den Betrag von 33, 84 EUR hinausgehendes Darlehen zu bewilligen.
  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 21.92

    Sozialhilfe in Form von Leistungen zum Lebensunterhalt von Kindern -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
    Die Gewährung einer einmaligen Leistung scheidet jedoch grundsätzlich aus, soweit diese Leistung zu einer Bedarfsgruppe gehört, die nach § 22 BSHG und § 1 RegelsatzVO ihrer Art nach dem Regelbedarf zuzuordnen ist (so auch Schellhorn/Schellhorn, a.a.O., § 21, Rdnr. 7 j unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 5. November 1992 - BVerwG 5 C 21/92 -, FEVS 43, 445).
  • VGH Bayern, 23.01.1995 - 12 CE 94.2781
    Auszug aus VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04
    Selbst wenn nämlich die Grenze für die Annahme eines wesentlichen Nachteiles im Sinne von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO und damit für die Annahme eines Anordnungsgrundes bereits bei Vorenthaltung eines Anteils von 5 v.H. des maßgeblichen Regelsatzes anzunehmen sein sollte, wie die Antragsteller unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 23. Januar 1995 - 12 CE 94.2781 -, FEVS 46, 141) meinen, wäre diese Voraussetzung im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • VG Neustadt, 31.08.2004 - 4 L 2124/04

    Fahrtkosten zum Arzt nur ausnahmsweise vom Sozialamt

    Da § 37 Abs. 1 Satz 2 BSHG aber vollumfänglich auf die Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend den Regelungen des SGB V verweist und daher der Leistungsumfang nach § 37 Abs. 1 BSHG dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, hat dies zur Folge, dass im Rahmen der Krankenhilfe nach dem BSHG eine Fahrtkostenübernahme nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. August 2004 - 4 ME 224/04 - zur Übernahme der Kosten für eine Brille aus Sozialhilfemitteln; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04 - ).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Gewährung einer einmaligen Leistung grundsätzlich ausscheidet, soweit diese Leistung zu einer Bedarfsgruppe gehört, die nach § 22 BSHG und § 1 Regelsatzverordnung ihrer Art nach dem Regelbedarf zuzuordnen ist (Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Auflage  2003, § 21, Rdnr. 7 j; vgl. auch BVerwG, NJW 1993, 1218; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04 - ).

    Dies ist bei der Antragstellerin bisher aber nicht der Fall (vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04 - ).

  • VGH Hessen, 22.11.2004 - 10 TG 3128/04

    Sozialhilfe; Brille; Sehhilfe; einmalige Beihilfe; Gebrauchsgut

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. April 2004 (- 10 TG 532/04 -, ZfSH/SGB 2004, 487 = info also 2004, 171 = NDV-RD 2004, 109) ausgeführt hat, steht dem nicht entgegen, dass § 21 BSHG Regelungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt trifft, während Aufwendungen für Hilfsmittel der streitgegenständlichen Art herkömmlich der Hilfe im besonderen Lebenslagen in Form der Hilfe bei Krankheit nach Abschn. 3, Unterabschnitt 4 des Bundessozialhilfegesetzes zugerechnet werden.

    Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht ist in dieser Systemdurchbrechung durch den Gesetzgeber nicht zu sehen (so auch Beschluss des Senats vom 20. April 2004, a.a.O.).

    Insofern hat der Senat in seinem genannten Beschluss vom 20. April 2004 (a.a.O.) angenommen, dass ein Anspruch auf Gewährung einmaliger Beihilfen für die sogenannten Zuzahlungen nach § 61 SGB V für Medikamente und die sogenannte Praxisgebühr nicht erbracht werden können.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 4134/05

    Krankenversicherung - keine Befreiung der Zuzahlungspflicht für bestimmte Gruppen

    Bei § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V sei der Gesetzgeber offensichtlich davon ausgegangen, dass einem Sozialhilfeempfänger zugemutet werden könne, aus seinem Regelsatz Zuzahlungen in einer bestimmten Höhe zu leisten (mit Hinweis auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04 -).
  • LSG Sachsen, 15.09.2005 - L 3 B 44/05 AS-ER

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II (Alg II); Existenzsichernder

    So ist schon für Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz, an deren Stelle mittlerweile die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) getreten ist, allgemein anerkannt, dass ein anerkannter Bedarf grundsätzlich auch die besondere Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Regelung begründet, weil der Bedürftige zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz auf sofortige Hilfe angewiesen ist (Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.11.1999, Az: 1 M 81/99, abgedruckt in: info also 2000, Seite 228; Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04, abgedruckt in: info also 2004, Seiten 171ff.).
  • SG Leipzig, 16.12.2004 - S 8 KR 540/04

    Ersatz von Arzneimittelkosten für das Medikament "Methionin Stada"-Tabletten;

    Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind demnach ebenso wenig möglich wie die Gewährung einer einmaligen Beihilfe zum Ausgleich dieser Mehrbelastung (Hess. VGH, Beschluss vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04).

    Sie unterliegt damit der Dispositionsfreiheit des Gesetzgebers (Hess. VGH, Beschluss vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04).

  • SG Stuttgart, 25.08.2005 - S 4 KR 3735/04

    Ermittlung der Höhe der Belastungsgrenze nach § 62 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

    Bei § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V ging der Gesetzgeber offensichtlich davon aus, dass einem Sozialhilfeempfänger zugemutet werden kann, aus seinem Regelsatz Zuzahlungen in einer bestimmten Höhe zu leisten (siehe hierzu nur Hessischer Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.04.2004, Az.: 10 TG 532/04).
  • LSG Sachsen, 19.09.2005 - L 3 B 155/05 AS-ER

    Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für eine

    Bereits für Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz, an deren Stelle nunmehr die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) getreten ist, war allgemein anerkannt, dass ein anerkannter Bedarf grundsätzlich auch die besondere Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Regelung begründet, weil der Bedürftige zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz auf sofortige Hilfe angewiesen ist (Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 1999 - 1 M 81/99, Info also 2000, Seite 228; Hess. Verwaltungsgerichtshof vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04, Info also, Seite 171 ff.).
  • LSG Sachsen, 23.06.2005 - L 3 B 55/05

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten für ein Verfahren im einstweiligen

    Insofern verkennt das Sozialgericht den existenzsichernden Charakter des Arbeitslosengeldes II. So war für Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetzes, an deren Stelle mittlerweile die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II getreten ist, allgemein anerkannt, dass ein anerkannter Bedarf grundsätzlich auch die besondere Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Regelung begründet, weil der Bedürftige zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz auf sofortige Hilfe angewiesen ist (Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns vom 23.11.1999, Az: 1 M 81/99, abgedruckt in: info also 2000, Seite 228; Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04, abgedruckt in: info also 2004, Seiten 171ff.).
  • LSG Sachsen, 29.11.2005 - L 3 B 163/05 AS-ER

    Anspruch eines freiberuflich tätigen Architekten auf vorläufige Gewährung von

    So ist schon für Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetzes, an deren Stelle mittlerweile die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II getreten ist, allgemein anerkannt, dass ein anzuerkennender Bedarf grundsätzlich auch die besondere Dringlichkeit der begehrten vorläufigen Regelung begründet, weil der Bedürftige zur Sicherung seiner wirtschaftlichen und sozialen Existenz auf sofortige Hilfe angewiesen ist (Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommerns vom 23.11.1999, Az: 1 M 81/99, abgedruckt in: info also 2000, Seite 228; Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.04.2004, Az: 10 TG 532/04, abgedruckt in: info also 2004, Seiten 171ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2006 - L 8 B 90/05
    NW - OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. März 2004 - 12 ME 64/04 - FEVS 55, S. 397; VG Berlin, Beschluss vom 02. April 2004 - 8 A 69.04 - Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF) 2005, S. 88; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. April 2004 - 10 TG 532/04 - FEVS 56, S. 67;).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2005 - L 8 AS 205/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2006 - L 8 B 31/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 56/05
  • SG Lüneburg, 10.11.2006 - S 22 SO 304/05
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