Rechtsprechung
VGH Hessen, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 53 Abs 6 S 1 AuslG
Ernstliche Zweifel an der Verneinung eines Abschiebungshindernisses im Falle eines Alleinstehenden mit zwei Kindern aus Bosnien - Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Bosnien-Herzegowina, D (A), Bosnier, Moslems, Alleinstehende Frauen, Kinder, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Moslemisch-Kroatische Föderation, Versorgungslage, Unterbringung, Sammelunterkünfte, Beschwerdezulassungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 01.07.1998 - 7 G 4/98
- VGH Hessen, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98
Lit. in Fußn. 729, 730; zu Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG und § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG vgl. BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166 = EZAR 632 Nr. 25), die Einzelfallgerechtigkeit zu verwirklichen (…vgl. dazu Sendler, a.a.O.) und grob ungerechte Entscheidungen zu korrigieren (vgl. dazu BT-Drs. 13/3993 S. 13). - VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97
Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann anzunehmen, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (Hess. VGH, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, EZAR 634 Nr. 1). - VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97
Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis
Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98
Die Zulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ist aber damit nicht auf solche Fälle beschränkt, die dem Rechtsmittelgericht grob ungerecht gelöst erscheinen (ähnlich Hess. VGH, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97 -); denn die für den Gesetzgeber ersichtlich maßgebliche Rechtsprechung zu § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO setzt eine derartige qualifizierte materielle Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung nicht voraus. - VGH Hessen, 28.10.1998 - 10 TZ 3307/98
Rückkehr von Flüchtlingen nach Bosnien - Schutzbedürftigkeit von Rückkehrern mit …
Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98
Ob diese Einschätzung unter den veränderten Rahmenbedingungen in BiH auch für die Problemgruppe, zu der die Antragsteller gehören (siehe zu einer anderen Problemgruppe "Alte aus der R.S.": Beschluss des erkennenden Senats vom 28.10.1998 - 10 TZ 3307/98 -), weiterhin Geltung beanspruchen kann, erscheint fraglich. - OVG Bremen, 25.08.1998 - 1 BB 274/98
D (A), Bosnier, Bosnien-Herzegowina, Moslems, Alleinstehende Frauen, Kinder, …
Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98
Der beschließende Senat hat sich bereits mehrfach mit der Registrierungsproblematik unter dem Aspekt eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auseinandergesetzt, doch fehlte bisher die Einbeziehung der Problemgruppe der alleinstehenden Frauen mit minderjährigen Kindern, die nach Einschätzung des OVG Bremen (Beschluss vom 25.08.1998 - 1 BB 274/98 -) beim Verteilungskampf um Unterkünfte an den Rand gedrängt zu werden drohen.
- VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99
Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen
Ferner kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass ältere Menschen, allein erziehende Elternteile mit kleinen Kindern oder sonstige Personen oder Personengruppen mit einer geringeren "Selbsthilfekapazität" (vgl. hierzu: Hess. VGH, Be. v. 28.10.1998 - 10 TZ 3307/98 - u. v. 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98 -) bei einer heutigen Rückkehr in das Kosovo einer extremen Gefahrenlage im vorgenannten Sinne ausgesetzt sein würden. - VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645
Feststellung der Sicherheit albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 15.06.1999 - 10 UZ 1052/99
Asylverfahren: Zulassung der Beschwerde wegen Abweichung von einer …
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Januar 1999 -- 7 E 33988/96.A (4) -- ist zulässig, aber nicht begründet, da die von der Klägerin allein geltend gemachte Divergenz zu dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. November 1998 (-- 10 TZ 2923/98 --, NVwZ-Beilage 1/1999, 44) nicht vorliegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2001 - 19 B 1379/00
Ausgestaltung der Auslegung des Antragsbegehrens zur Gewährung von …
vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 18. November 1998 - 10 TZ 2923/98 -, unter Hinweis auf eine dem erkennenden Senat nicht vorliegende Stellungnahme des UNHCR aus Juni 1998. - VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 11 S 1628/99
Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis verneint
Daß im Hinblick auf künftig ggf. nach Bosnien-Herzegowina strömende Flüchtlinge aus dem Kosovo seinerzeit eine andere Beurteilung angezeigt gewesen wäre, ist ebensowenig ersichtlich (vgl. indes HessVGH, Beschl. v. 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98 - im Hinblick auf die sich Ende September 1998 abzeichnende Flüchtlingswelle aus dem Kosovo). - VG Gießen, 22.01.1999 - 7 E 33988/96
ABSCHIEBUNGSHINDERNIS; BOSNIEN-HERZEGOWINA; MINDERJÄHRIGE KINDER; REGISTRIERUNG; …
Im Hinblick auf die Berufung der Klägerin darauf, sie könne nicht mit ihrem Kleinkind (oder - in Zukunft - zwei Kleinkindern) nach Bosnien-Herzegowina zurückkehren, ist noch zu bemerken, dass die Klägerin keine Schwierigkeiten bei der Registrierung, in deren Folge eine Sozialkarte, die Voraussetzung für den Bezug humanitärer Hilfe und zur Teilnahme am Gesundheitssystem und der staatlichen Wohnungsvermittlung ist, ausgestellt wird (vgl. hierzu Hess. VGH, 18.11.1998 - 10 TZ 2923/98 -), haben wird.