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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 10 Ta 147/04   

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https://dejure.org/2004,19807
LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 10 Ta 147/04 (https://dejure.org/2004,19807)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.07.2004 - 10 Ta 147/04 (https://dejure.org/2004,19807)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 10 Ta 147/04 (https://dejure.org/2004,19807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis mit einem in Spanien ansässigen Arbeitgeber beendet wurde; Festsetzung der erstinstanzlich entstandenen Anwaltskosten; Erstattung der Anwaltskosten in Höhe der fiktiven Reisekosten

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZSEG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; ZSEG § 9 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2004 - 10 Ta 2022/03

    Kostenfestsetzung: Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 10 Ta 147/04
    Auf die hiergegen vom Kläger eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landesarbeitsgericht Rheinland - Pfalz mit Beschluss vom 09.01.2004 (AZ: 10 Ta 2022/03) die Entscheidung des Arbeitsgerichts vom 18.11.2003 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten zurückverwiesen.

    Das Beschwerdegericht hat bereits mit Beschluss vom 09.01.2004 (AZ: 10 Ta 2022/03) entschieden, dass der Beklagte Anwaltskosten für die erste Instanz in Höhe der Reisekosten erstattet verlangen kann, die er hätte aufwenden müssen, um sowohl die Güteverhandlung am 10.07.2002 als auch den Kammertermin am 29.08.2002 als Partei selbst wahrzunehmen.

  • OLG Hamm, 13.03.1996 - 23 W 53/96
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 10 Ta 147/04
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen auch dann vor, wenn sich bei einer Anreise aus dem Ausland per Flugzeug die ansonsten entstehende Reisedauer erheblich verringert (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.1996, AZ: 23 W 53/96; OLG München, Beschluss vom 22.07.1981, AZ: 11 W 1596/81).
  • OLG München, 22.07.1981 - 11 W 1596/81
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 10 Ta 147/04
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen auch dann vor, wenn sich bei einer Anreise aus dem Ausland per Flugzeug die ansonsten entstehende Reisedauer erheblich verringert (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.1996, AZ: 23 W 53/96; OLG München, Beschluss vom 22.07.1981, AZ: 11 W 1596/81).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2009 - 11 Ta 11/09

    Anspruch auf Erstattung der Reisekosten eines Prozeßbevollmächtigten im

    Anwaltskosten sind dann und insoweit zu erstatten, als durch die Beauftragung des Anwalts Reisekosten der Partei erspart worden sind (LAG Rheinland-Pfalz vom 09.01.2004, 10 Ta 2022/03; LAG Rheinland-Pfalz vom 09.07.2004, 10 Ta 147/04, Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG, § 12 a Rz. 21, 22; GK-ArbGG/Wenzel § 12 a Rz.42).
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