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LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2005 - 10 Ta 245/05 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 10 Ta 245/05 (https://dejure.org/2005,5127)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
- Judicialis
KSchG § 4; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 4 Satz 1 § 5 Abs. 1
Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei schlichter Unkenntnis der Klagefrist - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Klagefrist muß auch bei Unkenntnis beachtet werden!
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 09.08.2005 - 8 Ca 1711/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2005 - 10 Ta 245/05