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   LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07   

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LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07 (https://dejure.org/2007,5451)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07 (https://dejure.org/2007,5451)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 10 TaBV 31/07 (https://dejure.org/2007,5451)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden; ordnungsgemäße Einleitung des Zustimmungsverfahrens beim Betriebsrat; Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden; Verbrauch des Zustimmungsverfahrens durch Ausspruch einer ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 25 Abs. 1 S. 2, 26 Abs. 2 S. 1, 37 Abs. 2, 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB
    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden; ordnungsgemäße Einleitung des Zustimmungsverfahrens beim Betriebsrat; Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden; Verbrauch des Zustimmungsverfahrens durch Ausspruch einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung eines Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung; Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden; Abmahnung wegen einer Beleidigung eines Mitarbeiters; Verbrauch des Zustimmungsverfahrens durch Ausspruch einer außerordentlichen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 25 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 26 Abs. 2 S. 1; ; BetrVG § 37 Abs. 2; ; BetrVG § 103; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Arbeitgeber auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden - Verhinderung des betroffenen Betriebsratsvorsitzenden bei Beschlussfassung in eigener Sache - keine beharrliche Arbeitsverweigerung bei einmaligem Verstoß ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97

    Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Die Abmeldeverpflichtung ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, deren Erfüllung im Wesentlichen dem Ziel dient, den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, den Ausfall eines Arbeitnehmers anderweitig zu überbrücken oder die Arbeit entsprechend anders zu organisieren (BAG, Urteil vom 15.07.1992 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 9; BAG, Beschluss vom 13.05.1997 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 119; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 50; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 6 m.w.N.).

    Bereits das Arbeitsgericht hat darüber hinaus in dem angefochtenen Beschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass weder die vorherige Zustimmung des Arbeitgebers noch eine nachträgliche Genehmigung zur Arbeitsbefreiung notwendig ist, wenn ein Betriebsratsmitglied Betriebsratsarbeit verrichten muss (BAG, Urteil vom 06.08.1981 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 39; BAG, Beschluss vom 13.05.1997 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 119).

    Auch wenn das Betriebsratsmitglied sich beim Verlassen des Arbeitsplatzes abmelden muss, kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine persönliche Erklärung des betroffenen Betriebsratsmitglieds verlangen (BAG, Beschluss vom 13.05.1997 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 119; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 6 m.w.N.).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    In Fällen einer sogenannten beharrlichen Arbeitsverweigerung kann in aller Regel auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, Urteil vom 09.05.1996 - AP BGB § 273 Nr. 5; BAG, Urteil vom 21.11.1996 - AP BGB § 626 Nr. 130; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32; LAG Hamburg, Urteil vom 03.11.1999 - NZA-RR 2000, 304; KR/Fischermaier, 8. Aufl., § 626 BGB Rz. 412; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 630 ff., 638; APS/Dörner, 2. Aufl., § 626 BGB Rz. 209; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 103 ff. m.w.N.).

    Eine beharrliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere dann vor, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (BAG, Urteil vom 12.01.1956 - AP GewO § 123 Nr. 5; BAG, Urteil vom 17.03.1988 - AP BGB § 626 Nr. 96; BAG, Urteil vom 21.11.1996 - AP BGB § 626 Nr. 130; BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32).

    Eine derartige Widersetzlichkeit und eine besondere Nachhaltigkeit im Willen des Arbeitnehmers lässt sich regelmäßig erst dann feststellen, wenn dem Arbeitnehmer die Rechtsfolgen seines Verhaltens, insbesondere durch eine vorhergehende Abmahnung verdeutlicht werden (BAG, Urteil vom 05.04.2001 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 32 - unter II. 2. a) der Gründe; APS/Dörner, a.a.O., § 626 Rz. 209; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 638).

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Bereits das Arbeitsgericht hat darüber hinaus in dem angefochtenen Beschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass weder die vorherige Zustimmung des Arbeitgebers noch eine nachträgliche Genehmigung zur Arbeitsbefreiung notwendig ist, wenn ein Betriebsratsmitglied Betriebsratsarbeit verrichten muss (BAG, Urteil vom 06.08.1981 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 39; BAG, Beschluss vom 13.05.1997 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 119).
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Für das verhinderte Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu laden (BAG, Urteil vom 23.08.1984 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; BAG, Beschluss vom 03.08.1999 - AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7; BAG, Urteil vom 12.02.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 1).
  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Für das verhinderte Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu laden (BAG, Urteil vom 23.08.1984 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; BAG, Beschluss vom 03.08.1999 - AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7; BAG, Urteil vom 12.02.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 1).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Für das verhinderte Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu laden (BAG, Urteil vom 23.08.1984 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; BAG, Beschluss vom 03.08.1999 - AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7; BAG, Urteil vom 12.02.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 1).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Dies setzt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus; es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 16.12.2004 - AP BGB § 626 Nr. 191).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Dies setzt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus; es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40; BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56; BAG, Beschluss vom 16.12.2004 - AP BGB § 626 Nr. 191).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 142/98

    Außerordentliche Kündigung nach Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund § 103

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (BAG, Beschluss vom 20.03.1975 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 2; BAG, Urteil vom 09.07.1998 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36).
  • BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
    Eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht nur schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig (BAG, Beschluss vom 20.03.1975 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 2; BAG, Urteil vom 09.07.1998 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36).
  • BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54

    Angestellter Kraftfahrer - Arbeitsvertrag - Verletzung seiner Verpflichtungen -

  • LAG Hamburg, 03.11.1999 - 8 Sa 67/99

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • LAG Hamm, 20.02.2009 - 13 Sa 1222/08

    Kündigung; außerordentliche; Betriebsratsmitglied;

    Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. 09.07.1998 - 2 AZR 142/98 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 36; ebenso LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07) kann einem Betriebsratsmitglied erst dann wirksam eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Beschluss über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates (§ 103 Abs. 2 S.1 BetrVG) rechtskräftig bzw. unanfechtbar ist.
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 02.01.2012 - KGH.EKD II-0124/T53
    Zwar hat das LAG Hamm (8. Juni 2007 - 10 TaBV 31/07 - Rn. 53 unter www.juris.de) daraus, dass ein Betriebsratsvorsitzender, dem außerordentlich i.S.d. § 103 BetrVG gekündigt werden soll, an einer die Zustimmung betreffenden Beschlussfassung des Betriebsrats und auch an der ihr vorangehenden Beratung gehindert ist, teilzunehmen, geschlossen, dass "zu Recht der Antrag der Arbeitgeberinnen an die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende gerichtet worden" sei.
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 02.01.2012 - 0124/T53
    Zwar hat das LAG Hamm (8. Juni 2007 - 10 TaBV 31/07 - Rn. 53 unter www.juris.de) daraus, dass ein Betriebsratsvorsitzender, dem außerordentlich i.S.d. § 103 BetrVG gekündigt werden soll, an einer die Zustimmung betreffenden Beschlussfassung des Betriebsrats und auch an der ihr vorangehenden Beratung gehindert ist, teilzunehmen, geschlossen, dass "zu Recht der Antrag der Arbeitgeberinnen an die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende gerichtet worden" sei.
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