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   OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 U 102/03   

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https://dejure.org/2004,4536
OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - I-10 U 102/03 (https://dejure.org/2004,4536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2004 - I-10 U 102/03 (https://dejure.org/2004,4536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - I-10 U 102/03 (https://dejure.org/2004,4536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Vermieters gegen Mieter auf Zahlung von rückständiger Miete bis zur Neuvermietung der Räumlichkeiten; Anforderungen an gesetzliche Schriftform für den Mietvertrag; Erfüllung oder Nichterfüllung der gesetzlichen Schriftform durch Telefaxübermittlung von ...

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietvertrag per Fax - Kündigung wegen "fehlender Schriftform" möglich?

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1396 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 372
  • NZM 2004, 143
  • ZMR 2004, 508
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
    Ein Mangel der durch Gesetz vorgeschriebenen Form kann allerdings nur ausnahmsweise zur Vermeidung schlechthin untragbarer Ergebnisse wegen unzulässiger Rechtsausübung beachtlich sein, weil sich grundsätzlich jede Mietpartei darauf berufen darf, die für einen Vertrag vorgeschriebene Schriftform sei nicht eingehalten (BGH, Urt. v. 5.11.2003, XII ZR 134/02; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts, 8. Aufl., RdNr. 131).
  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
    Ein solcher Ausnahmefall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn die Parteien aus außerhalb der Urkunde liegenden Gründen zur Erfüllung der Schriftform verpflichtet sind (BGH ZMR 1964, 79) oder eine Partei den durch eine Vertragsänderung bedingten Formmangel zur vorzeitigen Auflösung eines langjährigen Vertrages missbraucht, obwohl sie durch die Vertragsänderung begünstigt worden ist (BGHZ 65, 49; OLG München, NJW-RR 1996, 654; OLG Düsseldorf, DWW 2003, 93).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 21/02

    Formunwirksame Nachtragsvereinbarung zu einem formwirsamen Mietvertrag über ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
    Ein solcher Ausnahmefall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn die Parteien aus außerhalb der Urkunde liegenden Gründen zur Erfüllung der Schriftform verpflichtet sind (BGH ZMR 1964, 79) oder eine Partei den durch eine Vertragsänderung bedingten Formmangel zur vorzeitigen Auflösung eines langjährigen Vertrages missbraucht, obwohl sie durch die Vertragsänderung begünstigt worden ist (BGHZ 65, 49; OLG München, NJW-RR 1996, 654; OLG Düsseldorf, DWW 2003, 93).
  • AG Mönchengladbach, 21.11.2002 - 5 C 98/01

    Klage und Widerklage um Mietminderung wegen bestrittener Berechtigung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
    Haben sich die Parteien beim mündlichen Abschluss eines langjährigen Mietvertrages zu dessen schriftlicher Beurkundung verpflichtet, so können sie sich nach st. Rspr. gegenseitig nicht den Mangel der Schriftform entgegen halten (BGH, a.a.O.; KG, DWW 2003, 262; KG Report 2002, 84; OLG Rostock, NZM 2001, 46; OLG München, ZMR 1996, 603).
  • OLG Rostock, 25.09.2000 - 3 U 75/99

    Einhaltung der Schriftform bei Unterzeichnung des Mietvertrages durch einen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
    Haben sich die Parteien beim mündlichen Abschluss eines langjährigen Mietvertrages zu dessen schriftlicher Beurkundung verpflichtet, so können sie sich nach st. Rspr. gegenseitig nicht den Mangel der Schriftform entgegen halten (BGH, a.a.O.; KG, DWW 2003, 262; KG Report 2002, 84; OLG Rostock, NZM 2001, 46; OLG München, ZMR 1996, 603).
  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 116/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
    Ein solcher Ausnahmefall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn die Parteien aus außerhalb der Urkunde liegenden Gründen zur Erfüllung der Schriftform verpflichtet sind (BGH ZMR 1964, 79) oder eine Partei den durch eine Vertragsänderung bedingten Formmangel zur vorzeitigen Auflösung eines langjährigen Vertrages missbraucht, obwohl sie durch die Vertragsänderung begünstigt worden ist (BGHZ 65, 49; OLG München, NJW-RR 1996, 654; OLG Düsseldorf, DWW 2003, 93).
  • OLG München, 20.10.1995 - 21 U 4893/94

    Notwendigkeit einer dauernden äußeren, körperlichen Verbindung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
    Ein solcher Ausnahmefall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn die Parteien aus außerhalb der Urkunde liegenden Gründen zur Erfüllung der Schriftform verpflichtet sind (BGH ZMR 1964, 79) oder eine Partei den durch eine Vertragsänderung bedingten Formmangel zur vorzeitigen Auflösung eines langjährigen Vertrages missbraucht, obwohl sie durch die Vertragsänderung begünstigt worden ist (BGHZ 65, 49; OLG München, NJW-RR 1996, 654; OLG Düsseldorf, DWW 2003, 93).
  • OLG München, 06.12.2016 - 23 U 928/16

    Nutzungsvertrag über Dach- und Freiflächen zur Errichtung und zum Unterhalt von

    Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Landgericht zutreffend unter Verweis auf das Oberlandesgericht Düsseldorf (NZM 2004, 143) festgestellt, dass eine Telefaxübermittlung der jeweils durch den Vertragspartner unterzeichneten Vertragsurkunde - wie vorliegend - die gesetzliche Schriftform nicht erfüllt.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2004 - 24 U 264/03

    Treuwidriges Handeln bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages unter Berufung

    Denn trotz des Grundsatzes, dass die Berufung auf einen Formverstoß in der Regel nicht treuwidrig ist (BGH ZMR 2004, 106, 1963, 82; OLG Düsseldorf, NZM 2004, 143; Michalski WM 1998, 1998 (2008); Palandt/Weidenkaff, aaO, 60. Aufl., § 566 Rn. 12; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, II Rn. 786 ff. mwN), sind im Einzelfall Ausnahmen möglich.
  • OLG Celle, 03.07.2007 - 2 W 56/07

    Entfallen der vertraglich vereinbarten Betriebspflicht bei Verlusten auf Grund

    Die Verfügungsbeklagte zu 1 als eine der Mieterinnen wird von der Betriebspflicht weder durch die behauptete und durch zwei Atteste nur unzureichend belegten wechselnden Erkrankungen noch durch die mangelnde Rentabilität des Geschäfts befreit (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 508).
  • LG Traunstein, 05.02.2016 - 1 HKO 905/14

    Entgeltliche Überlassung von Flächen zur Installation einer Photovoltaikanlage

    Eine Telefaxübermittlung der jeweils durch den Vertragspartner unterzeichneten Vertragsurkunde erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht (OLG Düsseldorf NZM 2004, 143).
  • OLG Köln, 13.11.2012 - 22 U 43/11

    Anforderungen an die Schriftform eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen

    Die Berufung auf den Schriftformmangel ist nach Treu und Glauben nur dann ausgeschlossen, wenn besondere Umstände vorliegen und schlechterdings untragbare Ergebnisse vermieden werden müssen (BGH NZM 2008, 484; BGH NZM 2004, 143; OLG Düsseldorf MDR 2010, 756).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 24 U 145/09

    Wahrung der Schriftform bei Übernahme eines Mietvertrages durch einen

    Nur unter ganz besonderen Umständen zur Vermeidung schlechterdings untragbarer Ergebnisse im Einzelfall kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung begründet sein (Senat, NZM 2004, 143; Wolf/Eckert/Ball, 10. Auflage, Rdn. 141 f.).
  • LG Kassel, 20.08.2015 - 11 O 4173/15

    Geschäftsflächen in Fachmarktzentren: Betriebspflichtklausel ist üblich!

    Die vorgetragene Absicht der Gesellschafter, den Betrieb zu liquidieren, fällt ebenso wie eine mögliche Unwirtschaftlichkeit des Betriebs, die auch nicht konkret dargelegt ist, in das wirtschaftliche Risiko der Mieterin und zählt nicht dazu (vgl. BGH WM 2000, 1012; NJW 2000, 1714; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 508).
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