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   OLG Koblenz, 22.02.2008 - 10 U 1328/06   

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https://dejure.org/2008,8595
OLG Koblenz, 22.02.2008 - 10 U 1328/06 (https://dejure.org/2008,8595)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.02.2008 - 10 U 1328/06 (https://dejure.org/2008,8595)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 10 U 1328/06 (https://dejure.org/2008,8595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Prozessunfähigkeit einer Partei in der Berufungsinstanz mit der Wirkung der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils; Möglichkeit eines Prozessunfähigen zur Einlegung von Rechtsmitteln zur Überprüfung der Frage der Prozessfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 148

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 51 ff.
    Berufungsführer kann mit Berufung erstmals eigene Prozessunfähigkeit geltend machen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Überprüfung und Geltendmachung der Prozessunfähigkeit in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1384
  • VersR 2009, 698
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.02.2008 - 10 U 1328/06
    Zwar ist für die Zulässigkeit der Berufung grundsätzlich die Prozessfähigkeit des Berufungsklägers als Prozesshandlungsvoraussetzung erforderlich, jedoch muss im Interesse eines vollständigen Rechtsschutzes auch der Prozessunfähige die Möglichkeit haben, den Prozess durch seine Handlungen in die höherere Instanz zu bringen, um eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung darauf zu erreichen, ob die Vorinstanz ihn zu Recht als prozessfähig oder prozessunfähig behandelt hat (BGHZ 143, 122, 127).
  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Sollte das weiterhin der Fall sein, kann das Berufungsgericht sein Verfahren dazu entweder gemäß den §§ 227, 335 Abs. 2 ZPO vertagen oder es entsprechend § 148 ZPO aussetzen (vgl. BGHZ 41, 303, 310; OLG Koblenz, VersR 2009, 698; Hk-ZPO/Bendtsen, aaO, § 56 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06

    Prozessfähigkeit: Amtsermittlung bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des

    Bis zur rechtskräftigen Feststellung des Mangels ist die betroffene Partei aber als prozessfähig zu behandeln; sie kann mithin insoweit Prozessvollmachten erteilen, Ablehnungsgesuche anbringen und Rechtsbehelfe wie Rechtsmittel einlegen (BGH NJW-RR 2004, 1505, 1506; OLG Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2008 - 10 U 1328/06 - = NJW-RR 2008, 1394; Vollkommer a.a.O. Rn. 13).
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