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OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 10 U 162/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 322; BGB § 826
Zur Unzulässigkeit der Vollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Entscheidung; Urteil
Papierfundstellen
- VersR 1992, 764
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 07.11.2008 - L 17 B 549/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckung - unrichtige Gerichtsentscheidung - …
Zum einen können die Grundsätze, unter denen ausnahmsweise gegen ein rechtskräftiges Urteil vorgegangen werden kann, dann nicht angewendet werden, wenn der Titelschuldner die Unrichtigkeit des Titels selbst durch nachlässige Prozessführung verursacht hat (vgl. nur BGH 25.02.1988 NJW-RR 1988, 957 = WM 1988, 845; OLG Düsseldorf 14.02.1991 VersR 1992, 764). - LAG Berlin, 02.12.2005 - 13 Sa 1348/05
Vollstreckungsgegenklage; Rechtskraftdurchbrechung
a) Zum einen können die Grundsätze, unter denen ausnahmsweise gegen ein rechtskräftiges Urteil vorgegangen werden kann, dann nicht angewendet werden, wenn der Titelschuldner die Unrichtigkeit des Titels selbst durch nachlässige Prozessführung verursacht hat (vgl. nur BGH 25.2.1988 NJW-RR 1988, 957 = WM 1988, 845; OLG Düsseldorf 14.2.1991 VersR 1992, 764). - OLG Bremen, 16.08.2010 - 3 U 33/09
ZwVollstr. aus evident unrichtiger Kostenentscheidung
Jedoch gelten diese Grundsätze auch dann, wenn eine Partei durch ihr nachlässiges Verhalten verhindert, dass es zu einer Korrektur der falschen Entscheidung kommt (OLG Düss, Urt. v. 14.02.1991, 10 U 162/90, in JURIS RN 2).