Rechtsprechung
KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abrechnung bei vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages; Voraussetzung einer prüfbaren Schlussrechnung für die Fälligkeit des Werklohns bei Vereinbarung eines Werkvertrages unter Einbeziehung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil B: ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 632 § 649 Satz 2
Zum Anspruch auf restlichen Werklohn bei Kündigung vor Fertigstellung der Bauarbeiten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abrechnung eines gekündigten BGB-Pauschalvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines BGB-Pauschalvertrages: Wann wird Vergütung fällig? (IBR 2006, 320)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2003 - 15 O 473/02
- KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 29.03.1999 - 24 U 4679/98
Kündigung des Pauschalvertrages: Wann ist Gesamtabrechnung entbehrlich?
Auszug aus KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03
Nach der Rechtssprechung des 24. Zivilsenats des Kammergerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, kann von dem Auftragnehmer eine aufgeschlüsselte Nachkalkulation dann nicht verlangt werden, wenn die nicht erbrachten Leistungen unter 2 % des Auftragsvolumens liegen (vgl. KGR 1999, 253, 254). - BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …
Auszug aus KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03
Die von der Beklagten behauptete fehlende Abnahme steht der Fälligkeit nach der erfolgten Kündigung nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1993, 1972, 1974). - BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99
Prüfbarkeit einer Schlußrechnung
Auszug aus KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03
Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, sind die im Zeitpunkt der Kündigung eines Pauschalpreisvertrages erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des Wertes der bewirkten Leistung zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung abzurechnen (vgl. BGH NJW 2001, 521, NJW-RR 2002, 1596).
- BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01
Streitgegenstand einer Werklohnklage
Auszug aus KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03
Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, sind die im Zeitpunkt der Kündigung eines Pauschalpreisvertrages erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des Wertes der bewirkten Leistung zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung abzurechnen (vgl. BGH NJW 2001, 521, NJW-RR 2002, 1596). - BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95
Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den …
Auszug aus KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03
Nicht erbrachte Leistungen sind ebenso anzusetzen, jedoch sind hier ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb anzurechnen (vgl. BGH NJW 1997, 733). - BGH, 17.06.2004 - VII ZR 337/02
Rechtsfolgen der Vereitelung des Aufmaßes durch Fertigstellung des Bauvorhabens …
Auszug aus KG, 03.11.2005 - 10 U 243/03
Soweit sich die Klägerin auf BGH BauR 2004, 1443 beruft, hilft ihr das nicht weiter.