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   OLG Koblenz, 08.10.1999 - 10 U 59/99   

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https://dejure.org/1999,8296
OLG Koblenz, 08.10.1999 - 10 U 59/99 (https://dejure.org/1999,8296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.10.1999 - 10 U 59/99 (https://dejure.org/1999,8296)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - 10 U 59/99 (https://dejure.org/1999,8296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfahrungsgemäße Wahrscheinlichkeit; Ölschaden; Beweisanforderung; Sachverständige; Schadensursache; Überfüllung

  • Judicialis

    VVG § 67; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 67; ZPO § 286
    Beweisanforderungen nach § 286 ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.1999 - 10 U 59/99
    Für die Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO ist maßgebend ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der letzten Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 53, 245, 255 f; BGH, Urt. v. 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874, 2875; BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweismaß 1 Grenzen der Beweisanforderungen).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.1999 - 10 U 59/99
    Für die Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO ist maßgebend ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der letzten Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 53, 245, 255 f; BGH, Urt. v. 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874, 2875; BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweismaß 1 Grenzen der Beweisanforderungen).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.1999 - 10 U 59/99
    Für die Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO ist maßgebend ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit, der letzten Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 53, 245, 255 f; BGH, Urt. v. 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874, 2875; BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweismaß 1 Grenzen der Beweisanforderungen).
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