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   OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4193
OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07 (https://dejure.org/2008,4193)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.07.2008 - 10 U 842/07 (https://dejure.org/2008,4193)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 10 U 842/07 (https://dejure.org/2008,4193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Einstellungsmitteilung im Nachpüfungsverfahren

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; ; BB-BUZ § 2; ; BB-BUZ § 2 Nr. 1; ; BB-BUZ § 2 Nr. 2; ; BB-BUZ § 7; ; BB-BUZ § 7 Nr. 1; ; BB-BUZ § 7 Nr. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 291

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7; BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 2
    Zur Nachvollziehbarkeit der Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren muss nur eine Gegenüberstellung der Veränderungen dargestellt werden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 § 5 § 7
    Anforderungen an die Einstellungsmitteilung im Nachpüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Einstellungsmitteilung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07
    Der Versicherer bleibt jedoch grundsätzlich an sein Anerkenntnis gebunden und kann von ihm nur dann wieder abrücken, wenn er in dem vorgesehenen Nachprüfungsverfahren nachweisen kann, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, dass dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf berufliche Betätigungsmöglichkeiten des Versicherten führt (Senat Urteil vom 17. Dezember 2004 - 10 U 99/04 - VersR 2007, 824 = OLGReport 2007, 83; BGH VersR 1993, 562 ff).

    Lediglich Verweisungsmöglichkeiten, die dem Versicherer schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zu Gebote standen, hat dieser auch für die Zukunft verloren (BGHZ 121, 284).

    Damit wird hinreichend erkennbar, was sich tatsächlich am Gesundheitszustand des Versicherten gebessert haben soll, da zwei verschiedene Zustände untereinander verglichen werden, was ausreichend ist (BGH VersR 1993, 562).

    Voraussetzung einer wirksamen Mitteilung im Nachprüfungsverfahren gemäß § 7 BB-BUZ ist allein deren Nachvollziehbarkeit für den Versicherungsnehmer (BGH VersR 1993, 562, 1996, 958; OLG Düsseldorf RuS 2000, 125), was grundsätzlich nur erfordert, dass der Versicherer dem Ansprucherhebenden die für die Abschätzung des Prozessrisikos nötigen Informationen gibt (BGH VersR 93, 562).

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07
    Der Versicherer kann die Mitteilung über das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens auch in einem während des Rechtsstreits übermittelten Schriftsatz vornehmen (BGH VersR 2000, 171 ff) und sogar die Änderungsmitteilung im Rahmen des Rechtsstreits lediglich hilfsweise an den Versicherungsnehmer richten (BGH VersR 1996, 958 ff).
  • OLG Koblenz, 31.03.2006 - 10 U 99/04

    Versäumung der Klagefrist durch den Versicherungsnehmer: Berufung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07
    Der Versicherer bleibt jedoch grundsätzlich an sein Anerkenntnis gebunden und kann von ihm nur dann wieder abrücken, wenn er in dem vorgesehenen Nachprüfungsverfahren nachweisen kann, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, dass dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf berufliche Betätigungsmöglichkeiten des Versicherten führt (Senat Urteil vom 17. Dezember 2004 - 10 U 99/04 - VersR 2007, 824 = OLGReport 2007, 83; BGH VersR 1993, 562 ff).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07
    Der Versicherer kann die Mitteilung über das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens auch in einem während des Rechtsstreits übermittelten Schriftsatz vornehmen (BGH VersR 2000, 171 ff) und sogar die Änderungsmitteilung im Rahmen des Rechtsstreits lediglich hilfsweise an den Versicherungsnehmer richten (BGH VersR 1996, 958 ff).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07
    Da die Beklagte bei vertragsgemäßem Vorgehen gehalten war, den Eintritt eines Versicherungsfalls zu dem von der Klägerin behaupteten Zeitpunkt zu prüfen und sich zu erklären, ob und von welchem Zeitpunkt an sie eine Leistungspflicht anerkenne, die von der Beklagten verwendeten Bedingungen aber nur die Möglichkeit vorsehen, Berufsunfähigkeit zu verneinen oder zu bejahen (§ 5 BB-BUZ, Bl. 16 d. A.), hatte die Beklagte ihre Leistungspflicht im Falle des Vorliegens von Berufsunfähigkeit anzuerkennen und eine Lösungsmöglichkeit davon nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens (vgl. BGH VersR 2007, 777).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07
    Im Zeitpunkt der Leistungseinstellung müssen sämtliche Voraussetzungen der Verweisung auf eine andere Tätigkeit gegeben sein, nicht erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt (BGH VersR 1997, 436 ff).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97

    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07
    Voraussetzung einer wirksamen Mitteilung im Nachprüfungsverfahren gemäß § 7 BB-BUZ ist allein deren Nachvollziehbarkeit für den Versicherungsnehmer (BGH VersR 1993, 562, 1996, 958; OLG Düsseldorf RuS 2000, 125), was grundsätzlich nur erfordert, dass der Versicherer dem Ansprucherhebenden die für die Abschätzung des Prozessrisikos nötigen Informationen gibt (BGH VersR 93, 562).
  • OLG Koblenz, 04.03.2011 - 10 U 469/10

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eingeschränktes Leistungsanerkenntnis;

    Der Versicherer kann die Mitteilung über das Ergebnis des Nachprüfungsverfahrens auch in einem während des Rechtsstreits übermittelten Schriftsatz vornehmen (BGH VersR 2000, 171 ff; OLG Koblenz VersR 2008, 1254 - 1256) und sogar die Änderungsmitteilung im Rahmen des Rechtsstreits lediglich hilfsweise an den Versicherungsnehmer richten (BGH VersR 1996, 958 ff).
  • OLG Koblenz, 26.04.2023 - 10 U 292/22

    Antrag auf Feststellung einer Rechtsverlerletzung des Versichers die gewährten

    Nachvollziehbarkeit ist demnach dann gegeben, wenn der Versicherer dem Versicherten die für die Abschätzung des Prozessrisikos notwendigen Informationen gibt (vgl. Senat, Urteil vom 11.07.2008 - 10 U 842/07, VersR 2008, 1254 Rn. 66 - zitiert nach juris).
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