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   OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08   

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https://dejure.org/2009,12313
OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,12313)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2009 - 10 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,12313)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 10 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,12313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs beim Trennungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Anwendbarkeit des § 1578b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur auf den nachehelichen Unterhalt aufgrund der systematischen Stellung der Norm; Anwendbarkeit des § 1578b BGB auf den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 1 S. 1; BGB § 1578b
    Obliegenheit des Unterhaltsverpflichteten zur Anwendung des Realsplittings; Voraussetzungen der Anrechnung des Vorteils des mietfreien Wohnens; Umfang der Erwerbsobliegenheit der unterhaltsberechtigten Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Wohnvorteil, wenn nach Trennung Immobilien erworben wurden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Wohnvorteil" bei Immobilienerwerb nach Trennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1356
  • FamRZ 2009, 1837
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Den Unterhaltspflichtigen trifft grundsätzlich eine Obliegenheit, mögliche Steuervorteile im Wege des Realsplittings nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu realisieren, soweit dadurch nicht eigene Interessen verletzt werden (BGH, FamRZ 2008, 968 ff., Rz. 37).

    Danach sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder ob die Veränderung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten eingetreten ist (BGH, FamRZ 2008, 968, Rz. 44).

    Daher sind nur solche Steigerungen des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen, die schon in der Ehe angelegt waren, nicht aber z. B. ein Einkommenszuwachs auf Grund eines Karrieresprungs (BGH, FamRZ 2008, 968, Rz. 46).

    Soweit es um den sogenannten Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB geht, wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine entsprechende Befristung auszusprechen sei (vgl. zum Meinungsstand Maurer, Anm. zu BGH, FamRZ 2008, 968, 975 m.w.N.).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Sie bestimmen daher jedenfalls den Bedarf des Kindes und nicht denjenigen des betreuenden Elternteils (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rz. 19).

    Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind somit unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rz. 17).

    Jedenfalls soweit die Kosten nicht den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen, sind sie regelmäßig im laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind des entsprechenden Alters deckt (BGH, FamRZ 2008, 1152, Rz. 25).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Für die Monate Januar bis Dezember 2008 ergibt sich insoweit insgesamt ein Abzugsbetrag von 677, 72 EUR, was einem monatlichen Durchschnittsbetrag von rund 56 EUR entspricht, der sich im Rahmen der zulässigen Höchstgrenze für eine zusätzliche Altersvorsorge von 4 % des Bruttoeinkommens hält (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1817).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Lässt der Unterhaltspflichtige allerdings einen Teilbetrag unangegriffen, so trifft ihn insoweit auch weiterhin eine Obliegenheit zur Durchführung des Realsplittings (vgl. BGH, FamRZ 2007, 793, Rz. 43).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile aus dem Realsplitting geht allerdings nur soweit, wie seine Unterhaltspflicht einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung folgt oder freiwillig erfüllt wird (BGH, FamRZ 2007, 882, Rz. 28).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - 2 WF 62/08

    Neues Unterhaltsrecht: Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern ist nur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Die neue Regelung des § 1570 BGB verlangt keineswegs einen abrupten übergangslosen Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeittätigkeit (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1861; Ehinger, in: Ehinger/Griesche/Rasch, Handbuch Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rz. 440a unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/6980).
  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 UF 167/08

    Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Von einem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindergarten besucht, kann in der Regel keine Vollbeschäftigung erwartet werden (OLG Jena, FamRZ 2008, 2203; Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rz. 73).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 3 WF 294/07

    Keine Befristung oder Beschränkung des Trennungsunterhalts auf den angemessenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08
    Auf den Trennungsunterhalt ist die Bestimmung auch nicht entsprechend anwendbar (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1539; Schürmann in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Kap. 1, Rz. 1023).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen:

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, scheidet eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts entsprechend der für den nachehelichen Unterhalt geltenden Regelung des § 1587 b BGB aus (Senat, OLGR 2009, 427; FamRZ 2009, 1837; FamRZ 2010, 299).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 47/10

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

    Wie bereits ausgeführt, wäre die Ausübung einer 30-Stunden-Tätigkeit ohne Schichtdienst nicht überobligatorisch (vgl. auch Senat, FamRZ 2009, 1837).
  • VG Köln, 23.04.2009 - 26 K 5879/08

    Kostenbeitrag, Einkommensreduzierung durch Wahl unsinniger Steuerklasse;

    Grundsatz des Unterhaltsrechts ist es, dass ein Unterhaltsverpflichteter zugunsten des Unterhaltsberechtigten nicht nur seine Arbeitskraft bestmöglich einsetzen muss, was gegebenenfalls zur Zurechnung fiktiven erzielbaren Einkommens führt, vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 13 WF 128/08 -, in juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2006 - 8 UF 214/05 -, in juris, OLG Köln, Beschluss vom 10. September 2008 - 4 WF 104/08 - in juris, sondern in zumutbarer Weise erzielbare Steuervorteile nutzen und die Schmälerung durch unnötig hohe gesetzliche Abzüge unterlassen muss, vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 -, in juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10. Februar 2009 - 10 UF 65/08 - in juris; OLG München, Urteil vom 4. Juni 2008 - 12 UF 1125/07 -, in juris.
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