Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.03.1993 - 10 W 102/92 |
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Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00
Anforderungen an die Berechnung der Notarkosten; Unterbrechung der Verjährung von …
Auch nach der Rechtsprechung des Senats ist der Kostenschuldner an der erfolgreichen Geltendmachung der Verjährungseinrede gehindert, wenn der Notar im einzelnen angibt, welches konkrete - möglicherweise unabsichtliche - Verhalten des Kostenschuldners ihn dazu veranlaßt hat, die Verjährungsfrist verstreichen zu lassen (Beschluß vom 18. März 1993, Aktenzeichen 10 W 102/92, veröffentlicht in JurBüro 1994, 164 sowie in OLGR-Düsseldorf 1994, 164). - KG, 23.09.2003 - 1 W 103/01
Notarkosten: Verjährungsfrist nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung …
Es ist allgemein anerkannt, dass die Erhebung der Einrede der Verjährung sich als rechtsmissbräuchlich und daher gemäß § 242 BGB unbeachtlich darstellen kann, wenn der Kostenschuldner durch sein Verhalten mit dazu beigetragen hat, dass der Notar die Verjährungsfrist hat verstreichen lassen (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1962, 26; OLG Düsseldorf a.a.O. und JurBüro 1994, 164; OLG Frankfurt/Main MittBayNot 2002, 412).