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   OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01   

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https://dejure.org/2001,5306
OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01 (https://dejure.org/2001,5306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2001 - 10 WF 13/01 (https://dejure.org/2001,5306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 10 WF 13/01 (https://dejure.org/2001,5306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Mutwillige Rechtsverfolgung; Mehrkosten; Scheidungsverbundverfahren; Nachehelicher Unterhalt

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 93 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 93 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; GKG § 19 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1572 Abs. 1; ; BGB § 1572

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bei nachträglicher isolierter Geltendmachung von nachehelichen Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1411
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01
    Angesichts der Tatsache, dass Prozesskostenhilfe bereits wegen Mutwillen zu versagen ist, kann dahingestellt bleiben, inwieweit die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1572 BGB gegeben sind (vgl. dazu BGH, FamRZ 2001, 1291).
  • OLG Jena, 18.01.1999 - WF 159/98

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe; Bewilligung nur für den kostengünstigsten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01
    Wählt sie dennoch einen prozessualen Weg, der mit Mehrkosten verbunden ist, dann ist Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zu versagen (OLG Jena, FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430) und nicht etwa - teilweise - zu bewilligen mit der Maßgabe, die zusätzlichen Kosten seien von der Prozesskostenhilfebewilligung ausgenommen (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Köln, FamRZ 2000, 1021).
  • OLG Bremen, 30.01.1997 - 5 WF 137/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Zugewinnausgleichsklage; Mutwillige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01
    Ausgeschlossen ist es jedenfalls, die vermeidbaren höheren Kosten bei der Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung zu berücksichtigen (Senat, FamRZ 1998, 245; OLG Jena, a.a.O.; OLG Schleswig, a.a.O.; FamVerf/Gutjahr, a.a.O. m. w. N. auch für die gegenteilige Auffassung).
  • OLG Dresden, 23.11.1998 - 20 WF 519/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01
    Wählt sie dennoch einen prozessualen Weg, der mit Mehrkosten verbunden ist, dann ist Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zu versagen (OLG Jena, FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430) und nicht etwa - teilweise - zu bewilligen mit der Maßgabe, die zusätzlichen Kosten seien von der Prozesskostenhilfebewilligung ausgenommen (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Köln, FamRZ 2000, 1021).
  • OLG Schleswig, 23.06.1999 - 13 WF 54/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01
    Wählt sie dennoch einen prozessualen Weg, der mit Mehrkosten verbunden ist, dann ist Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zu versagen (OLG Jena, FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430) und nicht etwa - teilweise - zu bewilligen mit der Maßgabe, die zusätzlichen Kosten seien von der Prozesskostenhilfebewilligung ausgenommen (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Köln, FamRZ 2000, 1021).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1998 - 5 WF 104/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01
    Wählt sie dennoch einen prozessualen Weg, der mit Mehrkosten verbunden ist, dann ist Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zu versagen (OLG Jena, FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430) und nicht etwa - teilweise - zu bewilligen mit der Maßgabe, die zusätzlichen Kosten seien von der Prozesskostenhilfebewilligung ausgenommen (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Köln, FamRZ 2000, 1021).
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