Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtfertigung einer Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung; Eingehung einer Ehe zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 3
Aufhebung der Ehe wegen Eingehens zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile
Verfahrensgang
- AG Gütersloh, 05.05.2003 - 16 F 996/02
- OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 545 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04
Eheaufhebung, Ehescheidung und internationales Privatrecht: Aufhebung der …
Die Täuschung muss ursächlich für die Eheschließung gewesen sein; sie muss also begrifflich spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung vorgelegen haben (vgl. OLG Hamm, FPR 2004, 26; PfälzOLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, OLGR 2002, 229, 230).Soweit es um Heirat aus Liebe mit der Folge sexueller Annäherung der Partner geht, handelt es sich grundsätzlich um subjektive Empfindungen, die nicht offenbarungspflichtig sind und deren Verschweigen keine arglistige Täuschung darstellt (vgl. PfälzOLG Zweibrücken, OLGR 2002, 229 f; OLG Hamm, FPR 2004, 26 f, jew. m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 24.08.2023 - 20 W 107/22
Vorliegen einer Scheinehe
Subjektive Empfindungen der genannten Art, die - wie gesagt - ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen, stellen aber grundsätzlich keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; VG Berlin StAZ 2011, 311; OLG Hamm FPR 2004, 26, zitiert nach juris).Für die Bewältigung von derartigen Enttäuschungen stellt vielmehr das Scheidungsrecht einen ausreichenden Regelungsrahmen dar (OLG Hamm FPR 2004, 26 m. w. N.).
- VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10
Klage auf Ausstellung einer Konsularbescheinigung
Subjektive Empfindungen dieser Art, die ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 10 WF 141/03 -, FPR 2004, 26, zit. n. juris), stellen keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (…vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 04.02.2003 - 10 WF 141/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Absehen von der Anordnung einer Ratenzahlung; Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch Schulden; Tatsächliche Zahlung der geschuldeten Beträge ; Aufgrund der Pfändungsfreigrenzen unterbleibende Pfändungen; Beitreibung der ...
- Judicialis
ZPO § 115
- rechtsportal.de
ZPO § 115
Keine Ratenzahlung bei Überschuldung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 10.06.2002 - 3 F 1444/01
- OLG Nürnberg, 04.02.2003 - 10 WF 141/03