Rechtsprechung
EuGH, 12.06.1980 - 107/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Schuerer / Kommission
BEAMTE - INVALIDITÄT - FESTSTELLUNG - KRITERIEN
- EU-Kommission
Schuerer / Kommission
- Wolters Kluwer
Klage einer ehemaligen Beamtin der Kommission auf Ruhegeld nach deren Versetzung in den Ruhestand wegen Vollinvalidität nach einem Sturz von einer der Treppen der Kommission in Brüssel; Antrag auf Änderung einer Entscheidung über den Zuspruch von Ruhegeld wegen ...
- Judicialis
EWG/EAG BeamtStat Art. 78; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BEAMTE - INVALIDITÄT - FESTSTELLUNG - KRITERIEN
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 107/79
- EuGH, 12.06.1980 - 107/79
- EuGH, 24.11.1983 - 107/79
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.07.1972 - 29/71
Vellozzi / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.06.1980 - 107/79
Wie aber die Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache 29/71, Vellozzi, Slg. 1972, 513) zeige, setze die Anwendung des Unterabsatzes 2 den Nachweis eines direkten Kausalzusammenhangs voraus.Diese Erwägungen haben zur Verwendung des Wortes ,kann' in dem vorhergehenden Bericht des Invaliditätsausschusses geführt." 7 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 13. Juli 1972 (Rechtssache 29/71, Vellpzzi, Slg. 1972, 513) entschieden hat, muß sich das Vorliegen einer Berufskrankheit und einer daraus folgenden dauernden Voll- oder Teilinvalidität des Beamten, die diesem je nach Lage des Falles einen Anspruch auf die Rechtsvorteile aus Artikel 73 oder 78 des Statuts gibt, klar und eindeutig aus den Schlußfolgerungen ergeben, zu denen der in Artikel 13 des Anhangs VIII zum Statut genannte Invaliditätsausschuß gelangt ist.
- EuGH, 25.06.1970 - 58/69
Elz / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.06.1980 - 107/79
Die Kommission hält die Klage, soweit sie sich auf die Entscheidung vom 3. April 1979 bezieht, für unzulässig: Diese Entscheidung bestätige lediglich jene vom 14. August 1978, habe keine unmittelbare Auswirkung auf die Rechtsstellung der Klägerin und sei daher keine beschwerende Maßnahme, die mit der Klage anfechtbar wäre (vgl. Urteil in der Rechtssache 58/69, Elz, Slg. 1970, 507). - EuGH, 14.07.1977 - 61/76
Geist / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.06.1980 - 107/79
Die Kommission beruft sich demgegenüber auf das Urteil in der Rechtssache 61/76 (Geist, Slg. 1977, 1419), in dem es heißt: "Für die Entscheidung, ob den Anforderungen des Artikels 25 Genüge getan wurde, sind außer der . - EuGH, 09.07.1975 - 42/74
Vellozzi / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.06.1980 - 107/79
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehe hervor, daß ein Beamter keinen Anspruch mehr auf Anhörung des Invaliditätsausschusses habe, wenn über den Gesundheitszustand des Beamten kein Widerspruch vorliege, weil der Ausschuß hierüber entschieden habe (vgl. verbundene Rechtssachen 42 und 62/74, Vellozzi, Slg. 1975, 871); um so weniger könne er dann beim Gerichtshof die Berufung eines Ärztekollegiums beantragen.
- EuG, 23.03.1993 - T-43/89
Walter Gill gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes muß sich das Vorliegen einer Berufskrankheit klar und eindeutig aus den Schlußfolgerungen des Invaliditätsausschusses ergeben (vgl. u. a. das Urteil vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 107/79, Schürer/Kommission, Slg. 1980, 1845, Randnr. 7). - EuGH, 24.10.1996 - C-76/95
Kommission / Royale belge
58 Ist dagegen der Ärzteausschuß eingeschaltet worden, dessen ärztliche Beurteilungen im eigentlichen Sinne, wenn sie unter ordnungsgemässen Bedingungen vorgenommen wurden, im übrigen als endgültig zu betrachten sind und nur beanstandet werden können, wenn eine neue Tatsache eingetreten ist (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 107/79, Schürer/Kommission, Slg. 1980, 1845, Randnr. 10, vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 2/87, Biedermann/Rechnungshof, Slg. 1988, 143, Randnr. 8, und vom 18. Februar 1993 in der Rechtssache T-1/92, Tallarico/Parlament, Slg. 1993, II-107, Randnr. 67), dann sieht die Regelung keine Zustellung eines Entscheidungsentwurfs durch die Anstellungsbehörde vor, da die Entscheidung in diesem Fall aufgrund des Gutachtens dieses Ausschusses ergehen muß. - EuGH, 24.11.1983 - 342/82
Cohen / Kommission
Die Kommission bezieht sich auf die Urteile des Gerichtshofes vom 9.Juli 1975 in denverbundenen Rechtssachen 42 und 62/74 (Vellozzi/Kommission, Slg. S. 871) und vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 107/79 (Schürer/ Kommission, Slg. S. 1845). - EuG, 18.02.1993 - T-1/92
Santo Tallarico gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Unfall - Dauernde …
Eine solche neue Tatsache kann nicht in der Vorlage von ärztlichen Attesten durch den Kläger bestehen, in denen die Schlußfolgerungen des Ärzteausschusses in Frage gestellt werden, die aber keinen Grund erkennen lassen, der die Annahme rechtfertigen würde, daß dem Ausschuß nicht die Hauptelemente der Akte des Betroffenen bekannt waren (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 107/79, Schürer/Kommission, Slg. 1980, 1845, Randnrn.
Rechtsprechung
EuGH, 24.11.1983 - 107/79 rev |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Schuerer / Kommission
VERFAHREN - AUSSERORDENTLICHE RECHTSBEHELFE - WIEDERAUFNAHME - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN DES ANTRAGS - DIE WIEDERAUFNAHME RECHTFERTIGENDE TATSACHE - BEGRIFF
- EU-Kommission
Schuerer / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit - Wiederaufnahme des Verfahrens
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 107/79
- EuGH, 12.06.1980 - 107/79
- EuGH, 24.11.1983 - 107/79 re
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-5/93
DSM NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Antrag …
In anderen Fällen waren zwar die Tatsachen dem Gerichtshof und der betreffenden Partei unbekannt, jedoch nicht von entscheidender Bedeutung für die Entscheidung des Rechtsstreits (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1992 in der Rechtssache C-295/90 REV, Rat/Parlament u. a., Slg. 1992, I-5299, und vom 24. November 1983 in der Rechtssache 107/79 REV, Schürer/Kommission, Slg. 1983, 3805).
Rechtsprechung
RG, 10.01.1880 - Rep. I. 107/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wird bei eingetragenen Genossenschaften die Mitgliedschaft nur durch schriftliche Erklärung erworben? 2. Wird die Mitgliedschaft durch die Eintragung in das vom Vorstande dem Register-Richter eingereichte Mitgliederverzeichnis -- vorbehältlich des Gegenbeweises -- ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen zum Erwerb der Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft
- opinioiuris.de
Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 1, 242
Wird zitiert von ...
- RG, 19.12.1919 - II 391/19
Genossenschaft. Form der Beitrittserklärung.
hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Beitritt zu einer eingetragenen Genossenschaft der Schriftform bedürfe, und daß auch das einer solchen Genossenschaft gegebene Versprechen des Beitritts, wenn überhaupt, nur in dieser Form wirksam sei (RGZ. Bd. 1 S. 242, Bd. 8 S. 3, Bd. 14 S. 90).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 107/79 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Lily Schuerer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 107/79
- EuGH, 12.06.1980 - 107/79
- EuGH, 24.11.1983 - 107/79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.07.1975 - 42/74
Vellozzi / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 107/79
Darüber hinaus besagt das zweite Ke//ozzt'-Urteil des Gerichtshofes (Verbundene Rechtssachen 42 und 62/74, Slg. 1975, 871), daß die Entscheidung des Invaliditätsausschusses endgültig ist, sofern er die ihm vorgelegte Frage rechtswirksam geklärt hat und keine neuen Tatsachen vorgetragen werden. - EuGH, 13.07.1972 - 29/71
Vellozzi / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 107/79
Dies ergibt sich meines Erachtens zwangsläufig aus dem Wortlaut dieser Artikel und vor allem aus der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/71 (Vellozzi/Kommission, Slg. 1972, 513), insbesondere aus den Randnrn.