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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 10a B 1780/02.NE   

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https://dejure.org/2003,5448
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 10a B 1780/02.NE (https://dejure.org/2003,5448)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2003 - 10a B 1780/02.NE (https://dejure.org/2003,5448)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 10a B 1780/02.NE (https://dejure.org/2003,5448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Fehlerhafte Abwägung öffentlicher und privater Belange bei einem Zusammentreffen von einem Messeparkplatz und einer Erdgasröhrenspeicheranlage

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1182
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 10a B 1780/02
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot jedoch genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde im Widerstreit verschiedener Belange für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen Belangs entscheidet, Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4.
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 10a B 1780/02
    BVerwG, Beschluss vom 29.9.1978 - IV C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 = DVBl 1979, 151.
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 10a B 1780/02
    BVerwG, Beschluss vom 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, BRS 57 Nr. 29 = NVwZ 1996, 374.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2002 - 10 B 1321/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2003 - 10a B 1780/02
    Die in dem zitierten Genehmigungstext zum Ausdruck kommende Auffassung des Staatlichen Umweltamtes, für den Bau des Parkplatzes sei noch ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, entspricht, wie der Senat in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 19.8.2002 - 10 B 1321/02 - ausgeführt hat, nicht der Rechtslage, wenn ein wirksamer Bebauungsplan vorhanden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 10 D 103/06

    Voraussetzungen für eine erneute in Kraftsetzung eines abwägungsfehlerhaften

    Auf den am 10.9.2002 gestellten Antrag der Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens setzte der erkennende Senat den Bebauungsplan durch Beschluss vom 20.2.2003 (-10a B 1780/02.NE -) mit der Begründung vorläufig außer Vollzug, das aus dem Zusammentreffen von Messeparkplatz und Erdgasröhrenspeicheranlage resultierende Gefahrenpotenzial sei nicht hinreichend berücksichtigt worden.

    Noch vor der erneuten Beschlussfassung hatte die Antragsgegnerin am 18.6.2003 den an den erkennenden Senat gerichteten Antrag gestellt, den Senatsbeschluss vom 20.2.2003 -10a B 1780/02.NE - aufzuheben.

    Die im Beschluss vom 20.2.2003 - 10a B 1780/02.NE - im Einzelnen aufgeführten Aspekte bedurften daher über die Erkenntnisse aus dem "erweiterten Abwägungsmaterial" hinaus vertiefter Klärung und erneuter Bewertung und Abwägung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 10a D 45/02
    Auf ihren am 10. September 2002 gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gestellten Antrag setzte der erkennende Senat den Bebauungsplan mit Beschluss vom 20. Februar 2003 vorläufig außer Vollzug (Az.: 10a B 1780/02.NE).

    Den von der Antragsgegnerin am 18. Juni 2003 gestellten Antrag auf Aufhebung des Senatsbeschlusses vom 20. Februar 2003 im Verfahren 10a B 1780/02.NE lehnte der Senat mit Beschluss vom 27. November 2003 im Wesentlichen mit der Begründung ab, es sei offen, ob der erneute Satzungsbeschluss im Hinblick auf das mit dem Erdgasröhrenspeicher verbundene Gefährdungspotenzial abwägungsfehlerfrei zu Stande gekommen sei; eine bei offener Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens gebotene Folgenabwägung führe zum Fortbestehen der beschlossenen Außervollzugsetzung des Bebauungsplans (Az.: 10a B 1241/03.NE).

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte einschließlich der Gerichtsakten 10a B 1780/02.NE und 10a B 1241/03.NE, den Aufstellungsvorgängen der Antragsgegnerin, den überreichten Unterlagen über den Gebietsentwicklungsplan und den von den Beteiligten vorgelegten weiteren Unterlagen; hierauf wird Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2005 - 10 B 517/04

    Bauleitplanung: Umgang mit einem im Bebauungsplanverfahren erkannten

    Die bevorstehende Verwirklichung des Bebauungsplans stellt hier einen die Aussetzung der Vollziehung des Bebauungsplans rechtfertigenden schweren Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO dar, da sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen der Antragsteller konkret erwarten lässt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2.9.1999 - 7a B 1543/99.NE - und vom 20.2.2003 - 10a B 1780/02.NE -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 10a B 2515/02

    Einsatz von dieselbetriebenen Lastwagenkühlaggregaten

    Die bevorstehende Verwirklichung des Bebauungsplans stellt hier einen die Aussetzung seiner Vollziehung rechtfertigenden schweren Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO dar, da sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen der Antragsteller konkret erwarten lässt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2.9.1999 - 7a B 1543/99.NE -, vom 20.2.2003 - 10a B 1780/02.NE - und vom 30.6.2003 - 10a B 1722/02.NE -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 10a B 1028/02

    Verursachung von erheblichen Geräuschimmissionen durch Entsorgungs-und

    Die bevorstehende Verwirklichung des Bebauungsplans - mit der bereits begonnen worden ist - stellt hier einen die Aussetzung der Vollziehung des Bebauungsplans rechtfertigenden schweren Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO dar, da sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen der Antragstellerin konkret erwarten lässt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2.9.1999 - 7a B 1543/99.NE - und vom 20.2.2003 - 10a B 1780/02.NE -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2004 - 10a B 1009/04

    Gewerbegebiet neben Wohngebiet

    OVG NRW, Beschlüsse vom 2.9.1999 - 7a B 1543/99.NE -, vom 20.2.2003 - 10a B 1780/02.NE - und vom 30.6.2003 - 10a B 1722/02.NE -.
  • VG Gelsenkirchen, 04.12.2007 - 14 K 589/03

    Errichtung eines Parkplatzes für 5000 Kraffahrzeuge für die Benutzung durch die

    Auf Grund des von der Klägerin daneben erhobenen baurechtlichen Normenkontrollantrages wurde der der Widmung zu Grunde liegende Bebauungsplan Nr. 3/98 N.--------platz M.---------straße der Stadt F. durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) - 10 a B 1780/02.NE - mit Beschluss vom 20. Februar 2003 bis zu einer Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag im Verfahren 10 a D 45/02.NE außer Vollzug gesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 10a B 1241/03
    Der - sinngemäß - gestellte Antrag der Antragsgegnerin, den Beschluss des Senats vom 20. Februar 2003 im Verfahren 10a B 1780/02.NE aufzuheben und den Antrag der Antragstellerin abzulehnen, hat keinen Erfolg.
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