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LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00 |
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BGB § 242, BUrlG § 7 Abs. 4, §§ 11 Nr. 3 Abs. 2, 12 Nr. 3 Abs. 2 MTV-Metall NRW vom 29.02.1988 i. d. F. des Änderungstarifvertrages vom 23.10.1997
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Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ; Konsequenzen des Erlöschens eines Urlaubsanspruch bei bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses; Ausscheiden aus dem ...
- LAG Düsseldorf
BGB § 242, BUrlG § 7 Abs. 4, §§ 11 Nr. 3 Abs. 2, 12 Nr. 3 Abs. 2 MTV-Metall NRW vom 29.02.1988 i. d. F. des Änderungstarifvertrages vom 23.10.1997
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Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 20.07.2000 - 6 Ca 2887/00
- LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
- BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 648
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (z. B. BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 112).Die gesetzliche Abgeltungsverpflichtung des Arbeitgebers wird danach vorausgesetzt und auf den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses begrenzt (BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).
Aus dieser einschränkenden Vorschrift kann nicht im Umkehrschluss geschlossen werden, in allen sonstigen Fällen, wie z. B. im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Wegeunfall, sei im Verhältnis zur gesetzlichen Regelung eine Ausweitung beabsichtigt (BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).
Eine Antwort auf die Frage, ob der Urlaubsanspruch erfüllt und abgegolten werden kann, enthielt weder § 12 Nr. 2 Abs. 2 MTV-Metall NRW a. F. (so BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.) noch die seit dem 01.01.1998 geltende Fassung, zumal diese entgegen der Ansicht des Klägers auch Arbeit- des Arbeitnehmers im fraglichen Zeitraum voraussetzt ( ... als er Monate bei ihnen gearbeitet hat...-).
Unerheblich ist, dass der Kläger bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Krankheit arbeitsunfähig war (BAG AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).
d) Der Arbeitnehmer trägt für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs die Darlegungs- und Beweislast (BAG 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, erlischt der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte in gleicher Weise wie der Erholungsurlaub (BAG 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).
Dieser Abgeltungsanspruch ist als befristeter Anspruch ebenso wie der Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs spätestens mit dem Ablauf des tariflichen Übertragungszeitraums untergegangen (BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.).
- BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91
Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Die von der st. Rspr. des BAG (z. B. BAG 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Voraussetzung für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG geforderte Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei unterstelltem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses liegt auch bei nur teilweiser Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) nicht vor (im Anschluss an BAG 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - EzA § 74 SGB V Nr. 1).aa) Arbeitsunfähig ist der Arbeitnehmer, der außer Stande ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder der die Arbeit nur unter der Gefahr aufnehmen oder fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - EzA § 74 SGB V Nr. 1).
Auch der vermindert arbeitsfähige ist arbeitsunfähig, eben weil er seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht voll erfüllen kann (BAG 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - a. a. O.).
- BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Die von der st. Rspr. des BAG (z. B. BAG 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung) als Voraussetzung für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG geforderte Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei unterstelltem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses liegt auch bei nur teilweiser Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) nicht vor (im Anschluss an BAG 29.01.1992 - 5 AZR 37/91 - EzA § 74 SGB V Nr. 1).Denn die gesetzliche Regelung der ersatzweisen Abgeltung von nicht erfüllten Urlaubsansprüchen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist auch für die Tarifvertragsparteien unabdingbar i. S. von § 13 Satz 1 BUrlG (vgl. BAG 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung), weil sie insoweit keine Regelung treffen können, durch die die gesetzlichen Urlaubsansprüche verkürzt werden.
Sein Bestand setzt somit voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (st. Rspr., z. B. BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92
Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist die in § 7 Abs. 4 BUrlG getroffene gesetzliche Abgeltungsregelung auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben (z. B. BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 112).Sein Bestand setzt somit voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erloschen ist und bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden konnte (st. Rspr., z. B. BAG 03.05.1994 - 9 AZR 522/92 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96
Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Die damit verbundene generelle Einschränkung des Direktionsrechts der Beklagten hätte - abgesehen davon, dass der Gutachter auch eine tägliche Arbeitszeit von maximal 4 Stunden empfohlen hat (Gutachten, Seite 23) - den Inhalt des Arbeitsvertrages der Parteien geändert mit der Folge, dass der Kläger auf Dauer gehindert war, die von ihm arbeitsvertraglich geschuldete Leistung als Betriebselektriker zu erbringen (vgl. BAG 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42). - BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95
Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, erlischt der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte in gleicher Weise wie der Erholungsurlaub (BAG 25.06.1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986;… BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.). - BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Die Befreiung des erwerbsunfähigen Arbeitnehmers von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht kann dann in Betracht kommen, wenn er zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. BAG 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT; BAG AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
d) Der Arbeitnehmer trägt für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs die Darlegungs- und Beweislast (BAG 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - BAG 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - a. a. O.). - BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 425/09
Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Die Befreiung des erwerbsunfähigen Arbeitnehmers von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht kann dann in Betracht kommen, wenn er zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. BAG 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT; BAG AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00
Denn wie bereits der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts zu der identischen Regelung in § 9 Nr. 3 Satz 1 des MTV-Metall NRW vom 30.04.1980 ausgeführt hat, ist nicht zugunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Abgeltungsregelungen abgewichen worden (BAG 07.11.1985 - 6 AZR 202/83 - AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76
Unabdingbarkeit - Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs - …
- BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2002 - 11 (13) Sa 1611/00 - wird zurückgewiesen.