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   FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06   

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https://dejure.org/2009,11454
FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06 (https://dejure.org/2009,11454)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.05.2009 - 11 K 431/06 (https://dejure.org/2009,11454)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 11 K 431/06 (https://dejure.org/2009,11454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG durch freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Nr. 1 EStG; § 17 Abs. 1 S. 1 EStG; § 17 Abs. 2 EStG; § 17 Abs. 4 EStG
    Auflösungsverlust einer GmbH-Beteiligung als negative Einkünfte eines Klägers aus Gewerbebetrieb; Voraussetzungen für das Entstehen eines Auflösungsgewinns oder Auflösungsverlusts; Begriff der Anschaffungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG)

  • Judicialis

    EStG § 12; ; EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17
    Freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zu einer Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zu einer Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiwillig vom GmbH-Gesellschafter übernommene Verbindlichkeiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zu einer Erhöhung des Auflösungsverlusts bei Liquidation einer GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1739
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
    Diese Voraussetzungen sind --wie im Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 (BStBl II 1994, 162) ausgeführt-- im Falle der Auflösung mit anschließender Liquidation häufig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt; findet diese mangels Masse jedoch nicht statt, so ist der auf einen Zeitpunkt zu ermittelnde Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Konkurseröffnung entstanden (BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348), der sich der erkennende Senat anschließt, ist der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen.
  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
    Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Zahlungen des Gesellschafters sind nach dieser Rechtsprechung dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen (auch) der geschäftlichen Reputation oder Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen dienen (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 und vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BStBl. II 1995, 722).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
    Aus dem vom Kläger für seine Auffassung zitierten BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98 (BFH/NV 2000, 561) ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
    Diese Voraussetzungen sind --wie im Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 (BStBl II 1994, 162) ausgeführt-- im Falle der Auflösung mit anschließender Liquidation häufig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt; findet diese mangels Masse jedoch nicht statt, so ist der auf einen Zeitpunkt zu ermittelnde Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Konkurseröffnung entstanden (BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406).
  • BFH, 09.02.1998 - VIII B 2/97

    Nachträgliche Anschaffungskosten auf wesentliche Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
    Als nachträgliche Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind hiernach auch Zahlungen anzusetzen, die der Gesellschafter einer GmbH nach dem Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft ohne eine zuvor begründete Verpflichtung zur Tilgung von Verbindlichkeiten der GmbH beispielsweise mit dem Ziel leistet, den Konkurs über das Gesellschaftsvermögen abzuwenden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1998 VIII B 2/97, BFH/NV 1998, 955, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 56/88

    Steuerliche Anrechnung eines Anteils an einem Liquidationsverlust - Erwerb von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.05.2009 - 11 K 431/06
    Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Zahlungen des Gesellschafters sind nach dieser Rechtsprechung dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen (auch) der geschäftlichen Reputation oder Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen dienen (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 und vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BStBl. II 1995, 722).
  • BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen

    Daraufhin gab das FG der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1739 veröffentlichtem Urteil insoweit statt, als es den Auflösungsverlust des Klägers nach § 17 Abs. 4 EStG von bisher 29.892 EUR um 12.500 EUR auf 42.392 EUR erhöhte.
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