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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07 (https://dejure.org/2008,11385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2008 - 11 S 9.07 (https://dejure.org/2008,11385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2008 - 11 S 9.07 (https://dejure.org/2008,11385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Möglichkeit der vollen Überprüfung der Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde und der Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ...

  • Judicialis

    BImSchG § 6; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; ; BauGB § 36 Abs. 2 S. 3; ; RL 79/409/EWG Art. 4 Abs. 4; ; RL 92/43/EWG Art. 6 Abs. 3; ; RL 92/43/EWG Art. 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Möglichkeit der vollen Überprüfung der Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde und der Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Der sie belastende kommunalaufsichtliche Verwaltungsakt ist vielmehr die im gleichen Bescheid erfolgte, inhaltlich aber von der Erteilung der Genehmigung zu unterscheidende Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 2 BauGB, § 70 BbgBO und nur deren Voraussetzungen sind auf das Rechtsmittel der Antragstellerin hin zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, bisher n.v., E.A. Rn 5).

    Das gemeindliche Einvernehmen ist ein Sicherungsinstrument, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen beteiligt werden soll und in einem Fall, in dem die Gemeinde in der gewichtigen Form des Einvernehmens zur verwaltungsinternen Mitwirkung bei der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde berufen ist, sind gemeindeeigene Belange der Selbstverwaltung im Spiel (vgl. nur BVerwG, Beschluss v. 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, bisher n.v., E.A. Rn 5 m.w.N.).

    Aus der von der Beigeladenen für ihre abweichende Auffassung angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 19. August 2004 - 4 P 16.93 [richtig: 4 C 16.03 - d. Red.] -, NVwZ 2005, 83 f.), wonach die mit der unteren Bauaufsichtsbehörde identische Gemeinde die Ablehnung eines Bauantrages nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens als solcher begründen dürfe und ein Erfolg ihres Abwehranspruchs (deshalb) eine Verletzung ihrer materiellen Planungshoheit voraussetze, folgt nichts anderes, da sie - ebenso wie der in diesem Zusammenhang häufig zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2006 (- 4 B 48.05 -, BRS 70 Nr. 151) - eine Fallkonstellation betraf, in der der Anwendungsbereich des § 36 BauGB nicht eröffnet war (so ausdrücklich klarstellend BVerwG, Beschluss v. 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, bisher n.v., E.A. Rn 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Denn die Existenz eines solchen Gebietes hängt allein von dessen ornithologischer und fachlicher Beurteilung und nicht davon ab, dass sie sich der Behörde im Entscheidungszeitpunkt bereits aufdrängte (BVerwG, Urteil v. 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, NVwZ 2004, 1114, 1115 f.).

    Die Rechtmäßigkeit eines in einem solchen Gebiet geplanten Vorhabens beurteilt sich bis zu einem - hier im Genehmigungszeitpunkt noch nicht erfolgten - Wechsel des Schutzregimes durch eine endgültige und rechtsverbindliche Erklärung zu einem Schutzgebiet nicht nach dem - weniger strengen - Schutzregime des Art. 6 Abs. 3 und 4 RL 92/43/EWG (i.F. FFH-RL; vgl. Art. 7 FFH-RL) und der zu dessen Umsetzung dienenden Vorschriften § 34 BNatSchG, § 26d BbgNatSchG, sondern anhand des Art. 4 Abs. 4 RL 79/409/EWG (i.F. VRL; vgl. BVerwG, Urteil v. 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, NVwZ 2004, 1114, 1116, 1117 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Davon ausgehend kann eine Gemeinde im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens eine volle Überprüfung u.a. der Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 BauGB verlangen und dabei auch geltend machen, dass dem Vorhaben öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB, etwa Gesichtspunkte des Naturschutzes, entgegenstehen, deren Wahrnehmung der Gemeinde außerhalb des § 36 BauGB nicht als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, zit. nach juris, Rn 37 ff.; Beschluss vom 11. Juli 2008 - 11 S 86.07 -, n.v.; Beschluss des 10. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2006 - 10 S 5.06 - zit. nach juris, Rn. 4 m.w.N., Beschlüsse des 2. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2006 - 2 S 133.05 -, n.v., und vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, LKV 2006, 513; ebenso OVG Thüringen, Beschluss v. 24. August 2007 - 1 EO 563/07 -, zit. nach juris, Rn 38; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05, 8 A 11309/05.OVG -, zit. nach juris, Rn 21 ff.).

    Erhebliche, einer Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens entgegenstehende Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Windkraftanlagen dürften bereits im maßgeblichen Zeitpunkt der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens (vgl. Urteil des Senats vom 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, zit. nach juris, Rn 52) bestanden haben, da die wegen der Errichtung der Anlagen in einem faktischen Vogelschutzgebiet grundsätzlich anzunehmende Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes durch die vorgelegten Antragsunterlagen nicht ausgeräumt wurde.

  • BVerwG, 25.10.2007 - 4 BN 42.07

    Vorliegen eines Verfahrensfehler durch das nicht vorlegen lassen von angelegten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Denn sie dürfte wegen der unterbliebenen Abwägung der seit der ersten Beschlussfassung grundlegend veränderten Umstände hinsichtlich des hier in Rede stehenden, nach den vorliegenden Erkenntnissen in einem (faktischen) Vogelschutzgebiet gelegenen Windeignungsgebietes abwägungsfehlerhaft und damit unwirksam sein (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27. März 2007 - 10 A 3.05 -, n.v., EA S. 36 ff., für den parallel gelagerten Fall des im Vogelschutzgebiet Randow-Welse-Bruch gelegenen Windeignungsgebietes W_____; nachfolgend BVerwG, Beschluss v. 25. Oktober 2007 - 4 BN 42.07 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Aus der von der Beigeladenen für ihre abweichende Auffassung angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 19. August 2004 - 4 P 16.93 [richtig: 4 C 16.03 - d. Red.] -, NVwZ 2005, 83 f.), wonach die mit der unteren Bauaufsichtsbehörde identische Gemeinde die Ablehnung eines Bauantrages nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens als solcher begründen dürfe und ein Erfolg ihres Abwehranspruchs (deshalb) eine Verletzung ihrer materiellen Planungshoheit voraussetze, folgt nichts anderes, da sie - ebenso wie der in diesem Zusammenhang häufig zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2006 (- 4 B 48.05 -, BRS 70 Nr. 151) - eine Fallkonstellation betraf, in der der Anwendungsbereich des § 36 BauGB nicht eröffnet war (so ausdrücklich klarstellend BVerwG, Beschluss v. 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, bisher n.v., E.A. Rn 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Unabhängig davon dürfte im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung im Februar 2004 schon wegen der Aufnahme des Gebietes in die - als Erkenntnismittel bedeutsame und von der EU-Kommission als Referenzliste verwendete - IBA-Liste 2002 (zu deren Bedeutung EuGH, Urteil v. 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - UPR 1998, 379 f.; Urteil v. 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 -, NVwZ 2001, 549 f.; BVerwG, Urteil v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 12. Juni 2003 - 4 B 37.03 - juris Rn. 8; Beschluss vom 21. November 2001 - 4 VR 13.00, 4 A 30.00 - juris Rn. 7) und in das auf dieser Grundlage erarbeitete Fachkonzept des Antragsgegners für die Auswahl der geeignetsten Gebiete gem. Art. 4 (1, 2) der Vogelschutz-Richtlinie für eine SPA-Nachmeldung des Landes Brandenburg (Stand 30. Dezember 2003) davon auszugehen gewesen sein, dass die Anlagenstandorte sich in einem faktischen Vogelschutzgebiet befinden.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Unabhängig davon dürfte im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung im Februar 2004 schon wegen der Aufnahme des Gebietes in die - als Erkenntnismittel bedeutsame und von der EU-Kommission als Referenzliste verwendete - IBA-Liste 2002 (zu deren Bedeutung EuGH, Urteil v. 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - UPR 1998, 379 f.; Urteil v. 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 -, NVwZ 2001, 549 f.; BVerwG, Urteil v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 12. Juni 2003 - 4 B 37.03 - juris Rn. 8; Beschluss vom 21. November 2001 - 4 VR 13.00, 4 A 30.00 - juris Rn. 7) und in das auf dieser Grundlage erarbeitete Fachkonzept des Antragsgegners für die Auswahl der geeignetsten Gebiete gem. Art. 4 (1, 2) der Vogelschutz-Richtlinie für eine SPA-Nachmeldung des Landes Brandenburg (Stand 30. Dezember 2003) davon auszugehen gewesen sein, dass die Anlagenstandorte sich in einem faktischen Vogelschutzgebiet befinden.
  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Unabhängig davon dürfte im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung im Februar 2004 schon wegen der Aufnahme des Gebietes in die - als Erkenntnismittel bedeutsame und von der EU-Kommission als Referenzliste verwendete - IBA-Liste 2002 (zu deren Bedeutung EuGH, Urteil v. 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - UPR 1998, 379 f.; Urteil v. 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 -, NVwZ 2001, 549 f.; BVerwG, Urteil v. 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 12. Juni 2003 - 4 B 37.03 - juris Rn. 8; Beschluss vom 21. November 2001 - 4 VR 13.00, 4 A 30.00 - juris Rn. 7) und in das auf dieser Grundlage erarbeitete Fachkonzept des Antragsgegners für die Auswahl der geeignetsten Gebiete gem. Art. 4 (1, 2) der Vogelschutz-Richtlinie für eine SPA-Nachmeldung des Landes Brandenburg (Stand 30. Dezember 2003) davon auszugehen gewesen sein, dass die Anlagenstandorte sich in einem faktischen Vogelschutzgebiet befinden.
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Aus der von der Beigeladenen für ihre abweichende Auffassung angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 19. August 2004 - 4 P 16.93 [richtig: 4 C 16.03 - d. Red.] -, NVwZ 2005, 83 f.), wonach die mit der unteren Bauaufsichtsbehörde identische Gemeinde die Ablehnung eines Bauantrages nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens als solcher begründen dürfe und ein Erfolg ihres Abwehranspruchs (deshalb) eine Verletzung ihrer materiellen Planungshoheit voraussetze, folgt nichts anderes, da sie - ebenso wie der in diesem Zusammenhang häufig zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2006 (- 4 B 48.05 -, BRS 70 Nr. 151) - eine Fallkonstellation betraf, in der der Anwendungsbereich des § 36 BauGB nicht eröffnet war (so ausdrücklich klarstellend BVerwG, Beschluss v. 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, bisher n.v., E.A. Rn 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07
    Davon ausgehend kann eine Gemeinde im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens eine volle Überprüfung u.a. der Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 BauGB verlangen und dabei auch geltend machen, dass dem Vorhaben öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB, etwa Gesichtspunkte des Naturschutzes, entgegenstehen, deren Wahrnehmung der Gemeinde außerhalb des § 36 BauGB nicht als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, zit. nach juris, Rn 37 ff.; Beschluss vom 11. Juli 2008 - 11 S 86.07 -, n.v.; Beschluss des 10. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2006 - 10 S 5.06 - zit. nach juris, Rn. 4 m.w.N., Beschlüsse des 2. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2006 - 2 S 133.05 -, n.v., und vom 29. November 2005 - 2 S 115.05 -, LKV 2006, 513; ebenso OVG Thüringen, Beschluss v. 24. August 2007 - 1 EO 563/07 -, zit. nach juris, Rn 38; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05, 8 A 11309/05.OVG -, zit. nach juris, Rn 21 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

  • BVerwG, 12.06.2003 - 4 B 37.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07

    Immissionsschutzrecht; Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06

    "Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

  • BVerwG, 21.11.2001 - 4 VR 13.00

    Ziel des Gesetzgebers bei Erlass des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 14.05

    Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer aus drei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Lediglich solche Belange, die gänzlich außerhalb des Bauplanungsrechts liegen, dürfen der Versagung des Einvernehmens nicht zugrunde gelegt werden (Söker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 36 BauGB Rn. 30 f.) Eine Gemeinde kann daher auch geltend machen, dass dem Vorhaben öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB, etwa Gesichtspunkte des Naturschutzes, entgegenstehen, deren Wahrnehmung ihr außerhalb von § 36 BauGB nicht als Teil der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben obliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 - Juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist dahingehend zuzustimmen, dass grundsätzlich zwischen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einerseits und der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens andererseits zu unterscheiden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 -, juris Rn. 9).

    Nach anderer Auffassung müsse die betroffene Gemeinde primär Rechtsschutz gegen die Ersetzung des Einvernehmens suchen und könne nicht sogleich die Erteilung der Genehmigung anfechten (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 4 B 1/15 -, juris Rn. 10; im Ergebnis wohl ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 -, juris Rn. 9).

    Vorbehaltlich besonderer, eine Drittbetroffenheit gerade durch die Genehmigung begründender Umstände (beispielsweise Nachbarrechte aufgrund gemeindlichen Eigentums) kann sie eine Aufhebung der Genehmigung mit Blick auf ihr gemeindliches Einvernehmen nur verlangen, wenn dieses zu Unrecht ersetzt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 -, juris Rn. 9), § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Satz 1 LBauO M-V.

    Insbesondere das Recht, das Einvernehmen zu verweigern, wenn das Vorhaben solchen öffentlichen Belangen des § 35 Abs. 3 BauGB widerspricht, die überörtlichen Ebenen angehören und nicht speziell dem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, wie beispielsweise die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, des Immissionsschutzes oder die Ziele der Raumordnung, stellt eine weitergehende nur durch § 36 BauGB begründete verfahrensrechtliche Position dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 -, juris Rn. 11).

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Klagt eine Gemeinde - wie vorliegend - gegen die Ersetzung des von ihr bezüglich des Vorhabens versagten gemeindlichen Einvernehmens, sind somit die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ersetzungsentscheidung maßgeblich (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 3 A 1523/08.Z - und vom 15. November 2006 - 3 ZU 634/06 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 22 ZB 13.2381 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 - juris).
  • VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen

    Eine Gemeinde kann daher auch geltend machen, dass z.B. dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Belange des Naturschutzes entgegenstehen, obwohl dessen Wahrnehmung außerhalb der ihr zugewiesenen Selbstverwaltungsaufgaben liegt (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 17. September 2008 - OVG 11 S 9.07 - Rn. 11, Juris).
  • VG Würzburg, 17.12.2009 - W 5 K 08.2134

    Ermessensfehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Prüfungsumfang

    Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (so die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung: BayVGH, B.v. 24.11.2008, Az.: 1 ZB 08.1462; OVG Thüringen, B.v. 29.01.2009, BauR 2009, 859; OVG Niedersachsen, U.v. 10.01.2008, DVBl 2008, 733; OVG Berlin-Brandenburg B.v. 17.09.2008, Az.: 11 S 9.07; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 16.03.2006, UPR 2006, 463; VGH Baden-Württemberg, U.v. 19.12.1997, DVBl 1998, 909; a.A. HessVGH, B.v. 07.05.2009, BauR 2009, 1631; offengelassen von BVerwG, B.v. vom 11.08.2008, BauR 2008, 1844).
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