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   LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96   

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LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96 (https://dejure.org/1997,3301)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96 (https://dejure.org/1997,3301)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 1997 - 11 Sa 1844/96 (https://dejure.org/1997,3301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektive Beurteilung der Sachdienlichkeit einer Klageänderung nach Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit ; Versicherungsanspruch unter Eigenbeteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung bei Teilzeitbeschäftigten; Verstoß der Satzung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; BAT § 46; VBLS § 40; VBLS § 43 a
    Rentenanrechnung auf Gesamtversorgung infolge Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageänderung im Berufungsrechtszug; betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 869
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Dem kann aus den nachstehenden Gründen nicht gefolgt werden, so daß offenbleiben kann, ob das beklagte Land selbst, das sich der VBL zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen bedient (vgl. BAG vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 9, zu B III 2 b bb) verpflichtet ist, die von der Klägerin begehrte Zusatzrente zu erbringen (vgl. hierzu BAG vom 11.02.1992 - 3 AZR 138/91 -, EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 9; BAG vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO.).

    Die Gesamtversorgung dient somit der Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards (BAG vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO., zu B II 2 d dd).

    Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst deckt nur solche Versorgungslücken, die die gesetzliche Rente offen läßt (BGH vom 29.09.1993 - IV ZR 275/92 - aaO.; vgl. auch BAG vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO., zu B II 2 d dd), sie ergänzt sie also lediglich (BAG vom 27.02.1996, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 10, zu B III 3 b aa [3]).

  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Der Versicherte soll im Alter Bezüge erhalten, die seinem Einkommen aus der zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigung entsprechen (BGH vom 29.09.1993 - IV ZR 275/92 -, aaO.).

    Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst deckt nur solche Versorgungslücken, die die gesetzliche Rente offen läßt (BGH vom 29.09.1993 - IV ZR 275/92 - aaO.; vgl. auch BAG vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO., zu B II 2 d dd), sie ergänzt sie also lediglich (BAG vom 27.02.1996, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 10, zu B III 3 b aa [3]).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    aa) Artikel 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 46, 55, 62).

    Dabei ist ähnlich dem Gesetzgeber auch dem Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu gewähren, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 46, 55, 62).: Gegen dieses Verbot verstoßen die §§ 40 ff. VBLS nicht.

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Ebenso wie der Gesetzgeber mit § 55 Abs. 1 BeamtVG eine Anrechnung der gesetzlichen Renten auf die Versorgungsbezüge der Beamten ohne Verstoß gegen Artikel 14 GG bzw. Artikel 33 Abs. 5 GG , regeln durfte (vgl. BVerfG vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, NVwZ 1988, 329 ff.; BVerwG vom 09.11.1983 - 2 B 102.93 -, NVwZ 1985, 422 f.) durfte auch die VBL die Zusatzversorgung durch Anrechnung der gesetzlichen Renten auf die Gesamtversorgung begrenzen.
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91

    Versorgung durch Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Dem kann aus den nachstehenden Gründen nicht gefolgt werden, so daß offenbleiben kann, ob das beklagte Land selbst, das sich der VBL zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen bedient (vgl. BAG vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 9, zu B III 2 b bb) verpflichtet ist, die von der Klägerin begehrte Zusatzrente zu erbringen (vgl. hierzu BAG vom 11.02.1992 - 3 AZR 138/91 -, EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 9; BAG vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO.).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 154/83

    Anrechnung der gesetzlichen Altersrente auf eine Zusatzversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Dies geschieht im Wege einer Zusatzversorgung, die, die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Versorgungsrente bis zum Erreichen einer nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gebildeten Gesamtversorgung aufbessert (BGH vom 16.10.1985 - IV a ZR 154/83 -, VersR 1986, 142, 143).
  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 9/83

    Anspruch eines Ehegatten auf Geschiedenen-Witwen-Rente bei Scheidung aus

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    dd) Die Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten der öffentlichen Dienste hat den Zweck, deren Versorgung an die Beamtenversorgung anzugleichen (BGHZ 93, 17 ,22).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 102.83

    Beamtenrecht - Ruhensregelung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Ebenso wie der Gesetzgeber mit § 55 Abs. 1 BeamtVG eine Anrechnung der gesetzlichen Renten auf die Versorgungsbezüge der Beamten ohne Verstoß gegen Artikel 14 GG bzw. Artikel 33 Abs. 5 GG , regeln durfte (vgl. BVerfG vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, NVwZ 1988, 329 ff.; BVerwG vom 09.11.1983 - 2 B 102.93 -, NVwZ 1985, 422 f.) durfte auch die VBL die Zusatzversorgung durch Anrechnung der gesetzlichen Renten auf die Gesamtversorgung begrenzen.
  • BVerwG, 10.08.1993 - 2 B 102.93

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Ebenso wie der Gesetzgeber mit § 55 Abs. 1 BeamtVG eine Anrechnung der gesetzlichen Renten auf die Versorgungsbezüge der Beamten ohne Verstoß gegen Artikel 14 GG bzw. Artikel 33 Abs. 5 GG , regeln durfte (vgl. BVerfG vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, NVwZ 1988, 329 ff.; BVerwG vom 09.11.1983 - 2 B 102.93 -, NVwZ 1985, 422 f.) durfte auch die VBL die Zusatzversorgung durch Anrechnung der gesetzlichen Renten auf die Gesamtversorgung begrenzen.
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96
    Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG vom 19.06.1985 - 5 AZR 57/84 -, AP Nr. 11 zu § 4 BAT ; BAG vom 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 -, EzA § 618 BGB Nr. 10).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93

    Arbeitsrecht; Arbeitsverweigerung bei Asbestbelastung

  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. April 1997 - 11 Sa 1844/96 - wird zurückgewiesen.
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