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   LAG Hamm, 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99   

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LAG Hamm, 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99 (https://dejure.org/2001,17242)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99 (https://dejure.org/2001,17242)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2001 - 11 Sa 2157/99 (https://dejure.org/2001,17242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt der Berufungsbegründung; Feststellungsbegehren auf Bestehen eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses; Kündigungsschutzklage; Auslegung einer Erklärung als Kündigung; Allgemeine Feststellungsklage ; Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 1643/08

    Vertretung; Vollmachtsurkunde; Personalleiter; Zurückweisung; unverzüglich; HR

    Nicht zuletzt mit Rücksicht auf § 9 ArbGG sind daher hohe Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu stellen (LAG Hamm 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, BuW 2002, 308).

    Wird dazu nichts vorgetragen, ist die Berufung insoweit unzulässig (vgl. BAG in AP Nr. 25 zu § 519 ZPO; 02.04.1987 - 2 AZR 418/86, NZA 1987, 808; Hessisches LAG 05.07.2007; 11/19 Sa 69/07, juris; LAG Hamm 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, BuW 2002, 308).

  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

    Eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung liegt vor, wenn eine auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnittene Begründung geliefert wird, die erkennen lässt, in welchem Punkt tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist (BAG, Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 82/01, DB 2003, 1630; LAG Hamm, Urteil vom 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 03.08.2022 - 8 Ca 1730/22
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Kläger durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt und damit belegt, warum dieser, die Klage nach § 4 KSchG erweiternde Antrag zulässig sein, d.h. warum an der - noch dazu alsbaldigen - Feststellung ein rechtliches Interesse bestehen soll (vgl. LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, zitiert nach Juris Rz. 26, mwN.).

    Liefert der Kläger keine derartige Begründung, ist der Vortrag nicht schlüssig und die Klage insoweit als unzulässig abzuweisen (vgl. LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, zitiert nach Juris Rz. 26).

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 225/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

    Insoweit gilt nichts anderes als bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die nur Erfolg haben kann, wenn der Arbeitnehmer darlegen und erforderlichenfalls beweisen kann, dass überhaupt eine Kündigung ausgesprochen worden ist (vgl. hierzu LAG Hamm v. 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99 - juris; KR-Friedrich, 10. Auflage 2013, § 4 KSchG Rn.245).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 334/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

    Insoweit gilt nichts anderes als bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die nur Erfolg haben kann, wenn der Arbeitnehmer darlegen und erforderlichenfalls beweisen kann, dass überhaupt eine Kündigung ausgesprochen worden ist (vgl. hierzu LAG Hamm v. 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99 - juris; KR-Friedrich, 10. Auflage 2013, § 4 KSchG Rn.245).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 226/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

    Insoweit gilt nichts anderes als bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage, die nur Erfolg haben kann, wenn der Arbeitnehmer darlegen und erforderlichenfalls beweisen kann, dass überhaupt eine Kündigung ausgesprochen worden ist (vgl. hierzu LAG Hamm v. 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99 - juris; KR-Friedrich, 10. Auflage 2013, § 4 KSchG Rn.245).
  • LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08

    Altersgrenze - Flugingenieur

    In diesem Fall kann offen bleiben, ob dies bereits zur Unzulässigkeit der Kündigungsschutzklage mangels Feststellungsinteresses (BAG 22. Mai 1980 - 2 AZR 613/78 - n.v.; juris) oder zur Unschlüssigkeit der Klage (v.Hoyningen-Huene/Linck, KSchG, 14. Aufl., § 1 Rdnr. 139) und damit zur Unbegründetheit (LAG Hamm 13. März 2001 - 11 Sa 2157/99 - n.v., juris) führt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2007 - 6 Sa 156/07

    Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Zustandekommen, Kündigung, keine, Vorliegen

    Behauptet der Arbeitgeber aber gar nicht gekündigt zu haben, muss der Arbeitnehmer darlegen und ggf. beweisen, dass entgegen der Behauptung des Arbeitgebers doch gekündigt wurde, anderenfalls ist die Klage schon aus diesem Grunde abzuweisen (LAG Hamm 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99 - zitiert nach Juris; KR Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn 245).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 7 Ca 3835/05
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Kläger durch Tatsachenvortrag weitere streitige Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit darstellt (vgl. LAG Hamm vom 13. März 2001, Az: 11 Sa 2157/99 , BAG vom 13. März 1997 in NZA 1997, 844 [BAG 13.03.1997 - 2 AZR 512/96] ).
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