Rechtsprechung
LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Information des Arbeitnehmers auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsüberganges - Verwirkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines vollzogenen Betriebsübergangs bei wirksamem Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses; Umfang der Informationspflichten des bisherigen Arbeitgebers gegenüber seinem vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer; Verwirkung des Klagerechts ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 11.01.2008 - 3 Ca 1705/07
- LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 585/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG München, 17.04.2008 - 4 Sa 1063/07
Betriebsübergang, Widerspruch
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
(vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07, unter 4 a) am Ende).Die vom Großen Senats des BAG zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch entwickelten Grundsätze (Beschluss des GS vom 27.02.1985, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), können hier nur in der Weise zur Anwendung kommen, dass bis zur Rechtskraft eines zugunsten des Arbeitnehmers ergehenden Feststellungsurteils über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsveräußerer und nicht lediglich bis zum Erlass eines nicht rechtskräftigen instanzgerichtlichen Urteils hierbei im Regelfall die schützenswerten Interessen des alten Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung der mit dem Betrieb(steil) zunächst übergegangenen Arbeitnehmer deren Beschäftigungsinteressen überwiegen, weil beim abgebenden Arbeitgeber eben der Arbeitsbereich insgesamt als solcher qua Betriebsübergang - schon seit langem - weggefallen ist und eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn damit nicht mehr ohne weiteres besteht und weil bei einem Betriebsübergang - wie auch hier - regelmäßig eine Vielzahl von Arbeitnehmern ein Weiterbeschäftigungsbegehren geltend macht (vgl. auch LAG München, 4. Kammer, Urteil vom 17.4.2008, Az.: 4 Sa 1063/07).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
Zwar habe der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner grundlegenden Entscheidung vom 27.02.1985 (BAG GS 1/84) anerkannt, dass ein gekündigter Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder den Zugang der fristlosen Kündigung hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses habe, wenn die Kündigung unwirksam sei und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegen stünden.Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass mit Beschluss vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) der Große Senat für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses anerkannt hat, wenn nicht überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
Die Frist begann jedoch nicht zu laufen, da die Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB fehlerhaft war (BAG, Urteil vom 13.7.2006, Az.: 8 AZR 305/05, NJW 2007, 246).
- BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (BAG, Urteil vom 31.01.2008, 8 AZR 1116/06, zit. n. Juris). - BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
Die bloße Weiterarbeit ist jedoch nicht geeignet, das Umstandsmoment zu verwirklichen (BAG Urteil vom 14.12.2006, 8 AZR 763/05). - BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
Übt eine Vielzahl von Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht aus, kann sich demgemäß aus der Zweckrichtung der Widerspruchsausübung, soweit sie nicht im Schwerpunkt auf die Verhinderung des Arbeitgeberwechsels zielt, sondern beispielsweise von der Motivation getragen ist, den Betriebsübergang als solchen zu verhindern oder aber Vergünstigungen zu erzielen, auf die die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch haben, ein rechtsmissbräuchliches Handeln ergeben (BAG vom 30.09.2004, 8 AZR 462/03). - BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
Hierbei muss das Interesse des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG vom 15.02.2007, 8 AZR 449/06, Rn. 42, zitiert nach Juris). - LAG Düsseldorf, 04.04.2007 - 7 (11) Sa 783/06
Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht - …
Auszug aus LAG München, 04.06.2008 - 11 Sa 48/08
In einer Parallelentscheidung vom 04.04.2007, 7 (11) Sa 783/06, bei der der Arbeitnehmer nach Kündigung durch den Erwerber im Kündigungsschutzverfahren vor Beantragung des Insolvenzverfahrens einen Beendigungsvergleich geschlossen und sodann nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens seinen Widerspruch erklärt habe, habe das LAG Düsseldorf eine konkludente Verzichtserklärung in analoger Anwendung des § 144 BGB verneint.
- LAG München, 17.06.2008 - 7 Sa 55/08
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den …
Zu vergleichbaren Fällen liegen bereits mehrere Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München vor, vgl. Urteil vom 17.04.2008 Az.: 4 Sa 1063/07; Urteil der erkennenden Kammer vom 22.04.2008 Az.: 7 Sa 986/07 sowie Urteile vom 04.06.2008 Az.: 11 Sa 861/07, 11 Sa 886/0711 Sa 1208/07 und 11 Sa 48/08.Zutreffend führt auch die Kammer 11 des LAG München in ihrem Urteil vom 04.06.2008 - Az.: 11 Sa 48/08 - aus, dass die Information der Beklagten auch deswegen unrichtig ist, weil sie den Eindruck erweckt, sämtliche Aktiva des Bereichs COM MD seien an die B. verkauft worden.
- LAG München, 29.04.2008 - 7 Sa 986/07
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen den …
Zu vergleichbaren Fällen liegen bereits mehrere Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München vor, vgl. Urteil vom 17.04.2008 Az.: 4 Sa 1063/07 sowie Urteile vom 04.06.2008 Az.: 11 Sa 861/07, 11 Sa 886/07, 11 Sa 1208/07 und 11 Sa 48/08.Zutreffend führt auch die Kammer 11 des LAG München in ihrem Urteil vom 04.06.2008 - Az.: 11 Sa 48/08 - aus, dass die Information der Beklagten zu 2) auch deswegen unrichtig ist, weil sie den Eindruck erweckt, sämtliche Aktiva des Bereichs COM MD seien an die B. M. verkauft worden.
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 585/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Juni 2008 - 11 Sa 48/08 - aufgehoben.