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   OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03   

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https://dejure.org/2004,9291
OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03 (https://dejure.org/2004,9291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03 (https://dejure.org/2004,9291)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 11 U (Kart) 54/03 (https://dejure.org/2004,9291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 GWB, § 134 BGB, § 812 BGB
    Kartellrecht: Kein Abschluss eines Gasliefervertrages trotz Gasentnahme; Einwand des Preismissbrauchs gegenüber dem Bereicherungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Gaslieferungsvertrages; Zulässigkeit einer Gebietsschutzvereinbarung; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Teilurteils; Nichtzustandekommen einer Interimsvereinbarung ; Zustandekommen eines Monopolvertrages

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Gaslieferungsvertrages; Zulässigkeit einer Gebietsschutzvereinbarung; Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Teilurteils; Nichtzustandekommen einer Interimsvereinbarung ; Zustandekommen eines Monopolvertrages

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Beachtlichkeit des kartellrechtlichen Verbots missbräuchlich überhöhter Preise im Breicherungsrecht; langlaufender Gaslieferungsvertrag.

  • Judicialis

    GWB § 19 IV; ; ZPO § 301

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 IV; ZPO § 301
    Zur Zulässigkeit eines Teilurteils in einer Kartellsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen und damit die Unzulässigkeit eines Teilurteils kann sich vielmehr auch daraus ergeben, dass das Berufungs- oder Revisionsgericht zu einer vom Erstgericht abweichenden Beurteilung gelangen kann (BGH FamRZ 1987, 151, 152; BGH WM 1994, 865, 868; BGH NJW 2001, 778, 79; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 445, 446).

    II) Ein ­ prozessual mögliches ­ "Heraufziehen" des auf Feststellung gerichteten Widerklageantrags der Beklagten zwecks Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, das dem Senat eine abschließende Entscheidung zur Sache ermöglichen würde (s. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; WM 1994, 865, 868; NJW 2001, 78, 79), erscheint nicht sachdienlich.

    Im übrigen würde hierdurch ein zentraler Teil des vorliegenden Rechtsstreits (Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags von 1993 ab dem 30.9.1999) erst in zweiter Instanz erstmalig entschieden (s. zu diesem Aspekt BGH WM 1994, 865, 868); den Parteien ginge so eine Instanz verloren.

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Der Erlass eines Teilurteils scheidet darum bereits dann aus, wenn die Möglichkeit abweichender Beurteilung einer auch für den noch offenen Verfahrensgegenstand bedeutsamen Vorfrage besteht (BGH NJW 1997, 453, 454; OLG Frankfurt, MDR 1998, 1053 f).

    So hat es etwa der BGH als unzulässig angesehen, in einem Bauprozess eine auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung gerichtete Widerklage durch Teilurteil wegen eingetretener Verjährung abzuweisen, solange die auf Zahlung des Werklohns gerichtete Klage noch anhängig war; der Grund hierfür wurde darin gesehen, dass sowohl für den bereits beschiedenen Gewährleistungsanspruch als auch für den noch unbeschiedenen Werklohnanspruch die Frage der Abnahme der Werkleistung vorgreiflich war und dass damit in dieser Frage die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen eröffnet wurde (BGH NJW 1997, 453, 455).

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Zwar nimmt grundsätzlich derjenige, der aus einem Verteilungsnetz eines Versorgungsunternehmens Energie entnimmt, die Offerte des Unternehmens durch sozialtypisches Verhalten an; er muss daher auch dann das tarifliche Entgelt zahlen, wenn er dem ausdrücklich widerspricht (BGH NJW 1983, 1777).
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    II) Ein ­ prozessual mögliches ­ "Heraufziehen" des auf Feststellung gerichteten Widerklageantrags der Beklagten zwecks Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, das dem Senat eine abschließende Entscheidung zur Sache ermöglichen würde (s. dazu BGH NJW 1960, 339, 340; WM 1994, 865, 868; NJW 2001, 78, 79), erscheint nicht sachdienlich.
  • OLG Stuttgart, 21.03.2002 - 2 U 136/01

    Wettbewerbsbeschränkender Energielieferungsvertrag: Unwirksamkeit nach wertender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Wenn das Landgericht etwa ­ in Übereinstimmung mit der Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 21.3.2002 - 2 U 136/01, Umdruck Bl. 1113 ff d.A.) ­ zu der Einschätzung gelangt, der Vertrag von 1993 sei nicht schon wegen der darin enthaltenen Gebietsschutzvereinbarung zugunsten der Klägerin, der Bedarfsdeckungsverpflichtung zu Lasten der Beklagten und der Vereinbarung über die Laufzeit insgesamt unwirksam, muss es prüfen, ob sich diese Nichtigkeit jedenfalls für den Zeitraum ab dem 30.9.1999 aus einem Verstoß der dort getroffenen Entgeltregelung gegen die §§ 19 I, IV Nr. 2 GWB i.V.m. § 134 BGB ergibt.
  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    I) 1) Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn die Gefahr besteht, dass es im Teil- und im Schlussurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (s. dazu zuletzt BGH NJW-RR 2003, 303 f).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen und damit die Unzulässigkeit eines Teilurteils kann sich vielmehr auch daraus ergeben, dass das Berufungs- oder Revisionsgericht zu einer vom Erstgericht abweichenden Beurteilung gelangen kann (BGH FamRZ 1987, 151, 152; BGH WM 1994, 865, 868; BGH NJW 2001, 778, 79; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 445, 446).
  • OLG Hamburg, 18.09.1990 - 12 UF 69/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03
    Die Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen und damit die Unzulässigkeit eines Teilurteils kann sich vielmehr auch daraus ergeben, dass das Berufungs- oder Revisionsgericht zu einer vom Erstgericht abweichenden Beurteilung gelangen kann (BGH FamRZ 1987, 151, 152; BGH WM 1994, 865, 868; BGH NJW 2001, 778, 79; OLG Hamburg, FamRZ 1991, 445, 446).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 11 U 27/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils: Aufrechnungsforderungen zugleich Gegenstand der

    Damit ist die Frage des Bestehens von Schadensersatzansprüchen im Jahre 2002 zumindest eine sich in beiden Verfahren stellende gemeinsame Vorfrage, so dass auch aus diesem Grunde der Erlass eines Teilurteils nicht zulässig war, weil die Gefahr widersprechender Entscheidungen über eine gemeinsame Vorfrage besteht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25.05.2004 - 11 U (Kart) 54/03 = OLGR 04, 361).
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