Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 25.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00   

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https://dejure.org/2005,13930
OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2005,13930)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2005 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2005,13930)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2005,13930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Restwerklohn und die Erstattung von eingezogenen Beträgen aus zwei Gewährleistungsbürgschaften; Abtretung von Ansprüchen eines Bauträgers aus nicht mehr bestehenden Verträgen; Ersatz von Mängelbeseitigungskosten und Minderungsansprüche einschließlich der ...

  • Judicialis

    AGBG § 1 Abs. 2

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafen häufig AGB-rechtlich unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe der Vertragsstrafe ausgehandelt? (IBR 2006, 247)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
    Insoweit wird ein Aushandeln nicht vorgetragen; der Umstand, dass der Vertrag in anderen Bereichen abgeändert worden sein soll, ist ohne Bedeutung (BGHZ 153, 311, 321 ff).

    Ein Aushandeln im Sinne von § 1 Abs. 2 AGB-Gesetz (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F.) liegt nur dann vor, wenn der Verwender den Inhalt der Regelung ernsthaft zur Disposition stellt und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt; der Kunde muss also die Möglichkeit haben, den Inhalt der Bedingung wirklich zu beeinflussen (BGHZ 104, 236; 153, 311, 321 ff.; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Auflage 2004, § 305 BGB, Rdn. 21).

  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99

    Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BauR 2000, 569; dazu auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 1034) darf ein Bauherr die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltene Zustimmung nicht verweigern, wenn er ein anerkennenswertes Interesse an der Verweigerung der Zustimmung nicht (mehr) hat oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der Erteilung der Zustimmung überwiegen.
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1991, 843; dazu auch Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Auflage 2004, § 305 BGB, Rdn. 9) ergibt sich zudem, wenn eine Vertragspartei die von einem anderen vorformulierten Bedingungen für eigene Zwecke übernimmt, deren abstrakt-genereller Charakter bereits aus der Zweckbestimmung des Aufstellers; es ist nicht erforderlich, dass die Parteien selbst eine Mehrfachverwendung beabsichtigen.
  • BGH, 04.10.1965 - VII ZR 185/63

    Zahlung eines Kaufpreises - Abtretung von Forderungen - Verpflichtungen aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass im Falle der Abtretung einer Forderungsmehrheit das Bestimmtheitserfordernis dann gewahrt ist, wenn davon alle Forderungen aus einem bestimmten Zeitraum (BGH WM 1966, 13) oder aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Auflage 2004, § 398 BGB, Rdn. 15) erfasst sind.
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
    Aus der rechtlichen Qualifizierung der Vertragsstrafenvereinbarung als AGB ergibt sich ihre Unwirksamkeit: Die im Zusammenhang mit der Regelung der Vertragsstrafe in Ziffer 4.5 des Vertrages getroffene Regelung, dass die Vertragsstrafe bei der Abnahme nicht vorbehalten werden muss, ist in AGB ebenso wenig möglich (BGH BauR 1984, 643; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2284), wie eine verschuldensunabhängige Verwirkung (OLG Frankfurt, BauR 1999, 51; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2049), genauso wenig wie eine Vereinbarung des Inhalts, dass die verwirkte Vertragsstrafe von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen ist (BGH BauR 1984, 643).
  • OLG Frankfurt, 25.11.1997 - 14 (27) U 137/96

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafen - Vereinbarung in AGB?

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
    Aus der rechtlichen Qualifizierung der Vertragsstrafenvereinbarung als AGB ergibt sich ihre Unwirksamkeit: Die im Zusammenhang mit der Regelung der Vertragsstrafe in Ziffer 4.5 des Vertrages getroffene Regelung, dass die Vertragsstrafe bei der Abnahme nicht vorbehalten werden muss, ist in AGB ebenso wenig möglich (BGH BauR 1984, 643; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2284), wie eine verschuldensunabhängige Verwirkung (OLG Frankfurt, BauR 1999, 51; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2049), genauso wenig wie eine Vereinbarung des Inhalts, dass die verwirkte Vertragsstrafe von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen ist (BGH BauR 1984, 643).
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   OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00   

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OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2000,8082)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2000 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2000,8082)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 11 U 4/00 (https://dejure.org/2000,8082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAO § 55 Abs. 2 Satz 2; ; BRAO § 55 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 78 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beauftragung des Kanzleiabwicklers eines OLG-Anwalts mit der Berufungseinlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Postulationsfähigkeit; Berufung; Oberlandesgericht ; Kanzleiabwickler; Kooperationsvereinbarung ; Zulassung

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92

    Berufungseinlegung durch Abwickler eines OLG-Anwaltes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
    Neue Aufträge darf er im Rahmen seiner Tätigkeit als Abwickler wirksam vor den Gerichten vertreten, bei dem der Rechtsanwalt, dessen Praxis er abwickelt, zugelassen war (BGH MDR 1992, 809).
  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 2/66

    Abwicklung der Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts - Auftreten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
    bb) Daß der Beklagten-Vertreter bei der Einlegung der Berufung nicht zum Ausdruck gebracht hat, er werde als Abwickler der Kanzlei tätig, schadet nicht (BGH NJW 1966, 1362).
  • OLG Hamburg, 16.11.1971 - 12 U 169/69
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
    Die bloße Fortsetzung des eigenen Mandates aus erster Instanz würde sich als Fortführung einer "schwebenden Angelegenheit" darstellen und nicht die Annahme rechtfertigen, es handle sich um einen neuen Auftrag (HansOLG NJW 1972, 775).
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