Rechtsprechung
OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Restwerklohn und die Erstattung von eingezogenen Beträgen aus zwei Gewährleistungsbürgschaften; Abtretung von Ansprüchen eines Bauträgers aus nicht mehr bestehenden Verträgen; Ersatz von Mängelbeseitigungskosten und Minderungsansprüche einschließlich der ...
- Judicialis
AGBG § 1 Abs. 2
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsstrafen häufig AGB-rechtlich unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Höhe der Vertragsstrafe ausgehandelt? (IBR 2006, 247)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.12.1999 - 18 O 168/98
- OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
- BGH, 09.02.2006 - VII ZR 47/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
Insoweit wird ein Aushandeln nicht vorgetragen; der Umstand, dass der Vertrag in anderen Bereichen abgeändert worden sein soll, ist ohne Bedeutung (BGHZ 153, 311, 321 ff).Ein Aushandeln im Sinne von § 1 Abs. 2 AGB-Gesetz (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F.) liegt nur dann vor, wenn der Verwender den Inhalt der Regelung ernsthaft zur Disposition stellt und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt; der Kunde muss also die Möglichkeit haben, den Inhalt der Bedingung wirklich zu beeinflussen (BGHZ 104, 236; 153, 311, 321 ff.;… Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Auflage 2004, § 305 BGB, Rdn. 21).
- BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99
Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BauR 2000, 569;… dazu auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 1034) darf ein Bauherr die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltene Zustimmung nicht verweigern, wenn er ein anerkennenswertes Interesse an der Verweigerung der Zustimmung nicht (mehr) hat oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der Erteilung der Zustimmung überwiegen. - BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1991, 843;… dazu auch Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Auflage 2004, § 305 BGB, Rdn. 9) ergibt sich zudem, wenn eine Vertragspartei die von einem anderen vorformulierten Bedingungen für eigene Zwecke übernimmt, deren abstrakt-genereller Charakter bereits aus der Zweckbestimmung des Aufstellers; es ist nicht erforderlich, dass die Parteien selbst eine Mehrfachverwendung beabsichtigen.
- BGH, 04.10.1965 - VII ZR 185/63
Zahlung eines Kaufpreises - Abtretung von Forderungen - Verpflichtungen aus einem …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass im Falle der Abtretung einer Forderungsmehrheit das Bestimmtheitserfordernis dann gewahrt ist, wenn davon alle Forderungen aus einem bestimmten Zeitraum (BGH WM 1966, 13) oder aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb (…Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Auflage 2004, § 398 BGB, Rdn. 15) erfasst sind. - BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
Aus der rechtlichen Qualifizierung der Vertragsstrafenvereinbarung als AGB ergibt sich ihre Unwirksamkeit: Die im Zusammenhang mit der Regelung der Vertragsstrafe in Ziffer 4.5 des Vertrages getroffene Regelung, dass die Vertragsstrafe bei der Abnahme nicht vorbehalten werden muss, ist in AGB ebenso wenig möglich (BGH BauR 1984, 643;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2284), wie eine verschuldensunabhängige Verwirkung (OLG Frankfurt, BauR 1999, 51;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2049), genauso wenig wie eine Vereinbarung des Inhalts, dass die verwirkte Vertragsstrafe von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen ist (BGH BauR 1984, 643). - OLG Frankfurt, 25.11.1997 - 14 (27) U 137/96
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafen - Vereinbarung in AGB?
Auszug aus OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 4/00
Aus der rechtlichen Qualifizierung der Vertragsstrafenvereinbarung als AGB ergibt sich ihre Unwirksamkeit: Die im Zusammenhang mit der Regelung der Vertragsstrafe in Ziffer 4.5 des Vertrages getroffene Regelung, dass die Vertragsstrafe bei der Abnahme nicht vorbehalten werden muss, ist in AGB ebenso wenig möglich (BGH BauR 1984, 643;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2284), wie eine verschuldensunabhängige Verwirkung (OLG Frankfurt, BauR 1999, 51;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage 2002, Rdn. 2049), genauso wenig wie eine Vereinbarung des Inhalts, dass die verwirkte Vertragsstrafe von der Schlussrechnung in Abzug zu bringen ist (BGH BauR 1984, 643).
- OLG Celle, 05.03.2014 - 7 U 114/13
Übersicherung durch Sicherungsabrede im Generalunternehmervertrag neben …
Denn die Klauseln werden dann in Ihrem Kerngehalt nicht wirklich zur Disposition gestellt, was aber nach der Rechtsprechung als Mindestvoraussetzung anzusehen ist (vgl. BGH - VII ZR 162/12 - NZBau 2013, 297; BGH - V ZR 220/02 - in NJW 2003, 1313, Rn. 6 f. und BGH - XII ZR 5/06 - in Grundeigentum 2008, 1049, Rn. 17; OLG Oldenburg BauR 2005, 766, Rn. 54; OLG Köln IBR 2006, 247, Rn. 41;. - OLG Dresden, 01.03.2007 - 4 U 2228/05 AGB-Klauseln, die die Verwirkung einer Vertragsstrafe an die bloße Fristüberschreitung knüpfen, also von einem Verzug und damit einem Verschulden des Auftragnehmers unabhängig sind, sind wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG a.F. unwirksam (allg. Auffassung, vgl. zuletzt OLG Köln IBR 2006, 247 - Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH zurückgewiesen).
- LG Berlin, 31.01.2012 - 63 S 233/11
Anspruch eines Mieters auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einer …
In einseitig vom Verwender aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermag eine von § 339 BGB abweichende verschuldensunabhängige Vertragsstrafe dagegen regelmäßig nicht wirksam vereinbart werden (…st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urt. v. 18.04.1984 - VIII ZR 50/83, Grundeigentum 1984, 625;… BGH, Urt. v. 24.04.1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1031 ;… BGH, Urt. v. 26.09.1996 - VII ZR 318/95, NJW 1997, 135 ;… BGH, Urt. v. 23.01.2003 - VII ZR 210/01, NJW 2003, 1805 ;… BGH, Urt. v. 13.12.2001 - VII ZR 432/00, NJW 2002, 1274 ; BGH, Urt. v. 06.12.2007 - VII ZR 28/07, NJW-RR 2008, 615 jew. m.w.N., vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 19.01.2005 - 11 U 4/00, IBR 2006, 247).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BRAO § 55 Abs. 2 Satz 2; ; BRAO § 55 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 78 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beauftragung des Kanzleiabwicklers eines OLG-Anwalts mit der Berufungseinlegung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Postulationsfähigkeit; Berufung; Oberlandesgericht ; Kanzleiabwickler; Kooperationsvereinbarung ; Zulassung
Papierfundstellen
- MDR 2001, 239
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92
Berufungseinlegung durch Abwickler eines OLG-Anwaltes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
Neue Aufträge darf er im Rahmen seiner Tätigkeit als Abwickler wirksam vor den Gerichten vertreten, bei dem der Rechtsanwalt, dessen Praxis er abwickelt, zugelassen war (BGH MDR 1992, 809). - BGH, 21.04.1966 - VII ZB 2/66
Abwicklung der Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts - Auftreten des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
bb) Daß der Beklagten-Vertreter bei der Einlegung der Berufung nicht zum Ausdruck gebracht hat, er werde als Abwickler der Kanzlei tätig, schadet nicht (BGH NJW 1966, 1362). - OLG Hamburg, 16.11.1971 - 12 U 169/69
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
Die bloße Fortsetzung des eigenen Mandates aus erster Instanz würde sich als Fortführung einer "schwebenden Angelegenheit" darstellen und nicht die Annahme rechtfertigen, es handle sich um einen neuen Auftrag (HansOLG NJW 1972, 775).