Weitere Entscheidung unten: FG München, 04.04.2007

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   FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07 B   

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https://dejure.org/2008,12739
FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07 B (https://dejure.org/2008,12739)
FG München, Entscheidung vom 04.04.2008 - 11 V 1815/07 B (https://dejure.org/2008,12739)
FG München, Entscheidung vom 04. April 2008 - 11 V 1815/07 B (https://dejure.org/2008,12739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 AStG a.F. bei Umzug in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (hier: Portugal))

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) bei Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstsaat mit der Niederlassungsfreiheit ; Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheides im Fall ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung mit Gemeinschaftsrecht bei Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1439
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    11Mittlerweile hat der EuGH in seiner zur niederländischen Wegzugsbesteuerung ergangenen Entscheidung vom 7. September 2006 C-470/04 (DStR 2006, 1691) klargestellt, dass Artikel 43 EG einem Mitgliedstaat nicht grundsätzlich verbietet, ein System einzuführen, nach dem der latente Wertzuwachs von Gesellschaftsanteilen besteuert wird, wenn ein Steuerpflichtiger aus diesem Mitgliedstaat wegzieht.

    Für den Ausschluss einer Beschränkung ist es nicht ausreichend, wenn die Herstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen Zustands in das Ermessen der Steuerverwaltung gestellt ist (Urteile vom 26. Oktober 1995 - C-151/94 m.w.N, vom 8. Mai 1990 - C 175/88, Schlussanträge der Generalanwältin im Verfahren C-470/04 Rz 83, Fußnote 46).

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    Der EuGH hatte mit Urteil vom 11. März 2004 (C-9/02) hinsichtlich der vergleichbaren französischen Regelung zur Wegzugsbesteuerung entschieden, dass diese nicht mit der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) vereinbar ist.
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    Dies scheidet mit Rücksicht auf das summarische Verfahren gemäß § 69 Abs. 3 FGO aus (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04

    Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    9Der erkennende Senat ist bei summarischer Prüfung anders als das FG Düsseldorf (Urteil vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 361) der Auffassung, dass die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 S.1 AStG auch nach der Ergänzung durch § 6 Abs. 2 bis 7 AStG n.F. möglicherweise gegen höherrangiges Europa-Recht verstößt.
  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    Allein der Wohnsitz der Antragsteller im EG-Ausland begründet keine Gefährdung der Steuerforderung, wenn -wie hier- die Vollstreckbarkeit der betreffenden Forderung aufgrund der sog. EG-Beitreibungsrichtlinie im EG-Ausland wie im Inland gewährleistet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).
  • EuGH, 26.10.1995 - C-151/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    Für den Ausschluss einer Beschränkung ist es nicht ausreichend, wenn die Herstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen Zustands in das Ermessen der Steuerverwaltung gestellt ist (Urteile vom 26. Oktober 1995 - C-151/94 m.w.N, vom 8. Mai 1990 - C 175/88, Schlussanträge der Generalanwältin im Verfahren C-470/04 Rz 83, Fußnote 46).
  • BFH, 06.03.2000 - V B 170/99

    AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler -HHSp-, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz. 87).
  • BFH, 18.10.1989 - IV B 149/88

    Zur Frage der gewinnerhöhenden Auflösung einer Verbindlichkeit aufgrund einer

    Auszug aus FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler -HHSp-, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz. 87).
  • BFH, 23.09.2008 - I B 92/08

    Gemeinschaftsrechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzeugsteuer nach

    Das FG München gab dem Antrag durch Beschluss vom 4. April 2008 11 V 1815/07 für das Klageverfahren statt (ebenso wie schon zuvor für das Einspruchsverfahren, vgl. FG München, Beschluss vom 3. August 2006 11 V 500/06, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2006, 746).
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   FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24973
FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07 (https://dejure.org/2007,24973)
FG München, Entscheidung vom 04.04.2007 - 11 V 1815/07 (https://dejure.org/2007,24973)
FG München, Entscheidung vom 04. April 2007 - 11 V 1815/07 (https://dejure.org/2007,24973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AStG § 6 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; EG Art. 43

  • rechtsportal.de

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung mit Gemeinschaftsrecht bei Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung mit Gemeinschaftsrecht bei Umzug in einen anderen EU-Mitgliedstaat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Der EuGH hatte mit Urteil vom 11. März 2004 (C-9/02) hinsichtlich der vergleichbaren französischen Regelung zur Wegzugsbesteuerung entschieden, dass diese nicht mit der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) vereinbar ist.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Mittlerweile hat der EuGH in seiner zur niederländischen Wegzugsbesteuerung ergangenen Entscheidung vom 7. September 2006 C-470/04 (DStR 2006, 1691) klargestellt, dass Artikel 43 EG einem Mitgliedstaat nicht grundsätzlich verbietet, ein System einzuführen, nach dem der latente Wertzuwachs von Gesellschaftsanteilen besteuert wird, wenn ein Steuerpflichtiger aus diesem Mitgliedstaat wegzieht.
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Dies scheidet mit Rücksicht auf das summarische Verfahren gemäß § 69 Abs. 3 FGO aus (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04

    Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Der erkennende Senat ist bei summarischer Prüfung anders als das FG Düsseldorf (Urteil vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 361) der Auffassung, dass die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 S.1 AStG auch nach der Ergänzung durch § 6 Abs. 2 bis 7 AStG n.F. möglicherweise gegen höherrangiges Europa- Recht verstößt.
  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Allein der Wohnsitz der Antragsteller im EG-Ausland begründet keine Gefährdung der Steuerforderung, wenn -wie hier- die Vollstreckbarkeit der betreffenden Forderung aufgrund der sog. EG-Beitreibungsrichtlinie im EG-Ausland wie im Inland gewährleistet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12).
  • EuGH, 26.10.1995 - C-151/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Für den Ausschluss einer Beschränkung ist es nicht ausreichend, wenn die Herstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen Zustands in das Ermessen der Steuerverwaltung gestellt ist (Urteile vom 26. Oktober 1995 - C-151/94 m.w.N, vom 8. Mai 1990 - C 175/88, Schlussanträge der Generalanwältin im Verfahren C- 470/04 Rz 83, Fußnote 46).
  • BFH, 06.03.2000 - V B 170/99

    AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz. 87).
  • BFH, 18.10.1989 - IV B 149/88

    Zur Frage der gewinnerhöhenden Auflösung einer Verbindlichkeit aufgrund einer

    Auszug aus FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Ernstliche Zweifel können danach auch bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 IV B 149/88, BFHE 158, 426, BStBl II 1990, 71; in BFH/NV 2000, 1147; Birkenfeld in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 69 FGO Rz 311, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz. 87).
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