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   OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11411
OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02 (https://dejure.org/2003,11411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2003 - 11 Verg 2/02 (https://dejure.org/2003,11411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2003 - 11 Verg 2/02 (https://dejure.org/2003,11411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsantrag unzulässig bei unzulässigem Nachprüfungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Unzuverlässigkeit des Bieters; Möglichkeit einer erneuten Überprüfung bei Zweifeln an der Eignung eines Bieters; Notwendigkeit einer erneuten Ausschreibung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erneute Eignungsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 415 Abs. 1; GWB § 114 § 123
    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gerichtlichen Feststellungsantrags; Pflicht zur Ausschreibung bei Vertragsübernahme

Besprechungen u.ä.

  • byok.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Wettbewerbsrecht lauert immer im Hintergrund

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 633
  • ZfBR 2003, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02
    Aus diesen Gründen sind sie aber nicht berücksichtigungsfähig (vgl.. BGH, NJW 2000, 661 ff.).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sich Zweifel an der Eignung eines Bieters ergeben (vgl. BGH NJW 1998, 3644 ff.).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02
    Dafür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergabeverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens abzumildern (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2002, 73; OLG Düsseldorf, WuW/EVerG 459; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02:2003 - 11 Verg. 3/02).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06

    Zum Begriff des "öffentlichen Auftrags" gemäß § 99 GWB - Auftragsvergabe durch

    Der Feststellungsantrag nach § 123 S. 3 GWB setzt einen zulässigen und vorrangig angebrachten Nachprüfungsantrag voraus (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 5.8.2003 - 11 Verg 1/02, VergabeR 2003, 725, 726 f.; Beschl. v. 5.8.2003 - 11 Verg 2/02, NZBau 2003, 633).
  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    Etwas anderes könnte bei der im Vergaberecht gebotenen funktionalen Betrachtungsweise allenfalls dann in Betracht gezogen werden, wenn der Vertrag übergeleitet wird auf ein Unternehmen desselben Konzerns (vgl. zu dieser Konstellation OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. August 2003, 11 Verg 2/02, sowie VKA-19/99 vom 7. April 1999).
  • OLG Celle, 11.06.2015 - 13 Verg 4/15

    Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass ein interner Umstrukturierungsprozess Auswirkungen auf den Inhalt der abgeschlossenen Verträge hatte oder zu Änderungen im sachlichen oder personellen "Know-how" geführt hätte (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5. August 2003 - 11 Verg 2/02, NZBau 2003, 633 f., juris Rn. 70; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008 C-454/06, NZBau 2008, 518 ff.).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    38 Der Zulässigkeit des Feststellungsantrages nach § 123 S. 3, 114 Abs. 2 GWB steht aber entgegen, dass der ursprüngliche Nachprüfungsantrag unzulässig war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. September 2009, 1 Verg. 6/06; Beschluss vom 4. Februar 2009, 1 Verg 4/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. August 2003, 11 Verg 2/02; Weyand- Jaeger , Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 Rz. 1238; Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, 12. Los Rz. 24; § Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 Rz. 74; ).
  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Bloße interne Neuorganisationen haben keine wettbewerbliche Relevanz und erfordern keine Neuausschreibung (Ganske in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 132 GWB, Rn. 24; Wiedemann, in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 132 GWB, Rn. 7, 30; zu der letztgenannten Konstellation etwa OLG Frankfurt, B.v.5.8.2003 - 11 Verg 2/02 - juris Rn. 70; vgl. in der Folge auch die "Pressetext"-Entscheidung des EuGH, U.v. 19.6.2008 - C-454/06 - juris Rn. 40).
  • VK Münster, 26.10.2007 - VK 25/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

    unzulässig dem Wettbewerb entzogen werden (so OLG Düsseldorf, 18.10.2006, Verg 30/06) oder eine Vertragsübernahme nach § 415 Abs. 1 BGB vorliegt, die eben keine de-facto Vergabe darstellt und keine vergaberechtliche Neuvergabe des Auftrages erfordert (so OLG Frankfurt, 05.08.2003, 11 Verg 2/02).
  • VK Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 1 VK 14/04

    Welche Anforderungen sind an eine Rüge zu stellen?

    Ein solcher Feststellungsantrag ist jedoch nur zulässig, wenn die Vergabekammer in zulässiger Weise angerufen worden war (OLG Frankfurt vom 5.8.2003, 11 Verg 2/02; Imenga/Mesmäcker/Dreher, GWB, 3. Aufl., § 114 Rdn. 41).
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