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OLG Köln, 25.05.2001 - 11 W 11/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderter Streitwert für Erörterungsgebühr; Erledigungserklärung; Hauptsachewert
- Judicialis
GKG § 25 Abs. 3; ; BRAGO § 9 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 31 Abs. 1 Ziffer 4; GKG §§ 12 25
Streitwert der Erörterungsgebühr vor einvernehmlicher Teilerledigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.02.2001 - 1 O 295/00
- OLG Köln, 25.05.2001 - 11 W 11/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 28.08.1981 - 8 W 252/81
Anwaltsgebühren: Höhe der Vergleichsgebühr
Auszug aus OLG Köln, 25.05.2001 - 11 W 11/01
Dass die Erledigung im Zeitpunkt der Erörterung in der mündlichen Verhandlung noch nicht erklärt worden war, ist für diese Beurteilung unerheblich (vgl. auch OLG Koblenz, JurBüro 1980, 1846, 1847; OLG Hamburg, JurBüro 1981, 1518;… Hansens, a.a.O.).
- OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 130/04
WEG -Verfahren: Beschwerdewert bei Streit um Schlüsselherausgabe
Selbst für den Fall, dass vor Abgabe der Erledigungserklärungen die in dem Protokoll des Amtsgerichts enthaltenen Angaben den Anfall einer Erörterungsgebühr gem. §§ 31 Abs. 1 Nr. 4, 63 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO rechtfertigen, was zweifelhaft ist (vgl. OLG Köln - 11. ZS - OLGReport 2002, 103), ergäbe sich auf der Grundlage des von dem Landgericht zutreffend mit 1.000,00 EUR angesetzten Wertes für den Antrag auf Herausgabe des Zentralschlüssels nur eine Kostendifferenz von 222, 28 EUR wie folgende Tabelle deutlich macht: Gerichtskosten ursprünglicher Geschäftswert 1.300,00 EUR .